Arbeitgebende sowie Medizin-, Zahnmedizin- und Pharmaziestudierende finden hier Informationen rund um ein Praktikum.
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Allgemeine Informationen
Studierende der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie dürfen als unselbständig tätige Praktikant/innen beschäftigt werden, wenn sie an einer eidgenössischen oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschule einen Bachelorabschluss erlangt haben, für den betreffenden Masterstudiengang immatrikuliert sind und seit der Immatrikulation für den Masterstudiengang die gemäss geltender Studienordnung erforderliche Anzahl Kreditpunkte geleistet haben.
Die Inhaberin/der Inhaber der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübungsbewilligung trägt die volle Verantwortung für die zahn-/medizinische bzw. pharmazeutische Tätigkeit der Praktikantin / des Praktikanten im Betrieb. Die Praktikant/innen dürfen nur unter ständiger Aufsicht der fachlich eigenverantwortlichen Person tätig werden.
Wann Praktika bewilligungspflichtig sind
Die Beschäftigung einer Praktikantin/eines Praktikanten während längstens 8 innerhalb von 12 Monaten ist ohne Bewilligung zulässig. Der Beginn des Praktikums ist der Gesundheitsdirektion jedoch als Mutation zu melden.
Längerdauernde Praktika bedürfen der Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Die Bewilligung wird längstens für ein Jahr erteilt. Sie kann aus wichtigen Gründen verlängert werden.
Berufe, die eine Praktikumsbewilligung benötigen
Bewilligungspflichtig ist die Anstellung von Praktikant/innen im Bereich der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. In den anderen Gesundheitsberufen ist für Praktikant/innen seitens der Gesundheitsdirektion weder eine Bewilligung noch eine Meldung notwendig.
Einzureichende Unterlagen
Für eine Praktikumsbewilligung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Dokument | Zu beachten |
---|---|
Nachweis erfolgreicher Bachelorabschluss | Kopie des Originals |
Nachweis über Immatrikulation für den Masterstudiengang | |
Studienbestätigung über erforderliche Anzahl Kreditpunkte | |
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen | Kopie |
Meldung eines Praktikums
Geben Sie im Online-Gesuch die Personalien der/des Studierenden an sowie der Start- und Endzeitpunkt des Praktikums. Für die Meldung sind keine Anhänge einzureichen.
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Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht