Neuropsychologinnen und Neuropsychologen finden hier Informationen und Formulare zur Zulassung der Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
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Bewilligungen
Wer ab dem 1. Januar 2022 fachlich eigenverantwortlich als Neuropsychologin oder Neuropsychologe im Kanton Zürich zulasten der OKP tätig sein will, benötigt hierfür vom Kanton eine Zulassung.
Diese Änderung beinhaltet demnach ein formelles Zulassungsverfahren. Dasselbe gilt für die Organisationen, die Neuropsychologinnen oder Neuropsychologen beschäftigen.
Gemäss derzeitiger gesetzlicher Grundlage ist die Berufsausübung bewilligungsfrei (entsprechend ohne Berufsausübungsbewilligung) möglich.
Berufliche Schweigepflicht
Gesundheitsfachpersonen unterstehen dem Berufsgeheimnis: Sie sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
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Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht