Rückreisevisum beantragen
Anleitung
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Visumsgründe prüfen
Das Migrationsamt kann Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthalt in der Schweiz nicht durch eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gergelt ist, unter gewissen Umständen ein Rückreisevisum erteilen. Bitte prüfen Sie genau, ob Sie die Voraussetzungen für ein Rückreisevisum erfüllen.
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Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen persönlich am Schalter vorbei gebracht werden:
Vorteile:
- Belege über die Gründe zum Antrag
- Gültiger Reisepass, welcher bis mindestens drei Monate nach der geplanten Wiedereinreise gültig sein muss, innerhalb der vorangegangenen zehn Jahren ausgestellt worden ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist.
- Fr. 90.00 pro Person
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Nutzungsmöglichkeit
Ein Rückreisevisum kann nur persönlich am Schalter beantragt werden. Bitte bringen Sie die Unterlagen vorbei und wir prüfen sofort, ob das Rückreisevisum ausgestellt werden kann. Sie finden uns an der folgenden Adresse:
Migrationsamt
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Unmittelbarer Entscheid
Ihre Unterlagen und Angaben werden direkt vor Ort geprüft und Sie erhalten den Entscheid über die Visum-Verlängerung sofort.
Kontakt
Telefon
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr
Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse.
Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier