Anlaufstellen Personalfragen

Hier finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen rund um Personalthemen.

Lohn

Lohnabrechung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Fehlt Ihnen eine Lohnabrechnung? Bitte beantworten Sie einige Sicherheitsfragen. Mit Hilfe dieser können wir Sie identifizieren, so dass wir Ihnen die fehlenden Lohnabrechnungen zum Download anbieten können. Starten Sie den Vorgang und wählen Sie folgenden Link.

Auf jeder Lohnabrechnung (unterste Zeile) ist die für die Verarbeitung zuständige Person mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse aufgeführt.

Falls Sie nicht zu einer der nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen angehören und/oder Sie die zuständige Payroll-Kontaktperson nicht erreichen können, wählen Sie die Nummer der Hotline Payroll: +41 43 259 58 10. Oder senden Sie eine E-Mail an fd-payroll@pa.zh.ch. Man wird Ihre Anfrage gerne beantworten.

Falls Sie Fragen zur Abrechnung Ihrer Einsätze haben, wenden Sie sich bitte direkt an die auftraggebende Stelle.

Für alle anderen Fragen steht Ihnen Joanna Kempa per E-Mail gerne zur Verfügung: joanna.kempa@zh.ch,
bitte mit Mail-Kopie an: Jacqueline Bär, Dolmetscherwesen, +41 44 257 92 74, jacqueline.baer@gerichte-zh.ch.

Adressänderungen von Lehrpersonen und Angestellten an Mittel- und Berufsfachschulen per Mail an:

Gisela Rost, Leiterin Lohnadministration, +41 43 259 78 77  
gisela.rost@mba.zh.ch

Sonja Schneider, Prüfungsexperten QV, +41 43 259 77 66, sonja.schneider@mba.zh.ch

Adressänderungen von Kindergarten-, Primar- oder Sekundarlehrpersonen per Mail an: lehrpersonal@vsa.zh.ch

Edith Kohler, Assistenz VSA: +41 43 259 22 72

Natascha Joncic, Leiterin Lohnadministration KAPO: +41 58 648 97 61

Claudia Portmann, Stv. Zahlstellenleiterin: +41 58 648 97 59

Fachstelle Lohn

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Die Fachstelle Lohn ist die direktionsübergreifende Anlaufstelle für Fragen zum kantonalen Lohnsystem und insbesondere zur Einreihung und Bewertung von Stellen.

Die Fachstelle Lohn steht zur Verfügung für Auskünfte an Linienvorgesetzte und interne sowie externen Personalfachpersonen, die sich mit Stellenplänen und der Einreihung von Mitarbeitenden beschäftigen. Mitarbeitende wenden sich für Fragen zur Einreihung ihrer Stelle an ihre Vorgesetzten oder an die Personaldienste.

Helena Götte
Walcheplatz 1
8090 Zürich
+41 43 259 48 16
lohnsystem@zh.ch

Rechtsauskünfte

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Der Rechtsdienst des Personalamts erteilt direktionsübergreifend Auskünfte zum kantonalen Personalrecht an Personalverantwortliche, Personalfachpersonen und Vorgesetzte. 

Das Personalrecht des Kantons gilt auch für verschiedene Zürcher Gemeinden, kommunale Zweckverbände und öffentlich-rechtliche Betriebe im Kanton Zürich. Deshalb steht die Rechtsauskunft des Rechtsdienstes auch den Personaldiensten dieser Institutionen in beschränktem Umfang offen. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich.

Telefonische Sprechstunde für Personaldienste und Vorgesetzte:

Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 10 bis 12 Uhr
Telefon +41 43 259 48 97
E-Mail recht@pa.zh.ch

Mitarbeitende wenden sich an die für sie zuständigen Personalabteilungen.

Eine arbeitnehmerseitige Rechtsauskunft und Beratung wird von den Personalverbänden – in der Regel für ihre Mitglieder – angeboten.
Eine Liste der Anlaufstellen für Mitarbeitende finden Sie hier:

Weitere Anlaufstellen

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Der Kanton als Arbeitgeber bietet kranken oder verunfallten Mitarbeitenden unter gewissen Voraussetzungen eine individuelle Begleitung und Unterstützung durch ein externes Case Management an. Ein Case Management kann auch sinnvoll sein, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist.

Professionelle Case Manager unterstützen die Betroffenen dabei, Schritt für Schritt ihre volle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit zurück zu erlangen, um so bald wie möglich an den bisherigen, allenfalls angepassten Arbeitsplatz oder an eine neue Arbeitsstelle zurück zu kehren. Primäres Ziel des Case Managements ist somit der Erhalt des Arbeitsplatzes und das Abwenden einer allenfalls drohenden Invalidisierung. Genauso bedeutsam ist aber auch das Aufzeigen von Perspektiven und damit verbunden die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität der Betroffenen.

Mitarbeitende wenden sich für Fragen rund um das Thema Case Management an ihre Vorgesetzten oder an die Personaldienste. Für direktionsübergreifende Auskünfte steht die Koordinatorin Case Management gerne zur Verfügung.
 

Alle Mitarbeitenden haben das Recht auf uneingeschränkte Achtung ihrer persönlichen Würde und Integrität. Deshalb werden Mobbing und Belästigungen am Arbeitsplatz nicht toleriert.

Betroffene können sich an folgende Stellen wenden:

Bei Mobbing:

Bei sexueller Belästigung:

Die Compliance-Beauftragte ist direkt dem Finanzdirektor unterstellt, arbeitet aber direktionsübergreifend. Ihre Aufgabe ist es, die Verwaltungseinheiten in ihrem Bestreben zu unterstützen, in Übereinstimmung mit geltenden Regeln, Grundsätzen und Richtlinien zu arbeiten.

Wenn Sie am Arbeitsplatz Probleme haben, sich ungerecht behandelt fühlen und nicht (mehr) mit Ihren Vorgesetzten, der übergeordneten Stelle oder dem Personaldienst darüber sprechen wollen, können Sie Ihr Anliegen bei der kantonalen Ombudsstelle vorbringen. Diese wird sich mit den betroffenen Stellen in Verbindung setzen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Sie kann jedoch keine Anordnungen treffen, sondern nur Empfehlungen abgeben.

Die Beratung ist kostenlos und Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

Ombudsstelle des Kantons Zürich

Forchstrasse 59, 8032 Zürich
Telefon +41 44 269 40 70
E-Mail ombudsmann@ombudsmann.zh.ch

Der Kanton Zürich als Arbeitgeber hat zurzeit zwei ständige Verhandlungspartner, die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) und den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD).

Verbandsmitglieder einzelner Personalverbände kommen in den Genuss von verschiedenen Vergünstigungen wie Rechtsberatung, teilweise auch Vergünstigungen dank Kollektivvereinbarungen mit Krankenkassen oder Einkaufsrabatten in bestimmten Geschäften. Zusätzliche Informationen zu den ständigen Verhandlungspartnern finden Sie hier:

Vereinigte Personalverbände des Kantons Zürich (VPV)

Ohmstrasse 14
8050 Zürich

Verband des Personals öffentlicher Dienste Zürich (VPOD) 

Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste
Birmensdorferstrasse 67
Postfach 8470
8036 Zürich

Kontakt

Personalamt

Adresse

Walcheplatz 1
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 33 13


Montag bis Donnerstag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und 
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

personalamt@pa.zh.ch