Wir entwickeln das kantonale Personalrecht weiter und unterstützen die Direktionen und die Staatskanzlei bei der rechtskonformen Umsetzung.
Personalrecht
Die Abteilung Personalrecht gestaltet die kantonalen Personalerlasse, prüft alle Personalgeschäfte des Regierungsrates und erteilt Einvernehmen zu verschiedenen Personalgeschäften. Ferner wirkt die Abteilung Personalrecht im Rahmen von Projekten und Gesetzgebungsverfahren direktionsübergreifend bei der Weiterentwicklung des Personalrechts sowie des Personalwesens mit.
Fachstelle Lohn
Teil der Abteilung Personalrecht bildet die Fachstelle Lohn, welche für die Pflege und Nachführung des kantonalen Lohnsystems besorgt ist.