Ergebnisse der Schulevaluation

Nach der Auswertung der Evaluation wird die Schule über die Ergebnisse informiert und erhält einen Schlussbericht. Anschliessend muss die Schule die Öffentlichkeit über die Resultate orientieren.

Kommunikation der Ergebnisse

Das Evaluationsteam der Fachstelle für Schulbeurteilung informiert die Schule im Rahmen einer Veranstaltung – gewöhnlich zwei Wochen nach Abschluss der Evaluation – zunächst mündlich über wesentliche Ergebnisse. Dabei bietet sich Gelegenheit für Rückfragen und nähere Erläuterungen.

Auf Wunsch können die Schulpflege bzw. die Trägerschaft bei einer Sonderschule und die Schulleitung auf eine Rückmeldeveranstaltung verzichten oder zusammen mit dem Evaluationsteam eine andere Form der Rückmeldung wählen.

Schriftlicher Bericht

Im Anschluss an die Rückmeldeveranstaltung erhält die Schule den schriftlichen Evaluationsbericht. Darin sind die Ergebnisse der Analyse, der Befragungen und Beobachtungen zur Schulqualität in konzentrierter Form festgehalten. Eine Kernaussage fasst die Beurteilung pro Qualitätsanspruch zusammen. Sie wird durch Erläuterungen ergänzt.

Das schulspezifische Profil stellt die Besonderheiten und Merkmale der Schule in diesem Bereich dar. Ausgewählte Ergebnisse der schriftlichen Befragung illustrieren die Ausführungen zu den einzelnen Qualitätsansprüchen. Auf Wunsch der Schule gibt die Fachstelle für Schulbeurteilung Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Schule ab.

Im Anhang des Berichts sind die vollständigen Ergebnisse der Fragebogenerhebung aufgeführt. Diese enthalten detaillierte Informationen, welche die Schule für ihre weitere Entwicklung nutzen kann. Sie zeigen, wo die Schule im Vergleich mit den anderen Schulen des Kantons steht und wie sie sich seit der letzten Evaluation entwickelt hat.

Information der Öffentlichkeit

Der Evaluationsbericht unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip. Deshalb muss die Schule ihre Schülerinnen und Schüler, die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Evaluation informieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Publikation des Berichts im Internet
  • Schriftliche Informationen an die Eltern oder in der Zeitung
  • Informationsveranstaltungen

Datenschutz

Die Mitglieder des Evaluationsteams der Fachstelle für Schulbeurteilung unterstehen während und nach Ablauf der Schulbeurteilung dem Amtsgeheimnis.

Umgang mit den Datenquellen

  • Das von der Schule erstellte Portfolio ist Eigentum der Schule und wird nach Abschluss der Evaluation an die Schule zurückgegeben.
  • Die Originaldaten aus den Interviews und Beobachtungen stehen ausschliesslich der Fachstelle für Schulbeurteilung zur Verfügung und werden am Schluss des Evaluationsprozesses vernichtet.
  • Der Evaluationsbericht wird der Schule und der Schulpflege (resp. der Trägerschaft der Sonderschule) zugestellt. Die Fachstelle für Schulbeurteilung archiviert den Evaluationsbericht und eine allfällige Stellungnahme.

Klassenweise Auswertung

Inhalt

Die Daten der Schüler- und Elternbefragung werden den Klassenlehrpersonen als anonymisiertes Feedback ihrer Klasse zur Verfügung gestellt. Mit der klassenweisen Auswertung können sich die Lehrpersonen darüber orientieren, wie ihre Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern verschiedene Aspekte des Unterrichts und der Schule einschätzen. Das Feedback der Schülerinnen und Schüler wird ab der vierten Klasse zur Verfügung gestellt, das Elternfeedback bereits ab der Kindergartenstufe.

Vorgehen

Die Klassenlehrpersonen können die klassenweise Auswertung aktivieren, wenn sie sich für die Online-Befragung einloggen (Registrierung). Bei mehreren Klassenlehrpersonen pro Klasse sollten sich diese darüber absprechen, welche Person sich für die klassenweise Auswertung registriert. Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, die Auswertung nach der Evaluation gemeinsam anzusehen und zu besprechen, da das klassenweise Feedback der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern nicht einer bestimmten Klassenlehrperson zugeschrieben werden kann.

Wer kann die Option wählen?

Die Option für eine klassenweise Auswertung steht nur Schulen mit mindestens drei Klassen zur Verfügung. Bei sehr wenigen Antworten pro Klasse kann es sein, dass die Auswertung nicht generiert wird, weil die Ergebnisse nicht mehr aussagekräftig ist.

Vorschläge für das Schulprogramm

Ein Ziel der Fachstelle für Schulbeurteilung ist es, den Schulen ein Feedback zu geben, welches diese für ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen können.

Die Entscheidung, welche Massnahmen aus den Evaluationsergebnissen abgeleitet werden, trifft die jeweilige Schule. Die Massnahmen sind – wie das Schulprogramm auch – durch die Schulpflege bzw. Trägerschaft zu genehmigen.

Zeitpunkt von Evaluation und Standortbestimmung abgleichen

Um die Synergien zwischen externer Evaluation und interner Qualitätssicherung und -entwicklung möglichst gross und den Aufwand für die Schule gering zu halten, lohnt es sich, zu prüfen, ob der Schulprogrammzyklus auf die externe Evaluation abgestimmt werden soll.

Ein Abgleichen der beiden Zyklen hat den Vorteil, dass die Schule die Standortbestimmung, welche sie am Ende jedes Schulprogrammzyklus macht, mit der Selbstbeurteilung im Rahmen der Evaluation verbinden kann. Zudem muss die Schule ihr Schulprogramm im Anschluss an die Evaluation nicht anpassen, sondern hat die Möglichkeit, geplante Massnahmen direkt in das neue Schulprogramm einfliessen zu lassen.

Wesentliche Mängel

Stellt die Fachstelle für Schulbeurteilung im Schul- und Unterrichtsbereich wesentliche Qualitätsmängel im Sinne von § 52 VSV fest, werden diese im Beurteilungsbericht aufgeführt und in der mündlichen Ergebnisrückmeldung erläutert. In solchen Fällen ordnet die Schulpflege bzw. Trägerschaft die notwendigen Massnahmen an (§ 48 Abs. 3 VSG). Die Schulen können dazu Vorschläge machen. Die Schulpflege bzw. Trägerschaft informiert die Fachstelle innert vier Monaten nach Erhalt des Beurteilungsberichts über die getroffenen Massnahmen (§ 52 VSV).

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wesentliche Qualitätsmängel liegen vor, wenn für ein oder mehrere Qualitätsmerkmale des Qualitätsprofils (Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung, individuelle Lernbegleitung, sonderpädagogische Angebote, Beurteilung der Schülerinnen und Schüler, Schulführung, Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern) eine ungenügende Praxis festgestellt wird.

(Bildungsratsbeschluss vom 18. September 2017)

Gravierende Mängel bei einzelnen Schulangehörigen (inkl. Berufsberatender) und persönliches Fehlverhalten werden ausserhalb des Evaluationsverfahrens behandelt.

Vorkommnisse, welche personalrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, müssen sorgfältig abgeklärt werden. Deshalb werden solche Mängel der Schulleitung und der Schulpflege/Trägerschaft als Anstellungsbehörde (bzw. bei Berufsberatenden der Leitung des betreffenden Berufsinformationszentrums [biz] als vorgesetzte Stelle) mitgeteilt.

Die Evaluationsfachpersonen haben die Pflicht, die ihnen in Ausübung ihrer Aufgabe bekannt gewordenen strafbaren Handlungen anzuzeigen (§ 21 kantonale Strafprozessordnung).

Kontakt

Fachstelle für Schulbeurteilung

Adresse

Josefstrasse 59
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 79 00

E-Mail

info@fsb.zh.ch

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