Bewilligung für Anbietende erneuern (SPM)
Anleitung
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Unterlagen zusammenstellen
Mit dem Erneuerungsgesuch sind folgende Beilagen einzureichen:
Vorteile:
- Ein Konzept, das inhaltlich und formal aktualisiert ist und den aktuellen fachlichen Erkenntnissen aus Lehre und Praxis entspricht. Im Konzept oder in einem Anhang zum Konzept sind alle Personen im Anstellungsverhältnis namentlich aufgeführt mit Angabe ihrer Ausbildung.
- Eine schriftliche Selbstdeklaration zur Bestätigung, dass zum Zeitpunkt des Erneuerungsantrags kein Strafverfahren gegen die Gesuchstellerin/den Gesuchsteller hängig ist.
- Ein aktueller Strafregisterauszug (Privat- und Sonderprivatauszug) über die Gesuchstellerin/den Gesuchsteller bzw. die fachlich verantwortliche Person bei Institutionen (nicht älter als drei Monate).
- Ein aktueller SVA-Nachweis, der die selbstständige Tätigkeit nachweist (nicht älter als drei Monate).
- Selbständig tätige Leistungsanbieterinnen und -anbieter reichen eine Zusammenstellung (Umfang in Stunden) der in den vergangenen fünf beziehungsweise drei Bewilligungsjahren besuchten berufsbezogenen, fachlichen Weiterbildungen sowie anderer Qualitätssicherungsmassnahmen wie beispielsweise Supervision, Intervision, Qualitätszirkel ein.
- Institutionen reichen eine Zusammenstellung der berufsbezogenen, fachlichen Weiterbildungen, der Supervisions- und Intervisionsstunden ein, zu denen sie ihre angestellten Leistungsanbieterinnen und -anbieter der Heilpädagogischen Früherziehung, der Audiopädagogik und der Logopädie in den vergangenen fünf Bewilligungsjahren verpflichtet haben.
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Formular ausfüllen
Erneuern Sie Ihre Bewilligung als Selbständige/r oder Institution:
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Formular einsenden
Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Beilagen an:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Sonderpädagogische Massnahmen
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Prüfung & Kosten
Wir prüfen anhand der eingereichten Unterlagen und gestützt auf die rechtlichen Grundlagen, ob eine Erneuerung der Bewilligung erteilt werden kann. Die Erneuerung der Bewilligung wird für fünf Jahre erteilt, längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres. Danach wird sie für längstens drei Jahre erteilt.
Die Gebühr für die Erneuerung der Bewilligung beträgt 300 Franken.
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Sonderpädagogische Massnahmen