Betriebsbewilligung für Pflegeinstitution beantragen
Anleitung
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Bevor Sie das Formular ausfüllen
- Planen Sie für das Ausfüllen des Formulars ca. 30 Minuten ein.
- Die Daten können nicht für eine spätere Weiterbearbeitung zwischengespeichert werden.
- Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus.
- Halten Sie alle nötigen Unterlagen (als PDF oder JPEG) bereit. Sofern ihre Anhänge 20 MB übersteigen, senden wir Ihnen einen Link zu, über den Sie uns alle notwendigen Unterlagen und Anhänge zusenden können.
- Sie dürfen die Tätigkeitsausübung nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung des Amts für Gesundheit erhalten haben.
Gültigkeitsdauer
Die Betriebsbewilligung für Pflegeinstitutionen werden unbefristet erteilt. Eine rückwirkende Erteilung der Betriebsbewilligung ist ausgeschlossen.
Gebühren
Für die Erteilung der erstmaligen Betriebsbewilligung für eine Betriebsbewilligung für ein Alters- und Pflegeheim, Pflegeheim oder Pflegewohnung wird in der Regel eine Gebühr von 3000 Franken erhoben. Bei eindeutigem Mehraufwand erhöht sich die Gebühr entsprechend.
Bearbeitungsdauer/Fristen
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs bis acht Wochen.
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Betriebsbewilligung beantragen
Falls Sie das Formular lieber als PDF oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen.
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden.
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Wie es nun weiter geht
Sie erhalten in den nächsten Tagen per E-Mail einen Link zugeschickt. Darüber können Sie uns sämtliche Dokumente zukommen lassen.
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs bis acht Wochen.
Wenn Sie nach dem Einreichen Rückfragen zum Stand Ihres Gesuchs haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@gd.zh.ch (keine Telefonanfragen).
Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
Telefon
08:00 bis 12:00 Uhr;
13:30 bis 16:00 Uhr