In der Schweiz ist die Polizeibegleitung ab bestimmten Ausmassen und Gewichten von Transportfahrzeugen vorgeschrieben. Diese Begleitung können im Kanton Zürich speziell ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter, sogenannte ATB, mit Polizeibewilligung übernehmen.
Private Ausnahmetransportbegleitungen
Die Kantonspolizei Zürich erteilt die erforderlichen Bewilligungen für die Begleitung von Ausnahmetransporten, welche von 17 andern Deutschschweizer Kantonen anerkannt werden.
Bis zum Jahr 2017 führte die Kantonspolizei Zürich jährlich 700 bis 800 polizeiliche Begleitungen von Schwertransporten auf Kantonsgebiet durch. Im Jahr 2015 wurde im Kanton Zürich beschlossen, die Begleitung von Ausnahmetransporten ähnlich wie in Österreich oder Deutschland auszulagern. Damit wurde dem Wunsch des Transportgewerbes nach einem effizienteren Prozess entsprochen.
Ende 2018 wurde die Aufgabe vollständig ausgelagert und an speziell ausgebildete private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) mit Polizeibewilligung übertragen. Seither werden ausser in Spezialfällen im Kanton Zürich keine Polizeibegleitungen von Ausnahmetransporten mehr durchgeführt.
Ausnahmetransporte
Die Begleitung von Transporten ist ab bestimmten Ausmassen und Gewichten (Breite von 3.80m, Höhe von 4.80m oder Gesamtlänge von 35m) erforderlich und wird von den Strassenverkehrsämtern für den Transport von überdimensioniertem Transportgut wie Lokomotiven vorgeschrieben.
Schweizweite Partner
In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei Zürich die Ausbildung zum privaten ATB mit Polizeibewilligung angeboten.
Für die Romandie bietet die Kantonspolizei Freiburg eine analoge Ausbildung an und stellt die ATB-Bewilligungen aus. Zwischen den Kantonspolizeien Freiburg und Zürich besteht eine enge Zusammenarbeit. Sie sorgen unter Einbezug der andern Polizeikorps dafür, dass für die ganze Schweiz einheitliche Vorgaben gelten.
Aufgaben der Begleiter
Die Aufgaben der ATB sind anspruchsvoll:
- Ausnahmetransporte planen und organisieren,
- bei den Behörden die entsprechenden Bewilligungen einholen,
- die Durchführung der Transporte und die Routen koordinieren,
- Transporte bei den zuständigen Polizeistellen und beim Bundesamt für Strassen ASTRA anmelden,
- die Transportbegleitungen gemäss den Standardauflagen durchführen.
Die ATB sind verantwortlich, dass Fahrzeug und Ladung auf der von der Bewilligungsbehörde vorgeschriebenen Route und unter Beachtung der Sicherheitsauflagen sicher ans Ziel gelangen. Dem Schutz der Strasseninfrastruktur und der Verkehrssicherheit muss besondere Beachtung geschenkt werden.
Die ATB sind berechtigt, den Verkehrsteilnehmenden verbindliche Verkehrszeichen zu erteilen und Wechseltextanzeigetafeln im Strassenverkehr einzusetzen. Mit Ausnahme- und Begleitfahrzeugen darf während Ausnahmetransportfahrten aus zwingenden Gründen und bei genügenden Sicherheitsmassnahmen von den Verkehrsregeln sowie signalisierten oder markierten Anordnungen abgewichen werden.
Ausbildung
Der Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises der Kategorie C/CE ist Voraussetzung für die Zulassung als ATB.
Die Ausbildung zum ATB beinhaltet einen mehrheitlich theoretischen Teil (Grundkurs) und einen praktischen Teil (effektive Begleitungen) und wird mit je einer Prüfung abgeschlossen. Der theoretische Teil dauert vier Tage. Er beinhaltet die Themen Rechtliche Grundlagen, Verantwortlichkeiten, Verkehrszeichengebung, Bewilligungswesen, Statik von Kunstbauten und Strassen, Zusammenarbeit in der Verkehrslenkung, Verhalten im Verkehr, Transportübernahme, Kontrollen, Ladungssicherung und Planung und Durchführung von Ausnahmetransporten.
Nach bestandener praktischer Prüfung wird die Bewilligung zum Transportbegleit erteilt. Die Bewilligung ist fünf Jahre lang gültig.
Für die Kursorganisation und Anmeldungen ist der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG) zuständig.
18 Kantone anerkennen die Zürcher Ausbildung
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich.
Zudem mit Zusatzmodul: Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Graubünden.
Vorschriften & Auflagen
In den von der Kantonspolizei Zürich definierten Standardauflagen werden detaillierte Rechte und Pflichten für den Begleit von Ausnahmetransporten festgelegt, wie Meldepflichten und Vorschriften zu Begleitfahrzeugen, Material und Ausrüstung.
Zur Transportbegleitung sind speziell ausgerüstete Begleitfahrzeuge vorgeschrieben. Diese sind nach Schweizer Norm von den kantonalen Strassenverkehrsämtern zuzulassen. Sie müssen unter anderem mit einer Wechseltextanzeige ausgerüstet sein.
Bei schweren Pflichtverletzungen der Standardauflagen kann die Kantonspolizei Zürich der fehlbaren Person die Bewilligung temporär oder dauerhaft entziehen; in leichteren Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung