Hier finden Sie die Informationen, wenn Sie Ihren Beruf im Kanton Zürich für 90 Tage ausüben möchten.
Auf dieser Seite
Allgemeine Informationen
Gesundheitsfachpersonen, welche bereits in einem anderen Kanton oder in einem EU- oder EFTA-Staat über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen und dort tätig sind, können während längstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ihren Beruf im Kanton Zürich ausüben, ohne eine formelle Bewilligung beantragen zu müssen. Es ist jedoch eine schriftliche Meldung notwendig.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Fachpersonen aller Berufsgruppen können eine 90-Tage-Dienstleistungserbringung melden, sofern sie bereit über eine Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Schweizer Kanton oder einem EU-/EFTA-Staat besitzen.
Eine Dienstleistungserbringung als EU/EFTA-Angehöriger gestützt auf das Bundesgesetz über Meldepflicht (BGMD) setzt eine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) in der Schweiz voraus. Bei den Zahn-/Ärzten und Zahn-/Ärztinnen greift im Falle einer Tätigkeit im Anstellungsverhältnis anstelle der Meldepflicht die Pflicht des Arbeitgebers zur Einholung einer Bewilligung zur Beschäftigung unter Aufsicht (Assistenzbewilligung).
Die Meldung hat jährlich über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zu erfolgen. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen einzureichen sind.
Parallel zur Meldung an das SBFI ist dem Amt für Gesundheit (AFG) die Meldung für die "90-Tage Dienstleistung» einzureichen via untenstehendem Service.
Für Personen mit einer Berufsausübungsbewilligung aus einem anderen Schweizer Kanton ist die Meldung aufgrund des Binnenmarktgesetzes kostenlos.
Für Personen mit einer Berufsausübungsbewilligung aus ein einem EU-/EFTA Staat belaufen sich die Kosten für die Meldebestätigung bei 200 Franken. Sie werden für jedes Kalenderjahr neu erhoben.
Die Meldung wird so schnell als möglich bearbeitet, damit spätestens innerhalb eines Monats der Entscheid vorliegt. Eine Tätigkeitsaufnahme vor Erteilung der 90-Tage-Dienstleistungs-Bewilligung ist nicht gestattet.
Untenstehend finden Sie eine Auflistung zu allen Unterlagen, die Sie für die Meldungseinreichung für die 90-Tage-Dienstleistungserbringung benötigen. Bereiten Sie alle Unterlagen vor und starten Sie dann den Service, um die Meldung einzureichen.
Bewilligung beantragen
Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, bevor Sie das Gesuch starten. Sie können im Online-Gesuch keine Informationen zwischenspeichern.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Dokumente | Zu beachten |
---|---|
Identitätskarte oder Pass | Kopie |
Akademischer Titel | Kopie des Originals |
Aufenthaltstitel in der Schweiz (Grenzgänger-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung) | Kopie des Originals Nur, wenn Sie aus einem EU/EFTA-Staat kommen und über eine Berufsausübungsbewilligung aus einem anderen Schweizer Kanton verfügen |
Sprachdiplom Niveau B2 | Kopie Nur, wenn Sie angehörige Person eines nicht deutschsprachigen EU/EFTA-Landes sind, die Unterlagen nicht bereits beim SBFI eingereicht haben oder die Sprachkenntnisse nicht im MedReg abgebildet sind |
Vollmacht, sofern Sie die Meldung durch eine Drittperson einreichen lassen | Kopie |
Dokumente | Zu beachten |
---|---|
Identitätskarte oder Pass | Kopie |
Akademischer Titel | Kopie des Originals |
Aufenthaltstitel in der Schweiz (Grenzgänger-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung) | Kopie des Originals Nur, wenn Sie aus einem EU/EFTA-Staat kommen und über eine Berufsausübungsbewilligung aus einem anderen Schweizer Kanton verfügen |
Sprachdiplom Niveau B2 | Kopie Nur, wenn Sie angehörige Person eines nicht deutschsprachigen EU/EFTA-Landes sind, die Unterlagen nicht bereits beim SBFI eingereicht haben oder die Sprachkenntnisse nicht im MedReg abgebildet sind |
Vollmacht, sofern Sie die Meldung durch eine Drittperson einreichen lassen | Kopie |
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht
Telefon
08:00 bis 12:00 Uhr;
13:30 bis 16:00 Uhr