Die Volksschulen erheben, erstellen und verwalten viele schützenswerte Daten. Was sie beim Datenschutz und der Archivierung beachten müssen und wo sie weitere Informationen oder Beratung erhalten, ist hier zusammengestellt.
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Datenschutz
Der Regierungsrat hat das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) und die dazugehörige Verordnung (IDV) am 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Zur Unterstützung von Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulverwaltungen und Schulbehörden hat die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich ein «Datenschutzlexikon für Volksschulen» erstellt. Dieses beantwortet alle Fragen zur Bearbeitung von Personendaten an Schulen schnell und kompetent.
Datenschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Schulischen Standortgespräch sind im folgenden Dokument zusammengestellt.
Archivierung
Öffentliche Organe haben der Bevölkerung Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen. Sie müssen die Informationsverwaltung so handhaben, dass ihr Handeln transparent und nachvollziehbar ist und bleibt. Dieses Gebot gilt für die aktuellen Geschäfte ebenso wie für die abgeschlossenen: Die strukturierte Ablage und das Archiv sind wesentliche Bestandteile einer rechtskonformen Aktenführung.
Seit den 1980er Jahren stellt das Staatsarchiv den Gemeinden und Zweckverbänden Musteraktenpläne (Registraturpläne, Ordnungssysteme) zur Verfügung.
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