Grundkompetenzen Erwachsene

Das lebenslange Lernen und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen sowie beruflichen Leben setzen Grundkompetenzen voraus. Die Fachstelle Grundkompetenzen bietet verschiedene Weiterbildungsangebote an und setzt Massnahmen im Kanton Zürich um.

Allgemein

In der Schweiz weisen fast 30% der ständigen Wohnbevölkerung zwischen 16 und 65 Jahren mindestens in einem der drei Kompetenzbereiche Lesen, Rechnen, Problemlösen geringe Werte auf.1 Ihre fehlenden Kompetenzen wirken sich auf diese Menschen aus: Sie haben Mühe, in der Arbeitswelt sowie im Alltag zu bestehen oder an Bildungsangeboten teilzunehmen. Die Fachstelle Grundkompetenzen Erwachsene fördert diese Menschen mit verschiedenen Angeboten und Massnahmen. Ziel ist es, sie beim Wiedereinstieg in eine persönliche Bildungslaufbahn, beim Anschluss an eine berufliche Nachholbildung oder bei der digitalen Entwicklung zu unterstützen.

1 Internationales Programm zur Evaluation der Kompetenzen von Erwachsenen (PIAAC): 2024

 

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Der Gedanke des lebenslangen Lernens ist international wegleitend. Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG), das seit 1. Januar 2017 in Kraft ist, erhält das lebenslange Lernen eine gesetzliche Grundlage für die Förderung der Weiterbildung in der Schweiz.

Das WeBiG legt Grundsätze für die nicht-formale Weiterbildung fest, regelt die Finanzhilfe des Bundes und gibt Stossrichtungen für die Erforschung und Entwicklung der Weiterbildung vor. Zudem enthält es unter Art. 13 bis 16 die Spezialgesetzgebung zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen bei Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter. Die Bildungsdirektion Kanton Zürich hat sich mit der Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verpflichtet, in der Leistungsperiode 2017 bis 2020 die im Grundsatzpapier vom November 2016 formulierten Leistungsziele umzusetzen und Voraussetzungen für ein anschliessendes kantonales Programm Grundkompetenzen zu schaffen.

Die Umsetzung der im WeBiG festgelegten Grundsätze zur Förderung der GruKE erforderte im Kanton Zürich eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung. Mit Beschluss vom 2. März 2022 verabschiedete der Regierungsrat eine entsprechende Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31). Der Kantonsrat beschloss die Änderungen des EG BBG am 13. November 2023.

Am 17. April 2024 beschloss der Regierungsrat, die Änderungen des EG BBG auf den 1. August 2024 in Kraft zu setzen. Die Neuerungen im EG BBG ermöglichen, im Kanton Zürich die geplanten Massnahmen und Angebote im Bereich GruKE in der BFI-Förderperiode 2025–2028 vollumfänglich umzusetzen.

Förderung Grundkompetenzen Erwachsener: Programm 2025-2028

Ziele und Massnahmen

Die Ziele, Massnahmen und Angebote des kantonalen Programms GruKE 2025–2028 werden in sechs Handlungsfeldern umgesetzt. Diese sind in die Bereiche «Angebote» (Handlungsfelder 1-3) und «Unterstützende Massnahmen» (Handlungsfelder 4-6) unterteilt.

Die Grafik zeigt die sechs Handlungsfelder des Programms Grundkompetenzen 2025-2028. Diese sind in die Bereiche «Angebote» (Handlungsfelder 1-3) und «Unterstützende Massnahmen» (Handlungsfelder 4-6) unterteilt. Die Handlungsfelder sind: 1: Alltagswelt (inkl. Lernstuben); 2: Berufswelt; 3: Alphabetisierung; 4: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit; 5: Grundlagen und Angebotsstrategie; 6: Koordination und Zusammenarbeit.
Die sechs Handlungsfelder des Programms Grundkompetenzen 2025-2028

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  • Niederschwellige und individualisierte Unterstützungs-, Beratungs- und Lernangebote in den Lernstuben und Lernstuben light
  • Offene Angebote in ungezwungener Lernatmosphäre
  • Angebote: Lerntreffs Lesen und Schreiben & Computer und Handy, Bewerbungsunterstützung, Schreibdienst, Beratung und Workshops. Zum Teil mit Kinderbetreuung

  • Förderung des Erhalts bzw. der Weiterentwicklung der Arbeitsmarktfähigkeit von Erwachsenen
  • Gezielte Vorbereitung auf den Sekundar- oder den Berufsabschluss
  • Information und Beratung zum nationalen Förderschwerpunkts «Einfach besser!... am Arbeitsplatz»

  • Schliessen von Angebotslücken
  • Zusammenarbeit mit der Fachstelle Integration
  • Alphabetisierungskurse für Personen aus dem Migrationsbereich, die keine Leistungen der Asylvorsorge oder der Arbeitslosenversicherung beziehen

  • Sensibilisierungen und Information der Öffentlichkeit und Zielgruppe über die Angebote im Kanton Zürich
  • Enttabuisierung des Themas
  • Austausche und Networking mit vermittelnden Organisationen und Stellen
  • Unterstützung der nationale Kampagne «Einfach Besser»

  • Erarbeitung und Koordination von Bildungsangeboten für die Zielgruppe
  • Entwicklung und Sicherstellung von Qualitätsstandards
  • Schulung und Weiterbildungsanlässe für Lernstuben-Leitungen, Lernbegleitungen und Freiwillige

  • Pflege und Erweiterung der Vernetzung auf verschiedenen Ebenen; kantonal, interkantonal, national, international

Zielgruppe

Zur Zielgruppe zählen Menschen, die

Vorteile:

  • zwischen 18 und 65 Jahre alt sind,
  • Förderbedarf im Bereich Grundkompetenzen haben,
  • im Kanton Zürich wohnen.

Die Zielgruppe ist zwar sehr heterogen, was Merkmale wie Alter, Geschlecht, Nationalität oder auch den Lernbedarf betrifft. Doch es gibt weitere Gemeinsamkeiten:

Vorteile:

  • Die Personen verfügen über geringe berufliche Qualifikationen und über ein vergleichswiese tiefes Bildungsniveau. Sie gelten als eher lernungewohnt.
  • Sie befinden sich in sozial oder finanziell belasteten Lebenslagen.
  • Oft haben sie mit Lernbarrieren zu kämpfen und vielfach bereits schlechte Lernerfahrungen gemacht.

Angebote

Die Fachstelle Grundkompetenzen bietet Angebote auf unterschiedlichen Förderstufen an:

Die Grafik beschreibt ein Förderkonzept mit drei Stufen, das Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbedarfen unterstützt. Die Förderstufe 1 beinhaltet niedrigschwellige Lernförderung in den Lernstuben und Lernstuben light. Die Förderstufe 2 beinhaltet gezielte Kurse zur Arbeitsmarktfähigkeit. Förderstufe 3 ist gedacht, um Abschlüsse nachzuholen. Diese Angebote richten sich an Personen mit ausreichenden mündlichen Deutschkenntnissen (ab A2.2). Alphabetisierungskurse gehören ebenfalls zum Förderumfang. Diese sind auf Menschen mit geringen Sprach- und Schriftkenntnissen ausgelegt.
Übersicht über die Angebote der Förderstufen 1 bis 3 sowie die Alphabetisierungskurse.

Lernstuben und Lernstuben light

Lernstuben sind niederschwellige, gemütliche Lernräume mit Kaffeeatmosphäre und Walk-in Charakter. Sie sollen die Lust am Lernen fördern. Alle Angebote in den Lernstuben sind kostenlos.

Die Lernstuben light ähneln den Lernstuben vom Konzept her, sind aber eher kleinere aufsuchende Strukturen und mehrheitlich in ländlichen Gebieten zu finden.

Was ist eine Lernstube?

Freiwillige gesucht

Möchten Sie Teil einer gemeinnützigen und sinnvollen Arbeit werden? Haben Sie Lust auf eine spannende und abwechslungsreiche Aufgabe? Dann werden Sie Freiwillige oder Freiwilliger in den Lernstuben.

Melden Sie sich bei: grundkompetenzen@mba.zh.ch

Angebotseinreichung Förderstufe 2

Ergänzend zu den bereits bestehenden Lernstuben sollen ab 2025 weitere bedarfsgerechte Angebote der Förderstufe 2 durch verschiedene regionale Anbietende entwickelt und bereitgestellt, zur flexiblen Nachfrage angeboten und zielgruppengerecht beworben werden. Die Fachstelle GruKE subventioniert im Rahmen des Programms verschiedene Angebote, damit diese kostengünstig besucht werden können.

In der «Wegleitung zur Angebotseinreichung Angebote Förderstufe 2» werden die Anforderungen an die Angebote, die Rahmenbedingungen für eine Angebotseinreichung, die Pflichten inkl. Qualitätssicherung der Angebote, der Ablauf der Angebotseinreichung und die Finanzierung erläutert.

Alphabetisierungskurse

Ab 2025 bietet die Fachstelle Grundkompetenzen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Integration Alphabetisierungskurse an.

Die Kurse richten sich an Personen, die im Kanton Zürich wohnhaft und nur rudimentär oder gar nicht alphabetisiert sind und geringe mündliche Kenntnisse in Deutsch besitzen. Die Kurse richten sich NICHT an Personen, die Leistungen der Asylfürsorge oder der Arbeitslosenversicherung beziehen.

Ziel der Kurse ist es, dass die Teilnehmenden im Anschluss einen weiterführenden Deutschkurs besuchen können.

Weitere Lernangebote und Informationen

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Sie möchten Ihre Grundkompetenzen verbessern? Unter den nachfolgenden Links finden Sie umfassende Informationen zu Angeboten im Bereich Grundkompetenzen:

Sie arbeiten in einem Beruf und möchten sich weiterentwickeln oder neu orientieren? Die regionalen Berufsinformationszentren (biz) des Amts für Jugend und Berufsberatung sowie das Laufbahnzentrum der Stadt Zürich informieren und beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer beruflichen Laufbahn.

Es ist nie zu spät! Sie möchten den Sekundarabschluss für Erwachsene nachholen, um später eine Berufslehre zu absolvieren? Informieren Sie sich beim Volkschulamt über Möglichkeiten und Bedingungen.

Volksschulamt

Gisela Polloni Rohner

unterrichtsfragen@vsa.zh.ch
+41 43 259 22 62
Walchestrasse 21, 8090 Zürich

Sie sind berufstätig und möchten den dafür notwendigen Berufsabschluss nachholen? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Fähigkeiten dafür ausreichen, und brauchen Beratung? Die Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene berät Sie gern:

biz oerlikon

Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene

berufsabschluss.erwachsene@ajb.zh.ch
+41 43 259 97 40
Dörflistrasse 120, 8050 Zürich

Migrantinnen und Migranten können im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) Deutsch-Sprachförderkurse (sogenannte Deutsch als Zweitsprache-Kurse) bis Niveau A2 besuchen. Die Fachstelle Integration informiert über die Angebote der Integrationsförderung. Die Ansprechpersonen in Ihrer Wohngemeinde beraten Sie bei der Suche nach dem richtigen Kurs.

Im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen besteht für Stellensuchende die Möglichkeit, Deutsch-Sprachkurse zu belegen. Das zuständige regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) berät Sie, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Kurse und Programme zur Qualifizierung für Stellensuchende finden Sie unten.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 77 92

Programm Grundkompetenzen

E-Mail

grundkompetenzen@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: