Bade- und Duschwasserbetriebe melden
Anleitung
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Abklärung Meldepflicht
Badebetriebe
Betriebe, welche eine Fachbewilligung für die Desinfektion von Badewasser benötigen, sind meldepflichtig und müssen dem Kantonalen Labor unaufgefordert eine Chemikalien-Ansprechperson mitteilen. Angaben und Änderungen sind innert 30 Tagen zu melden.
Duschwasserbetriebe
Duschwasserbetriebe sind ebenfalls aufgefordert eine Ansprechperson mitzuteilen. Änderungen der Betriebsdaten sind innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
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Wichtige Information
Vorteile:
- Neuer Betrieb: Benutzen Sie bitte das Online-Formular «Neuer Betrieb».
Vorteile:
- Mutation: Möchten Sie eine Änderung melden, dann wählen Sie das Formular «Mutation».
- Einstellung Betrieb: Möchten Sie die Einstellung des Betriebes melden, dann wählen Sie das Formular «Einstellung Betrieb»
Vorteile:
- Eine Mutation oder die Einstellung Ihres Betriebes mit dem Online-Formular ist nur durch Angabe der Betriebsnummer möglich.
Vorteile:
- Die Betriebsnummer finden Sie auf dem Untersuchungsbericht oder der Rechnung, welche Sie nach einer Inspektion erhalten haben.
Vorteile:
- Wenn Ihnen die Betriebsnummer nicht bekannt ist, dann senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular im PDF-Format per E-Mail unter info@kl.zh.ch oder per Post zu.
- Einige Felder wie die Verantwortliche Person oder die Kontaktangaben werden sowohl bei einer Mutation als auch bei einer Einstellung des Betriebes immer abgefragt.
Vorteile:
- Bitte halten Sie eine elektronische Kopie der Fachbewilligung «Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern» bereit, sofern Ihre Meldung einen Betrieb mit Badewasser betrifft.
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Meldung einreichen
Kantonales Labor
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Wie geht es weiter?
Ihre erhaltenen Daten werden ohne zusätzliche Bestätigung in unser System eingepflegt.
Muss die Fachbewilligung erst erlangt werden, bitten wir Sie, nach Erhalt des Ausweises uns eine Kopie davon zu schicken/mailen.
Kontakt
Telefon
Bürozeiten
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