Akteneinsicht

Das Verzeichnis der Informationsbestände dient der Informationsverwaltung und soll interessierten Personen den Informationszugang erleichtern.

Einsicht in Behördenakten

Jeder Person steht das Recht zu, in Behördenakten Einsicht zu nehmen. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche (Geheimhaltung) oder private (Datenschutz) Interessen, die einer Einsichtnahme oder Veröffentlichung entgegen stehen.  

Verzeichnis der Informationsbestände

Dieses Dokument gibt Aufschluss über die von den verschiedenen Stellen innerhalb der Bildungsdirektion ausgeübten Aufgaben und die in diesem Zusammenhang bearbeiteten Datensammlungen.

Werner Stauffacher

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werner.stauffacher@bi.zh.ch
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