Handlungsanleitung: Allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur realisieren

Anleitung

  1. Ladebedarf abklären

    Ermitteln Sie den Bedarf für allgemein zugängliche Ladeinfrastruktur in Ihrer Gemeinde oder Stadt. Berücksichtigen Sie dabei folgende Faktoren:

    • Anzahl Steckerfahrzeuge heute und in Zukunft pro Nutzendengruppe (Anwohnende, Mitarbeitende, Besuchende). Berücksichtigen Sie dabei Gebietsentwicklungen, Mobilitätsveränderungen und soziodemografischen Faktoren.
    • Anzahl Personen ohne Lademöglichkeit zu Hause oder am Arbeitsplatz
    • Vorhandensein und Auslastung allgemein zugänglicher Ladeinfrastruktur
    • Ladebedürfnisse verschiedener Nutzender (Laden im Quartier, Laden am Zielort, Schnellladen)
    Der Ladebedarf hängt von der Entwicklung der Anzahl Steckerfahrzeuge und den verfügbaren alternativen Lademöglichkeiten ab.
    Ladebedarf abklären
  2. Flächen für allgemein öffentliche Ladeinfrastruktur prüfen

    Der Aufbau von allgemein zugänglicher Ladeinfrastruktur in Ihrer Gemeinde oder Stadt kann auf privatem oder auf öffentlichem Grund erfolgen. Die Strategie für den Umgang mit dem öffentlichen Raum kann für jede Gemeinde oder Stadt sehr individuell sein.

    Um zusätzlichen Verkehr zu vermeiden, befinden sich Ladestandorte vorzugsweise dort, wo die Nutzenden üblicherweise parkieren.
    Flächen für Ladeinfrastruktur prüfen

    Soll Ihre Gemeinde oder Stadt Standorte vorbestimmen?

    Im Idealfall prüft Ihre Gemeinde oder Stadt vorab, ob potenzielle Ladestandorte auf öffentlichen Parkplätzen überhaupt geeignet sind. Wichtige Faktoren sind dabei die bestehende Anbindung ans Stromnetz sowie die verkehrliche Erschliessung. Ladestandorte befinden sich vorzugsweise dort, wo die Nutzenden so oder so schon vorbeikommen, um zusätzlichen Verkehr zu vermeiden. Auf Basis dieser Prüfungen können Sie bereits eine Vorauswahl treffen und die Standorte priorisieren. Diese Planungsgrundlage hilft Ihrer Gemeinde oder Stadt dabei:

    • Standorte mit hohem Ladepotenzial frühzeitig zu erkennen
    • zu teure Standorte frühzeitig auszuschliessen, zum Beispiel aufgrund langer Grabarbeiten oder unzureichender Verteilnetzkapazitäten
    • Anfragen privater Unternehmen zu beantworten
  3. Betreibermodell definieren

    Ihre Gemeinde oder Stadt kann sich in unterschiedlichem Umfang (oder auch gar nicht) am Aufbau des allgemein zugänglichen Ladenetzes beteiligen. Wichtig ist, dass das Betreibermodell aus Sicht der Gemeinde oder Stadt klar definiert ist. Das Betreibermodell legt fest,

    • wie die Basisinfrastruktur finanziert wird,
    • wer die Finanzierung der eigentlichen Ladestationen übernimmt,
    • wer die Ladeinfrastruktur betreibt.
    Das Betreibermodell schafft Klarheit, indem es die Verantwortungen für Finanzierung und Betrieb der Ladeinfrastruktur festlegt.
    Betreibermodell definieren

    Wie wird die Basisinfrastruktur finanziert?

    Ihre Gemeinde oder Stadt will ein flächendeckendes Ladenetz für Steckerfahrzeuge schaffen. Dazu können Sie die Basisinfrastruktur der Ladestandorte, also die Stromzuleitung zu den Parkplätzen, Stromzähler sowie weitere Verkabelungen für die Kommunikation, vorfinanzieren, indem Sie die Netzerschliessung und die Tiefbaukosten übernehmen. Diese Variante reduziert den Kostendruck der Ladenetzanbietenden und berücksichtigt die lange Amortisationsdauer. Die dabei entstehenden Kosten kann Ihre Gemeinde oder Stadt über Konzessionsgebühren refinanzieren. Der Netzanschluss und die Verkabelung auf öffentlichem Grund bleibt dabei im kommunalen Eigentum. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde oder Stadt ermöglicht ein attraktiveres Ladegeschäft für die Ladenetzanbietenden, was die Entstehung eines flächendeckenden Ladenetzes begünstigt, und attraktivere Ladetarife für die Nutzenden. An lukrativen Standorten sind Ladenetzanbietende bereit, auch die Basisinfrastruktur zu finanzieren. Das kann das Umsetzen eines flächendeckenden Ladenetzes erschweren. An weniger attraktiven Standorten steigen die Kosten und die Gemeinden müssen die Finanzierung übernehmen. Daher sollten Gemeinden mehrere Standorte gemeinsam als Paket planen. Auf diese Weise können sich attraktive und weniger attraktive Standorte hinsichtlich der Kosten ausgleichen und es entsteht ein flächendeckendes und finanziell tragfähiges Ladenetz.

    Wer finanziert die Ladestationen?

    Bei der Frage, ob die Finanzierung der Ladestationen von Ladenetzanbietenden getragen oder selbst übernommen werden soll, sollte Ihre Gemeinde oder Stadt folgende Punkte abwägen:

    • Kosten und finanzielle Risiken
    • Abhängigkeit von Externen
    • Anforderung an eigenes Know-how

    Wer betreibt die Ladeinfrastruktur?

    Professionelle Ladenetzanbietende können den Betrieb der Ladeinfrastruktur effizienter erbringen als Gemeinden oder Städte. Schreiben Sie hierzu die priorisierten Ladestandorte im definierten Betreibermodell aus.

    Ihre Gemeinde oder Stadt kann aber auch eine Vergabe ans eigene Elektrizitätswerk prüfen. Für eine Direktbeauftragung im Rahmen eines «Quasi-in-house-Geschäfts» müssen zwei Kriterien erfüllt sein:

    Vorteile:

    • Kontrollkriterium: Ihre Gemeinde oder Stadt kontrolliert das Elektrizitätswerk.
    • Tätigkeitskriterium: Das Elektrizitätswerk ist im Wesentlichen für die Gemeinde oder Stadt tätig. Hierbei bedeutet «im Wesentlichen», dass mindestens 80 Prozent der Tätigkeiten des Elektrizitätswerks der Ausführung der Aufgaben dienen, mit denen sie von der Gemeinde betraut wurde (Art. 12 Abs. 1 lit. b RL 2014/24/EU).

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