Übergang vom Frühbereich in den Kindergarten melden

Anleitung

  1. Wer muss den Übergang vom Frühbereich in die Schule melden?

    Die zuständige Fachperson (zum Beispiel heilpädagogische Früherzieher/in, Logopädin/Logopäde, Audiopädagogin/Audiopädagoge, Kinderärztin/Kinderarzt).

    Sind mehrere Fachpersonen involviert, wird eine fallführende Fachperson bestimmt.

  2. Meldeformular ausfüllen

    Füllen Sie zusammen mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten das Meldeformular aus.

  3. Einreichung Meldeformular Übergang Frühbereich – Schule

    • Abklärung Sonderschulung: bis Ende November
    • Abklärung sonderpädagogische Massnahmen der Regelschule: bis Ende März 
  4. Formular einsenden

    Senden Sie das Meldeformular an die zuständige Schulverwaltung der Wohngemeinde der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Leiten Sie bei Bedarf und auf Nachfrage die Berichte gemäss Angaben im Formular an die für die Abklärung und Förderung verantwortlichen Personen der Schulgemeinde weiter.

  5. Wie geht es weiter?

    Die Schulverwaltung bestätigt den Erhalt des Meldeformulars, informiert die zuständigen Stellen und Personen und leitet die weiteren Schritte im Abklärungs- und Entscheidungsprozess ein.

    • Entscheid Sonderschulung: Einbezug Schulpsychologischer Dienst (SPD), schulpsychologische Abklärung 
    • Entscheid sonderpädagogische Massnahmen der Regelschule: Einbezug der Schulleitung und Gespräch mit Eltern resp. Erziehungsberechtigten, allenfalls Einbezug weiterer Fach- und Lehrpersonen

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Sonderpädagogische Massnahmen

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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