Begleitung für Eltern in Trennung

Beraten und begleiten Sie Eltern im Trennungs- oder Scheidungsprozess? Das Amt für Jugend und Berufsberatung unterstützt Sie in dieser wichtigen Rolle mit Fachinformationen und gibt eine Übersicht zu Angeboten im Kanton Zürich.

Angebotsübersicht für Fachpersonen

In der interaktiven Angebotsübersicht finden Sie Kurzbeschreibungen mit den wichtigsten Informationen zu Ziel, Anbieter, Dauer, Indikation, Erfahrungen und Kosten.

Vorlagen

Unterhaltsvertrag

Im Unterhaltsvertrag vereinbaren die Eltern einvernehmlich die Höhe des Unterhaltsbeitrages (Alimente) sowie die Modalitäten der Zahlung und halten die Grundlagen ihrer Abmachung fest. Damit der Unterhaltsvertrag auch für das Kind verbindlich wird, muss er von der Kindesschutzbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung der Unterhaltsvertrages ist auch für eine allfällige spätere Alimentenbevorschussung erforderlich.

Elternvereinbarung

In der Elternvereinbarung regeln die Eltern einvernehmlich weitere Kinderbelange unter anderem die Obhut, die Betreuung bzw. das Besuchsrecht oder die Aufteilung von Erziehungsgutschriften.

Kinderkosten-Tabelle

Die Eltern tragen gemeinsam den Unterhalt des Kindes. Der Unterhalt wird von den Eltern durch Pflege und Erziehung (Naturalunterhalt) und in Form von Geldzahlung erbracht. Bei der Geldzahlung wird zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt unterschieden. Der Barunterhalt soll die Barkosten des Kindes wie die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wohnen, sowie die externen Betreuungskosten (z.B. Kosten für Kindertagesstätte oder Hort) decken. Der Betreuungsunterhalt deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn ein Elternteil das Kind selber betreut und während dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Die Zürcher Kinderkosten-Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlich anfallenden Barkosten eines Kindes mit Ausnahme der externen Betreuungskosten.

Sie wird nicht mehr als Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt verwendet und ist lediglich zu Informationszwecken aufgeschaltet.

Die Kostenkategorien der Kinderkosten-Tabelle umfassen die nachfolgenden Positionen:

Erläuterungen zur Kinderkosten-Tabelle

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Zu dieser Kategorie gehören alle Nahrungsmittel (z. B. Getreideprodukte, Fleisch, Milch, Käse, Gemüse, Früchte, Schokolade etc.) und alkoholfreien Getränke (z. B. Mineralwasser, Säfte, Limonade etc.).

Hierzu gehören nebst Kleidern auch Schuhe sowie persönliche Ausstattung (z. B. Babyartikel, Reiseartikel, etc.).

Darunter ist der Anteil an den Mietkosten ohne Nebenkosten zu verstehen. Grundsätzlich wird einem Einzelkind ein Drittel, einem von zwei Kindern je ein Viertel und einem von drei und mehr Kindern je ein Fünftel der Mietkosten zugerechnet.

In dieser Kategorie werden die Neben- und Energiekosten der Wohnung oder des Hauses berücksichtigt, ausserdem Werkzeuge für Haus und Garten sowie Kosten für die laufende Haushaltsführung.

Die Kategorie umfasst die Prämien für die Kinderkrankenkasse inklusive Unfalldeckung.

In diese Kategorie fallen die laufende Gesundheitsausgaben (z. B. Pharmazeutische Produkte, Sehhilfen, Zahnarzt, Arzt- und Spitalkosten) sowie die Ausgaben für Körperpflege (Apparate und Artikel für die Körperpflege wie z. B. Papierwindeln, Watte etc.).

Hierzu zählen Apparate und Dienstleistungen für die Telekommunikation (Festnetz, Mobile, Internetprovider) sowie Posttaxen.

Die Auslagen für Freizeit, Förderung und öffentlicher Verkehr (öV) sind stark einkommens- und lebensstilabhängig. Eine generelle Berechnung der durchschnittlichen Auslagen ist für diese Kategorie nicht möglich. Dem Kind soll grundsätzlich eine Beteiligung am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben ermöglicht werden. Dafür sind Auslagen für die Verwirklichung von Hobbys (Musik, Sport und kulturelle Betätigungen), Kursteilnahmen wie auch Mobilität notwendig. Die laufenden Verkehrskosten umfassen z. B. Abonnementskosten für die Benützung des öffentlichen Verkehrs. Nicht enthalten sind Anschaffungskosten für Transportmittel wie z. B. der Kauf eines Fahrrades.

Bei Geschwistern ab einer Altersdifferenz von sechs Jahren empfiehlt das AJB, die Kosten der Kinder wie bei einem Einzelkind zu berücksichtigen. Der Spareffekt durch mehrere Kinder in einem Haushalt ist in solchen Familienkonstellationen nicht mehr feststellbar. Die Zürcher Kinderkosten-Tabelle kann auch auf junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag angewendet werden, wenn diese im Haushalt eines Elternteils leben. Dabei sind die Krankenkassenprämien auf die Erwachsenentarife anzuheben.

Die direkten Kinderkosten in der Tabelle basieren grösstenteils auf der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) des Bundesamtes für Statistik. Die Ausgaben spiegeln das tatsächliche Konsumverhalten eines Paarhaushaltes mit Kindern bei einem verfügbaren Einkommen von 8000 Franken (Bruttoeinkommen von 11’000 Franken abzgl. Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Krankenkasse, Ausgaben an andere Haushalte wie z. B. Alimente). Die Wohnkosten basieren auf der Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik und gelten nur für den Kanton Zürich. Die Kinderkrankenkassenprämien entsprechen den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichten durchschnittlichen Prämien für den Kanton Zürich. Die Kinderkosten fallen statistisch weitgehend unabhängig vom Einkommen und den finanziellen Verhältnissen einer Familie an. Ausnahme bilden die Kosten für Freizeit, Förderung und öffentlicher Verkehr. Eine generelle Kürzung der direkten Kinderkosten bei knappen finanziellen Verhältnissen wird vom AJB nicht empfohlen. 

Die Zürcher Kinderkosten-Tabelle wird jährlich an die veränderten Krankenkassenprämien angepasst. Die Wohnkosten werden gemäss der Strukturerhebung für den Kanton Zürich angeglichen. Sobald eine substanzielle Teuerung vorliegt, wird eine Anpassung geprüft.

Hochstrittige Umgangskonflikte

Für besonders komplexe Situationen mit Beistandschaften bietet unser Fachdossier Orientierung. Darin erhalten Fachpersonen von KESB und Gerichten Informationen darüber, wie entsprechende Beistandschaften geführt werden.

Begleiteter Besuchstreff

Ein mögliches Angebot bei hochstrittigen Umgangskonflikten sind die begleiteten Besuchstreffs. Die Handreiche des Marie Meierhofer Instituts für das Kind (MMI) gibt Ihnen einen Überblick, was es zu beachten gilt, wenn ein solcher Besuchstreff für Kleinkinder angeordnet wird.

Anlaufstellen AJB

Regionaler Rechtsdienst (RRD)

Die Regionalen Rechtsdienste übernehmen im Auftrag der KESB Rechtsvertretungen von Kindern und Jugendlichen im Kindesschutz.

Beratung zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlicher Sorge (VUS)

Die Regionalen Rechtsdienste beraten nicht verheiratete Eltern zu Fragen der Vaterschaft, des Unterhalts des Kindes und der elterlichen Sorge. Wir beraten telefonisch, online oder vor Ort.

Bitte beachten Sie: Telefonische Kurzberatungen sind
jederzeit möglich. Voraussetzung für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Unterhalt und elterlicher Sorge ist das Einverständnis und das Mitwirken beider Eltern.

Finden Sie mittels Ihrer Postleitzahl (PLZ) die für Sie zuständige Stelle.

Alimentenhilfe

Wenn Mütter oder Väter die ihnen zustehenden Alimente nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht erhalten, können sie sich an eine der vier Alimentenhilfestellen wenden. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen Eltern beim Einfordern von ausstehenden Geldern.

Finden Sie mittels Ihrer Postleitzahl (PLZ) die für Sie zuständige Stelle.

Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz)

Die kjz des Amts für Jugend und Berufsberatung nehmen Aufgaben im Bereich des gesetzlichen und freiwilligen Kindesschutz in den jeweiligen Bezirken wahr. Sie machen Abklärungen, führen Beistandschaften und Vormundschaften im Auftrag der KESB und beraten Fachpersonen rund um den Kindesschutz.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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