Für die Zulassung zu öffentlichen Filmvorführungen sowie Filmen auf Trägermedien gelten im Kanton Zürich die Empfehlungen der schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film. Die gesetzliche Zuständigkeit liegt jedoch beim kantonalen Jugendfilmwesen.
Auf dieser Seite
Über uns
Seit dem 1. Juli 2019 ist das neue Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG) in Kraft. Dieses hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen. Es umfasst neben dem Bereich der Filmvorführungen auch jenen der Trägermedien, wozu neben DVDs auch Video- und Computerspiele gehören.
Im Kanton Zürich gelten für die Zulassung zu öffentlichen Filmvorführungen sowie Filmen auf Trägermedien wie DVDs die Empfehlungen der schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film. Die Kommission legt schweizweit die Altersfreigaben für Kinofilme fest. Die gesetzliche Zuständigkeit liegt jedoch nach wie vor beim Kanton, zuständig dafür ist das Jugendfilmwesen, welches zur Oberjugendanwaltschaft gehört.
Kontakt
Sekretariat Oberjugendanwaltschaft (kanzlei.oberjugendanwaltschaft@ji.zh.ch, Tel. 043 258 41 70)
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Oberjugendanwaltschaft
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Telefon
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Medienstelle der Jugendstrafrechtspflege