Die neue Strategie koordiniert die Umsetzung der Integrationsförderung von Geflüchteten.
Integrationsagenda Schweiz
Bund und Kantone wollen vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge rascher in die Arbeitswelt und besser in die Gesellschaft integrieren. Aus diesem Grund haben sie sich auf eine gemeinsame Integrationsagenda Schweiz (IAS) geeinigt, die eine Intensivierung der Integrationsförderung vorsieht. Dafür wird die einmalig pro Person ausbezahlte Integrationspauschale (IP) von 6'000 auf 18'000 Franken erhöht für die seit dem 1. Mai 2019 als vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge anerkannten Personen. Die höheren Bundesbeiträge sind gekoppelt an die Vorgaben des Bundes, konkrete Wirkungsziele zu erreichen und einen für alle Akteurinnen und Akteure verbindlichen Integrationsprozess zu etablieren.
Ziele der Integrationsagenda
Bund und Kantone haben sich mit der Integrationsagenda folgende Wirkungsziele gesetzt:
- Alle vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge haben nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache.
- 80 Prozent der Kinder können sich beim Schulbeginn in der lokalen Sprache verständigen.
- Zwei Drittel aller vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge im Alter von 16-25 Jahren befinden sich fünf Jahre nach Einreise in einer beruflichen Grundbildung.
- Die Hälfte aller erwachsenen vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge ist sieben Jahre nach Einreise in den Arbeitsmarkt integriert.
- Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge sind sieben Jahre nach Einreise mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten vertraut und haben Kontakte zur Bevölkerung.
Zielgruppen
In der Integrationsagenda werden vier Hauptzielgruppen unterschieden, für die verschiedene Fördermassnahmen vorgesehen sind:
- Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit Potenzial für einen Abschluss auf Sekundarstufe II
- Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit Arbeitsmarktpotenzial
- Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit primärem Fokus auf soziale Integration
- Kinder im Vorschulalter
Zudem hat der Kanton Zürich entschieden, die Integrationspauschale auch für die Sprachförderung von Asylsuchenden einzusetzen.
Integrationsagenda im Kanton Zürich
Ziel aller involvierten Stellen ist es, die Integrationsmassnahmen früher einzusetzen, sie zu erweitern und zu intensivieren, damit Geflüchtete stärker ihre individuellen Potenziale einbringen, entwickeln und gesellschaftlich teilhaben können. Mit der Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH) ändert sich im Kern Folgendes:
- Frühzeitiger Start der Förderung und muttersprachliche Erstinformation
- Engere Begleitung durch integrationsorientierte Fallführung
- Individuelle Potenzialabklärungen und zielgerichtete Bildungs- und Arbeitsintegrationsmassnahmen
- Neue und ergänzende Angebote zur sozialen Integration und zur frühen Sprachbildung für Kinder im Vorschulalter sowie neue spezifische Projekte für Personen mit psychischen Belastungen
- Diversifizierter kantonaler Angebotskatalog
Bei der Umsetzung der IAZH handelt sich nicht um eine grundlegende Neuausrichtung, sondern um eine gezielte Weiterentwicklung der bisherigen Integrationsförderung. Die Integrationsagenda wird im Kanton Zürich schrittweise umgesetzt. Die Jahre 2019 und 2020 gelten als Übergangsphase, im Jahr 2021 werden alle Massnahmen vollständig umgesetzt.
Gemeinsam umsetzen
Zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH) hat die kantonale Fachstelle Integration gemeinsam mit den relevanten kantonalen Ämtern und den Gemeinden ein Konzept erarbeitet. Am 24. April 2019 wurde dieses Konzept vom Regierungsrat verabschiedet.
Für die Umsetzung arbeiten die Gemeinden und die relevanten kantonalen Stellen sowie die Fachstelle Integration eng zusammen. Das Kantonale Sozialamt (KSA), das Volksschulamt (VSA), das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB), das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) sowie das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) übernehmen wichtige Rollen bei der Integration von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen.
Für eine erfolgreiche Integration von geflüchteten Menschen sind neben den staatlichen Stellen auch die Anbietenden, zivilgesellschaftlichen Akteure und Akteurinnen sowie private Organisationen unverzichtbar. Diese stärken mit ihren bewährten Integrationsangeboten das gesellschaftliche Miteinander und tragen damit wesentlich zur gelingenden Integration bei. Mit der IAZH wird deshalb u.a. das freiwillige Engagement gefördert und besser mit den staatlichen Angeboten vernetzt.
Ergänzung zum Umsetzungskonzept IAZH
Monitoring des Fördersystems für Geflüchtete (IAZH)
Das jährliche Monitoring des Fördersystems für Geflüchtete (IAZH) dient als Grundlage für die Steuerung und Weiterentwicklung der Integrationsförderung. Die Erkenntnisse der Umsetzung hält die Fachstelle Integration jeweils in einem Bericht fest. Untersucht wurde unter anderem die Nutzung der akkreditierten und ergänzenden Integrationsförderangebote oder die Funktionalität der durchgehenden Fallführung. Im Kapitel «Das Wichtigste in Kürze» sind die zentralen Erkenntnisse zusammengefasst.
Der Monitoring-Bericht für das Jahr 2023 zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich steht im Folgenden als Download zur Verfügung.
Frühere Berichte zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich stehen im Folgenden als Download zur Verfügung.
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