Beraten und begleiten Sie Eltern im Trennungs- oder Scheidungsprozess? Das Amt für Jugend und Berufsberatung unterstützt Sie in dieser wichtigen Rolle mit Fachinformationen und gibt eine Übersicht zu Angeboten im Kanton Zürich.
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Angebotsübersicht für Fachpersonen
In der interaktiven Angebotsübersicht finden Sie Kurzbeschreibungen mit den wichtigsten Informationen zu Ziel, Anbieter, Dauer, Indikation, Erfahrungen und Kosten.
Vorlagen
Unterhaltsvertrag
Im Unterhaltsvertrag vereinbaren die Eltern einvernehmlich die Höhe des Unterhaltsbeitrages (Alimente) sowie die Modalitäten der Zahlung und halten die Grundlagen ihrer Abmachung fest. Damit der Unterhaltsvertrag auch für das Kind verbindlich wird, muss er von der Kindesschutzbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung der Unterhaltsvertrages ist auch für eine allfällige spätere Alimentenbevorschussung erforderlich.
Elternvereinbarung
In der Elternvereinbarung regeln die Eltern einvernehmlich weitere Kinderbelange unter anderem die Obhut, die Betreuung bzw. das Besuchsrecht oder die Aufteilung von Erziehungsgutschriften.
Hochstrittige Umgangskonflikte
Für besonders komplexe Situationen mit Beistandschaften bietet unser Fachdossier Orientierung. Darin erhalten Fachpersonen von KESB und Gerichten Informationen darüber, wie entsprechende Beistandschaften geführt werden.
Begleiteter Besuchstreff
Ein mögliches Angebot bei hochstrittigen Umgangskonflikten sind die begleiteten Besuchstreffs. Die Handreiche des Marie Meierhofer Instituts für das Kind (MMI) gibt Ihnen einen Überblick, was es zu beachten gilt, wenn ein solcher Besuchstreff für Kleinkinder angeordnet wird.
Anlaufstellen AJB
Regionaler Rechtsdienst (RRD)
Die Regionalen Rechtsdienste übernehmen im Auftrag der KESB Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz.
Beratung zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlicher Sorge (VUS)
Die Regionalen Rechtsdienste beraten nicht verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge. Wir beraten telefonisch, online oder vor Ort.
Bitte beachten Sie: Telefonische Kurzberatungen sind
jederzeit möglich. Voraussetzung für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Unterhalt und elterlicher Sorge ist das Einverständnis und das Mitwirken beider Eltern.
Finden Sie mittels Ihrer Postleitzahl (PLZ) die für Sie zuständige Stelle.
Alimentenhilfe
Wenn Mütter oder Väter die ihnen zustehenden Alimente nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht erhalten, können sie sich an eine der vier Alimentenhilfestellen wenden. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen Eltern beim Einfordern von ausstehenden Geldern.
Finden Sie mittels Ihrer Postleitzahl (PLZ) die für Sie zuständige Stelle.
Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz)
Die kjz des Amts für Jugend und Berufsberatung nehmen Aufgaben im Bereich des gesetzlichen und freiwilligen Kindesschutz in den jeweiligen Bezirken wahr. Sie machen Abklärungen, führen Beistandschaften und Vormundschaften im Auftrag der KESB und beraten Fachpersonen rund um den Kindesschutz.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe