Zulassung zur Tätigkeit als OKP-Leistungserbringer beantragen
Anleitung
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Wer diese Zulassung benötigt und weitere Informationen
Voraussetzungen und Erläuterungen
Für die Zulassung als Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist eine gültige Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit als Apothekerin bzw. als Apotheker im Kanton Zürich vorausgesetzt.
Wenn Sie nicht über eine solche Bewilligung verfügen, reichen Sie bitte zusätzlich das folgende Gesuch ein:
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Zulassungsgesuches kann bis zu 20 Arbeitstage dauern.
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Gesuch einreichen
Falls Sie das Formular lieber mit einer PDF-Software oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen:
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Wie es weiter geht
In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr
Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr