Handlungsanleitung: Ladeinfrastruktur an kommunalen Liegenschaften

Anleitung

  1. Ladebedarf abklären

    Als Stadt oder Gemeinde sind Sie verantwortlich für die Bewirtschaftung von kommunalen Liegenschaften, wie z.B. Verwaltungsgebäude und kommunale Wohnliegenschaften. Gehen Sie als Vorbild voran und rüsten Sie diese mit Ladeinfrastruktur aus. 

    Steckerfahrzeuge sollen, wenn immer möglich, an privaten Ladestationen auf bestehenden Abstellplätzen laden können. Das betrifft auch Ihre kommunalen Liegenschaften. Um abzuschätzen, wie viele Parkplätze zukünftig mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet werden müssen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

    • Anzahl Parkplätze
    • Aktuelle Parkgewohnheiten und Anzahl Nutzende pro Personengruppe (Mitarbeitende, Besuchende oder Mietende) an jedem Standort
    • Geplante Massnahmen zur Förderung alternativer Mobilität und ihre Auswirkungen auf den Parkplatzbedarf
    Wie hoch der Ladebedarf an kommunalen Liegenschaften ist, hängt davon ab, wer diese nutzt und ob längerfristig Parkplätze abgebaut werden sollen.
    Ladebedarf abklären

    Wie viele Parkplätze müssen elektrifiziert werden?

    Wie viele Ladepunkte pro Parkierungsanlage nötig sind, hängt von den Bedürfnissen der verschiedenen Personengruppen ab. Als Zielgrösse gehen Sie dabei vom Zeitpunkt aus, an dem nahezu alle Personenwagen mit emissionsfreien Antrieben unterwegs sind.

    • Mietende: Wenn die Mietenden eigene Parkplätze haben, sollten Sie jeden dieser Parkplätze elektrifizieren.
    • Mitarbeitende und Besuchende: Diese Personengruppen benötigen keinen festen Parkplatz. Als Richtgrösse gilt: auf fünf Parkplätze können Sie einen Ladepunkt einplanen.
    Alle Parkplätze von kommunalen Wohnliegenschaften sollten längerfristig elektrifiziert werden. Hingegen bei Parkplätzen für Mitarbeitende und Besuchende nur ca. jeder fünfte.
    Bedarf an Parkplätzen abklären

    Wie weit soll Ihre Gemeinde oder Stadt bei der Errichtung von Ladepunkten vorausplanen?

    Die Ladestation an sich hat eine kurze Lebensdauer von 8 bis 15 Jahren. Deshalb sollte sich Ihre Gemeinde oder Stadt für die erste Ausbauetappe an Ladestationen am erwarteten Bedarf der nächsten Jahre orientieren:

    Die Basisinfrastruktur, also die Stromzuleitung zu den Parkplätzen, Stromzähler sowie weitere Verkabelungen für die Kommunikation, hat eine längere Lebensdauer. Bauen Sie die Basisinfrastruktur direkt voll auf, um kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden.

    Die Basisinfrastruktur wird direkt voll ausgebaut, die Ladestationen etappenweise nach aktuellem Ladebedarf.
    Ausbaugrad festlegen
  2. Zugang definieren

    Ihre Gemeinde oder Stadt kann die Ladepunkte an Ihren Liegenschaften der Allgemeinheit zugänglich machen: Parkplätze für Mitarbeitende könnten ausserhalb der Arbeitszeiten und an Wochenenden für Anwohnende zugänglich sein. Dadurch kann der Aufbau von Ladeinfrastruktur an kommunalen Liegenschaften gleichzeitig auch einen Teil des Bedarfs an allgemein zugänglicher Ladeinfrastruktur abdecken.

    Parkplätze für Mitarbeitende können ausserhalb der Arbeitszeiten und an Wochenenden für Anwohnende zugänglich gemacht werden.
    Ladepunkte öffentlich zugänglich machen
  3. Betreibermodell definieren

    Definieren Sie aus Sicht Ihrer Gemeinde oder Stadt ein Betreibermodell. Das Betreibermodell legt fest,

    • wie die Basisinfrastruktur finanziert wird,
    • wer die Finanzierung der eigentlichen Ladestationen übernimmt,
    • wer die Ladeinfrastruktur betreibt.

    Wie werden die Kosten verteilt?

    Klären Sie als Gemeinde oder Stadt frühzeitig ab, wer welche Kosten trägt. Möglich ist eine komplette Kostenübernahme Ihrer Gemeinde oder Stadt oder eine Übertragung eines Teils der Kosten auf einen Ladenetzanbietenden. Die Kosten können über Mieten und Ladetarife refinanziert werden. Mietende in kommunalen Liegenschaften können ihre Ladeinfrastruktur auch selbst finanzieren. Welche Option am sinnvollsten ist, hängt von der Gruppe der Nutzenden ab. Der LadenPunkt Leitfaden «Ladeinfrastruktur in Mietobjekten» gibt einen Überblick über die Möglichkeiten.

    Bei Gesamtkosten von über CHF 250'000 für die Ladeinfrastruktur muss Ihre Gemeinde oder Stadt den Auftrag öffentlich ausschreiben. Dieser Wert ist ab rund 60 bis 80 geplanten Ladepunkten erreicht und betrifft somit eher grössere Gemeinden und Städte.

    Bei Auftragswerten von unter CHF 250'000 bzw. unter CHF 150'000 kann die Gemeinde oder Stadt per Einladungsverfahren bzw. freihändigem Verfahren agieren (BKB «Beschaffungsverfahren»).

    Wer betreibt die Ladeinfrastruktur?

    Definieren Sie, wer die Ladeinfrastruktur, insbesondere die Abrechnung, betreiben soll. Es ist möglich, dass Sie diese Aufgabe als Teil der Immobilienverwaltung selbst übernehmen, oder einen Ladenetzanbietenden damit beauftragen.

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Das Team des Beratungsangebots Impuls Mobilität schaut diese Schritte und erste Erwägungen gerne mit Ihnen persönlich an.

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