Elektronisches Patientendossier

Hier erhalten Sie Informationen zum Eröffnungsprozess und zum aktuellen Stand des Elektronischen Patientendossiers (EPD) im Kanton Zürich.

Jetzt Ihr EPD eröffnen

Definition und Nutzen

Persönliches digitales Gesundheitsarchiv

Das Elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit einer Person: Dazu gehören Patientendaten wie Rezepte, Labor- und Radiologieberichte oder Spitalaustrittsberichte. Gesundheitsanbieter laden Informationen hoch und auch die Patientin oder der Patient selber kann Gesundheitsdaten hochladen. Diese werden im EPD zentral und sicher gespeichert.

Zugriffsberechtigung ist Patientenentscheidung

Mit dem persönlichen EPD können Patientinnen und Patienten ihren Gesundheitsfachpersonen – unabhängig vom Ort – einen raschen und einfachen Zugang zu wichtigen Informationen ermöglichen. Wer auf welche Daten Zugriff hat, bestimmt jedoch immer die Patientin oder der Patient. Jeder Zugriff auf das EPD wird protokolliert. Die Patientin oder der Patient kann die Protokolldaten jederzeit einsehen und erhält dadurch die Kontrolle darüber, wer wann auf sein oder ihr EPD zugegriffen hat.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Der Datenschutz ist beim EPD von zentraler Bedeutung, denn Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen enthalten über hundert Anforderungen, welche höchste Sicherheitsstandards gewährleisten. Die Daten werden unter strengen Auflagen in der Schweiz gespeichert und die Sicherheit des EPD wird mit aufwändigen Zertifizierungsverfahren fortwährend überprüft.

Nutzen

Ziele und Nutzen des EPD sind:

Vorteile:

  • die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken;
  • die Behandlungsprozesse zu verbessern;
  • die Patientensicherheit zu erhöhen;
  • die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern;
  • die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten zu fördern;

EPD-Anbieter im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich wird der Bevölkerung die Eröffnung eines EPD durch die Post Sanela Health AG im Rahmen der Sanela-Stammgemeinschaft ermöglicht (vormals axsana AG) sowie über die Gesundheitsplattform Abilis.

Eröffnung eines EPD

Digitales Self-Onboarding steht bereit

Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich können ab 21. August 2023 ihr persönliches EPD kostenlos und vollständig digital eröffnen. Vorausgesetzt sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über einen biometrischen Schweizer Reisepass oder eine Identitätskarte (Schweiz oder EU/EWR). Denn die Nutzerinnen und Nutzer erstellen zuerst eine verifizierte digitale Identität mittels SwissID – gemäss Bundesgesetz müssen alle Personen, die online ein EPD eröffnen, über eine elektronische Identität verfügen.

Mit Smartphone zur Online-Eröffnung

Sie benötigen für die Online-Eröffnung zudem:

Vorteile:

  • ein iPhone 7 mit iOS 13 (oder neuer) 
  • oder ein Android-Gerät mit Betriebssystem 8 (Oreo) (oder neuer) 
  • stabile Internetverbindung
  • Zugang zum E-Mail-Konto

Anbindung von Gesundheitsanbietern

Verbreitung zentral

Damit das EPD seinen Nutzen entfalten kann, ist es zentral, dass möglichst viele Akteure im Gesundheitswesen produktiv angeschlossen sind und Besitzerinnen und Besitzer eines EPD den Gesundheitsfachpersonen den Zugang zu ihrem EPD ermöglichen können.

Unterstützung der Gesundheitseinrichtungen

Schweizweit sind noch viele Gesundheitsanbieter nicht an das EPD angebunden. Auch im Kanton Zürich besteht diesbezüglich noch Aufholbedarf. Die Post Sanela Health AG oder andere EPD-Anbieter unterstützen Gesundheitseinrichtungen, die nötigen Schritte bis hin zur produktiven Inbetriebnahme des EPD-Anschlusses effizient anzugehen.

Kontakt

Gesundheitsdirektion

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

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