Nach der Ankunft im Kanton Zürich müssen diverse Behördengänge getätigt werden. Verschiedene Beratungsstellen stehen Ihnen dabei zur Seite.
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Nach der Ankunft
Wenn Sie in den ersten Tagen und Wochen nach Ihrer Ankunft im Kanton Zürich Ihr neues Leben organisieren, sollten Sie vor allem an die folgenden Punkte denken:
Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde
Wer in eine Gemeinde des Kantons Zürich zieht, hat 14 Tage Zeit, um sich dort anzumelden. Innerhalb dieser Anmeldefrist müssen Sie auch die Aufenthaltsbewilligung beantragen, falls Sie noch keine besitzen. Für die Anmeldung sind verschiedene Dokumente erforderlich. Das zuständige Einwohnermeldeamt informiert Sie über die notwendigen Unterlagen sowie über die Anmeldegebühren.
Abschliessen einer obligatorischen Krankenversicherung
Für die Anmeldung bei der Wohngemeinde brauchen Sie den Nachweis, dass Sie bei einer Krankenkasse versichert sind. Für das Abschliessen einer Krankenversicherung haben Sie drei Monate Zeit. Falls Sie bei der Anmeldung in der Gemeinde noch keine Krankenkasse haben, können Sie den Versicherungsnachweis innerhalb von drei Monaten nachreichen.
Anmeldung der Kinder in der Schule
Kinder von 4 bis 15 Jahren sind in der Schweiz schulpflichtig. Um Ihre Kinder für den Kindergarten oder die Schule anzumelden, wenden Sie sich entweder an die Wohngemeinde oder direkt an die Schulleitung im Schulhaus.
Auskunft und Beratung
Manche Orte im Kanton Zürich begrüssen ihre neuen Einwohnerinnen und Einwohner an speziellen Veranstaltungen. Falls es in Ihrer Gemeinde einen solchen Anlass gibt, werden Sie informiert.
Wenn Sie Informationen benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich am besten an die Verwaltung Ihrer Wohngemeinde. In manchen Gemeinden gibt es Integrationsbeauftragte, die sich um die Anliegen von Neuzugezogenen kümmern und Ihre Fragen gerne entgegennehmen. Ausserdem existieren verschiedene Beratungsstellen, die sich auf bestimmte Themen spezialisiert haben. Einige Stellen bieten ihre Dienstleistungen in verschiedenen Sprachen an. Unter Beratungsstellen finden Sie eine Zusammenstellung wichtiger Anlauf- und Beratungsstellen im Kanton Zürich.
Ansprechpersonen Integration
Öffnungszeiten
Von Montag bis Freitag sind die öffentlichen Ämter in der Regel von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr geöffnet. Bevor Sie ein Amt aufsuchen, sollten Sie prüfen, welche Öffnungszeiten gelten und ob eine Voranmeldung nötig ist. Rechnen Sie mit Wartezeiten.
Fast alle Ladengeschäfte sind von Montag bis Samstag tagsüber geöffnet. Am Sonntag sind die meisten geschlossen. Im Kanton Zürich gibt es einige gesetzliche Feiertage. An diesen sind die meisten Geschäfte ebenfalls geschlossen.
Mobiltelefonie
In der Schweiz gibt es drei grosse Mobilfunk-Anbietendende mit eigenem Netz: Salt, Swisscom und Sunrise. Daneben gibt es aber weitere Tarif-Anbietende. Die Kosten sind sehr unterschiedlich, weshalb es sich lohnt, diese zu vergleichen (Handytarif-Vergleich).
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.