Den meisten Gemeinden im Kanton geht es gut. Sie können ihre Aufgaben wirtschaftlich und zur Zufriedenheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erfüllen. Es gibt aber auch Gemeinden, die zunehmend an ihre Leistungsgrenzen stossen. Was können diese Gemeinden in den Randgebieten dagegen tun?
Wenn Kleinheit zum Problem wird
Im Grossen und Ganzen haben alle Gemeinden den gleichen Aufgabenkatalog. Sie sind auch alle mit steigenden Anforderungen an eine professionelle, dienstleistungsorientierte Erfüllung ihrer Aufgaben konfrontiert. Kleine, abgeschiedene Gemeinden mit teils weitläufiger Siedlungsstruktur haben aber manchmal grössere Mühe, damit umzugehen als Gemeinden in Ballungszentren.
Zum einen haben sie, weil sie klein sind, auch nur ein kleines Budget. Andererseits ist es in einem kleinen Verwaltungs-Team schwierig, all die zahlreichen Spezialkenntnisse aufzubauen, die es für die vielfältigen Aufgaben braucht. Das führt dazu, dass sie von aktuellen Entwicklungen schneller überwältigt werden können. Sie können weniger flexibel reagieren, wenn sie zum Beispiel plötzlich mehr Asylsuchende unterbringen müssen oder wenn Schlüsselpersonen die Verwaltung verlassen.
Verlust der Selbstverwaltung
Dann kann es passieren, dass die kleinen Gemeinden von privaten Dienstleistern abhängig werden, zum Beispiel von teuren Springerdiensten oder Ingenieurbüros. Oder sie müssen im Rahmen von Verbünden mit vielen anderen oder viel grösseren Gemeinden zusammenarbeiten. Damit verlieren sie aber häufig einen Teil ihrer Selbstverwaltung und Steuerungsfähigkeit. Häufig haben sie auch Mühe, Behördenämter zu besetzen.
Häufig müssen diese Gemeinden zudem einen hohen Steuerfuss festsetzen. Sie sind auch stark auf Zahlungen aus dem Finanzausgleich angewiesen. Das geht zwar auch grösseren Gemeinden so. Anders als die kleinen Gemeinden haben diese aber mehr Handlungsspielraum. Deshalb können sie ihren Einwohnerinnen und Einwohnern dafür auch mehr Leistungen bieten.
Drei mögliche Wege
Wohin geht der Weg solcher Gemeinden? Wir beobachten zurzeit die folgenden drei Richtungen:
- Sie können zunehmend nur noch ein absolutes Minimum an Aufgaben selbst erfüllen. Sie sind gezwungen, den verbleibenden Anteil an Dritte auszulagern. Dadurch akzeptieren sie implizit den Verlust ihrer Selbstverwaltung, um formell eigenständig zu bleiben. Sie entwickeln sich in Richtung einer kommunalen «Rumpforganisation».
- Sie können möglichst gleichberechtigt mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten, um ihre Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Das löst gewisse Leistungsprobleme, schränkt aber das Ausmass ihrer Selbstverwaltung ebenfalls ein Stück weit ein.
- Sie können mit Nachbarn fusionieren. Eine neue, grössere Gemeinde kann wieder mehr Aufgaben selbständig erfüllen. Leistungsfähigkeit und Autonomie werden erhöht. Der Entscheid zur Fusion ist aber schwierig und der Prozess kann lange dauern.
Zukunft gemeinsam gestalten
Zunehmend befassen sich kleine Gemeinden mit diesen Zukunftsszenarien. Dem Gemeindeamt ist es ein Anliegen, sie dabei zu unterstützen. Daher beraten wir sie bei konkreten Fragen zur Zusammenarbeit und zu Auslagerungen sowie bei den Finanzfragen, die damit verbunden sind. Wir erarbeiten zu diesen Themen auch Hilfsmittel wie Mustervorlagen oder Handbücher und bieten Schulungen an. Zudem betreiben wir eine Informationsplattform, auf der Gemeinden Einblick in gute Beispiele anderer erhalten.
Zudem beobachten wir die langfristigen Entwicklungen in der Gemeindelandschaft. Dazu gehören etwa die Finanzanalyse oder die Untersuchung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Im Rahmen der Plattform Gemeinden 2030 arbeiten wir zusammen mit den Gemeinden an Lösungen für die Zukunft. Zurzeit bauen wir ein Monitoring auf, das aufzeigt, wie die Gemeinden im Kanton genau untereinander zusammenarbeiten. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen sie ihre Entwicklung besser steuern können.
Monitoring über die Zusammenarbeit
Das Gemeindeamt will mit einem Monitoring erheben, katalogisieren und darstellen, wie die Gemeinden im Kanton zusammenarbeiten. Gemeinden arbeiten in unterschiedlichen Zusammensetzungen und Rechtsformen zusammen. Eine Übersicht darüber fehlt heute. Der Kanton ist heute nur dann über eine Zusammenarbeit informiert, wenn die Gemeinden dafür einen Zweckverband oder eine Anstalt einsetzen. Arbeiten die Gemeinden nur vertraglich zusammen, erfährt der Kanton das in der Regel nicht. Im Rahmen von Gemeinden 2030 ist das Bedürfnis aufgekommen, eine zentrale Übersicht über die Formen der Zusammenarbeit unter den Gemeinden zu schaffen.