Das lebenslange Lernen und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen sowie beruflichen Leben setzen Grundkompetenzen voraus. Die Fachstelle Grundkompetenzen bietet verschiedene Weiterbildungsangebote an und setzt Massnahmen im Kanton Zürich um.
Allgemein
In der Schweiz weisen fast 30% der ständigen Wohnbevölkerung zwischen 16 und 65 Jahren mindestens in einem der drei Kompetenzbereiche Lesen, Rechnen, Problemlösen geringe Werte auf.1 Ihre fehlenden Kompetenzen wirken sich auf diese Menschen aus: Sie haben Mühe, in der Arbeitswelt sowie im Alltag zu bestehen oder an Bildungsangeboten teilzunehmen. Die Fachstelle Grundkompetenzen Erwachsene fördert diese Menschen mit verschiedenen Angeboten und Massnahmen. Ziel ist es, sie beim Wiedereinstieg in eine persönliche Bildungslaufbahn, beim Anschluss an eine berufliche Nachholbildung oder bei der digitalen Entwicklung zu unterstützen.
1 Internationales Programm zur Evaluation der Kompetenzen von Erwachsenen (PIAAC): 2024
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Der Gedanke des lebenslangen Lernens ist international wegleitend. Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG), das seit 1. Januar 2017 in Kraft ist, erhält das lebenslange Lernen eine gesetzliche Grundlage für die Förderung der Weiterbildung in der Schweiz.
Das WeBiG legt Grundsätze für die nicht-formale Weiterbildung fest, regelt die Finanzhilfe des Bundes und gibt Stossrichtungen für die Erforschung und Entwicklung der Weiterbildung vor. Zudem enthält es unter Art. 13 bis 16 die Spezialgesetzgebung zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen bei Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter. Die Bildungsdirektion Kanton Zürich hat sich mit der Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verpflichtet, in der Leistungsperiode 2017 bis 2020 die im Grundsatzpapier vom November 2016 formulierten Leistungsziele umzusetzen und Voraussetzungen für ein anschliessendes kantonales Programm Grundkompetenzen zu schaffen.
Die Umsetzung der im WeBiG festgelegten Grundsätze zur Förderung der GruKE erforderte im Kanton Zürich eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung. Mit Beschluss vom 2. März 2022 verabschiedete der Regierungsrat eine entsprechende Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31). Der Kantonsrat beschloss die Änderungen des EG BBG am 13. November 2023.
Am 17. April 2024 beschloss der Regierungsrat, die Änderungen des EG BBG auf den 1. August 2024 in Kraft zu setzen. Die Neuerungen im EG BBG ermöglichen, im Kanton Zürich die geplanten Massnahmen und Angebote im Bereich GruKE in der BFI-Förderperiode 2025–2028 vollumfänglich umzusetzen.
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Ziele und Massnahmen
Die Ziele, Massnahmen und Angebote des kantonalen Programms GruKE 2025–2028 werden in sechs Handlungsfeldern umgesetzt. Diese sind in die Bereiche «Angebote» (Handlungsfelder 1-3) und «Unterstützende Massnahmen» (Handlungsfelder 4-6) unterteilt.
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- Niederschwellige und individualisierte Unterstützungs-, Beratungs- und Lernangebote in den Lernstuben und Lernstuben light
- Offene Angebote in ungezwungener Lernatmosphäre
- Angebote: Lerntreffs Lesen und Schreiben & Computer und Handy, Bewerbungsunterstützung, Schreibdienst, Beratung und Workshops. Zum Teil mit Kinderbetreuung
- Förderung des Erhalts bzw. der Weiterentwicklung der Arbeitsmarktfähigkeit von Erwachsenen
- Gezielte Vorbereitung auf den Sekundar- oder den Berufsabschluss
- Information und Beratung zum nationalen Förderschwerpunkts «Einfach besser!... am Arbeitsplatz»
- Schliessen von Angebotslücken
- Zusammenarbeit mit der Fachstelle Integration
- Alphabetisierungskurse für Personen aus dem Migrationsbereich, die keine Leistungen der Asylvorsorge oder der Arbeitslosenversicherung beziehen
- Sensibilisierungen und Information der Öffentlichkeit und Zielgruppe über die Angebote im Kanton Zürich
- Enttabuisierung des Themas
- Austausche und Networking mit vermittelnden Organisationen und Stellen
- Unterstützung der nationale Kampagne «Einfach Besser»
- Erarbeitung und Koordination von Bildungsangeboten für die Zielgruppe
- Entwicklung und Sicherstellung von Qualitätsstandards
- Schulung und Weiterbildungsanlässe für Lernstuben-Leitungen, Lernbegleitungen und Freiwillige
- Pflege und Erweiterung der Vernetzung auf verschiedenen Ebenen; kantonal, interkantonal, national, international
Zielgruppe
Zur Zielgruppe zählen Menschen, die
Vorteile:
- zwischen 18 und 65 Jahre alt sind,
- Förderbedarf im Bereich Grundkompetenzen haben,
- im Kanton Zürich wohnen.
Die Zielgruppe ist zwar sehr heterogen, was Merkmale wie Alter, Geschlecht, Nationalität oder auch den Lernbedarf betrifft. Doch es gibt weitere Gemeinsamkeiten:
Vorteile:
- Die Personen verfügen über geringe berufliche Qualifikationen und über ein vergleichswiese tiefes Bildungsniveau. Sie gelten als eher lernungewohnt.
- Sie befinden sich in sozial oder finanziell belasteten Lebenslagen.
- Oft haben sie mit Lernbarrieren zu kämpfen und vielfach bereits schlechte Lernerfahrungen gemacht.
Angebote
Die Fachstelle Grundkompetenzen bietet Angebote auf unterschiedlichen Förderstufen an:
Lernstuben und Lernstuben light
Lernstuben sind niederschwellige, gemütliche Lernräume mit Kaffeeatmosphäre und Walk-in Charakter. Sie sollen die Lust am Lernen fördern. Alle Angebote in den Lernstuben sind kostenlos.
Die Lernstuben light ähneln den Lernstuben vom Konzept her, sind aber eher kleinere aufsuchende Strukturen und mehrheitlich in ländlichen Gebieten zu finden.
Freiwillige gesucht
Möchten Sie Teil einer gemeinnützigen und sinnvollen Arbeit werden? Haben Sie Lust auf eine spannende und abwechslungsreiche Aufgabe? Dann werden Sie Freiwillige oder Freiwilliger in den Lernstuben.
Melden Sie sich bei: grundkompetenzen@mba.zh.ch
Angebotseinreichung Förderstufe 2
Ergänzend zu den bereits bestehenden Lernstuben sollen ab 2025 weitere bedarfsgerechte Angebote der Förderstufe 2 durch verschiedene regionale Anbietende entwickelt und bereitgestellt, zur flexiblen Nachfrage angeboten und zielgruppengerecht beworben werden. Die Fachstelle GruKE subventioniert im Rahmen des Programms verschiedene Angebote, damit diese kostengünstig besucht werden können.
In der «Wegleitung zur Angebotseinreichung Angebote Förderstufe 2» werden die Anforderungen an die Angebote, die Rahmenbedingungen für eine Angebotseinreichung, die Pflichten inkl. Qualitätssicherung der Angebote, der Ablauf der Angebotseinreichung und die Finanzierung erläutert.
- Download Wegleitung Angebotseinreichung Angebote Förderstufe 2 2025-2028 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 969 KB
- Download Budgetvorlage 2025 Förderstufe 2 XLSX | Deutsch | 185 KB
- Download Jahresplanung 2025 Förderstufe 2 XLSX | Deutsch | 172 KB
- Download Teilnehmenden-Reporting Förderstufe 2 XLSX | Deutsch | 172 KB
- Download Lernevaluation Förderstufe 2 XLSX | Deutsch | 171 KB
- Download Vorlage Jahresbericht Angebotsverlauf Förderstufe 2 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 100 KB
- Download Leistungsvereinbarung Angebote Förderstufe 2 PDF | 12 Seiten | Deutsch | 199 KB
Alphabetisierungskurse
Ab 2025 bietet die Fachstelle Grundkompetenzen in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Integration Alphabetisierungskurse an.
Die Kurse richten sich an Personen, die im Kanton Zürich wohnhaft und nur rudimentär oder gar nicht alphabetisiert sind und geringe mündliche Kenntnisse in Deutsch besitzen. Die Kurse richten sich NICHT an Personen, die Leistungen der Asylfürsorge oder der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Ziel der Kurse ist es, dass die Teilnehmenden im Anschluss einen weiterführenden Deutschkurs besuchen können.
Weitere Lernangebote und Informationen
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Sie möchten Ihre Grundkompetenzen verbessern? Unter den nachfolgenden Links finden Sie umfassende Informationen zu Angeboten im Bereich Grundkompetenzen:
Sie brauchen Unterstützung beim Schreiben von Texten, Bewerbungen, E-Mails oder beim Ausfüllen von Formularen? Wenden Sie sich an einen Schreibdienst in Ihrer Nähe.
Kanton Zürich
Stadt Zürich
Schreibdienst |
---|
Schreibdienst der Stadt Zürich |
GZ Loogarten |
GZ Hirzenbach |
Sie arbeiten in einem Beruf und möchten sich weiterentwickeln oder neu orientieren? Die regionalen Berufsinformationszentren (biz) des Amts für Jugend und Berufsberatung sowie das Laufbahnzentrum der Stadt Zürich informieren und beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer beruflichen Laufbahn.
Es ist nie zu spät! Sie möchten den Sekundarabschluss für Erwachsene nachholen, um später eine Berufslehre zu absolvieren? Informieren Sie sich beim Volkschulamt über Möglichkeiten und Bedingungen.
Sie sind berufstätig und möchten den dafür notwendigen Berufsabschluss nachholen? Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Fähigkeiten dafür ausreichen, und brauchen Beratung? Die Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene berät Sie gern:
Migrantinnen und Migranten können im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) Deutsch-Sprachförderkurse (sogenannte Deutsch als Zweitsprache-Kurse) bis Niveau A2 besuchen. Die Fachstelle Integration informiert über die Angebote der Integrationsförderung. Die Ansprechpersonen in Ihrer Wohngemeinde beraten Sie bei der Suche nach dem richtigen Kurs.
Im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen besteht für Stellensuchende die Möglichkeit, Deutsch-Sprachkurse zu belegen. Das zuständige regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) berät Sie, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Kurse und Programme zur Qualifizierung für Stellensuchende finden Sie unten.
Angebote der Stadt Zürich
Weiterführende Informationen
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Programm Grundkompetenzen