Lehrpersonenmangel – Info für Stellensuchende und Schulen

Der Stellenmarkt für Lehrpersonen ist angespannt. Die Bildungsdirektion hat verschiedene Massnahmen getroffen. Gemeinden können befristet auch Personen ohne anerkanntes Diplom anstellen. Stellensuchende sowie Schulen und Behörden finden Informationen zur Qualifikation, Anstellungsbedingungen und mögliche Handlungsoptionen.

Heute den Vorbildern von morgen Vorbild sein.

Das machen Lehrerinnen und Lehrer. Eine gemeinsame Kampagne von zwölf Kantonen bringt die bedeutende Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern der Öffentlichkeit näher.

Was Stellensuchende wissen müssen

Wenn Sie sich als Stellensuchende, Quereinsteigende, Wiedereinsteigende, Assistenz, Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin für eine Unterrichts- oder andere Berufstätigkeit im Schulfeld interessieren, erfahren Sie hier mehr über Voraussetzungen, Unterstützungsangebote, Anstellungsbedingungen sowie Aus- und Weiterbildungen. Die Gemeinden schreiben offene Stellen aus und sind für die Anstellungen verantwortlich.

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Lehrpersonen, die an der Volksschule unterrichten möchten, benötigen eine Zulassung. Diese kann auf zwei Arten erlangt werden:

  • mit einem EDK-anerkannten Lehrdiplom (Diplomanerkennung EDK) oder
  • mit einer (meist provisorischen und befristeten) Zulassung des Volksschulamts. Die provisorische Zulassung wird ausgestellt z.B. für Studierende im Quereinstiegs-Studiengang der PHZH oder nach Abschluss eines PH-Studiums bei noch fehlendem Lehrdiplom.

Derzeit gilt aufgrund der angespannten Lage auf dem Stellenmarkt eine Ausnahmeregelung in der Zulassung.

Schulen suchen möglichst ausgebildete, erfahrene Personen. Je mehr schulnahe Erfahrung und Ausbildung Sie mitbringen, desto besser. Als Schulassistenz mit Weiterbildungen, (Schul-)Sozialarbeiter/in, stufenfremde Lehrperson oder berufstätige Personen mit Fachwissen und Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen haben Sie gute Chancen für eine befristete Anstellung. Ideal ist, wenn Sie die Voraussetzungen für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule mitbringen und bereit sind, dieses zu einem späteren Zeitpunkt aufzunehmen.

Gesucht sind auch Schulassistenzen, welche die Lehrpersonen im Schulalltag unterstützen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Stelle im Schulfeld sind, können Sie die verschiedenen Stellenbörsen für die Regelschulen, Sonderschuleinrichtungen und Spitalschulen, DaZ-Lehrpersonen und für Schulassistenzen durchstöbern:

Kennen Sie bereits Lehrpersonen, Schulleitungen oder sind an einer bestimmten Schule interessiert? Erkundigen Sie sich direkt bei den bekannten Personen nach offenen Stellen.

Die kantonal angestellten Lehrpersonen, Schulleitenden sowie Vikarinnen und Vikare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Die Anstellungsbedingungen sind kantonal und einheitlich durch das Lehrpersonalrecht (Lehrpersonalgesetz LPG, Lehrpersonalverordnung LPVO) geregelt. Die Einstufung der beim Kanton angestellten Lehrpersonen erfolgt durch das Volksschulamt (VSA). Für die Festlegung der Lohnstufe ermittelt das VSA die Jahre der Unterrichts- und Berufstätigkeit. Auch ausserberufliche Erfahrungen werden nach einem festgelegten Schlüssel angerechnet.

Stufenfremde Tätigkeit

Lehrpersonen unterrichten grundsätzlich auf der Schulstufe, für die das erworbene Lehrdiplom eine Anstellung vorsieht. Bei einer Tätigkeit auf einer anderen Schulstufe (stufenfremder Einsatz) wird die Lohneinstufung grundsätzlich um mindestens eine Lohnstufe reduziert. An der PH können Weiterbildungen zur Stufenerweiterung Primarstufe oder Kindergarten- und Unterstufe  besucht werden.

Studierende der PH mit absolviertem Basisstudium (inkl. Quest)

Bis zum Vorliegen des Lehrdiploms wird der Lohn zu 90 Prozent ausgerichtet.

Personen ohne anerkannte Ausbildung  

Ohne Lehrdiplom und ohne erfolgreich abgeschlossenes Basisstudium wird der Lohn zu 80 Prozent ausgerichtet. 

Die PH Zürich bietet Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom vielfältige Unterstützung, um sich auf den Einsatz an einer Schule vorzubereiten. Voraussetzung für die Teilnahme an den Angeboten ist eine Anstellung an der Volksschule im Kanton Zürich.

Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH bietet eine Soforthilfe für Personen in der Funktion SHP mit oder ohne (heil-)pädagogische Ausbildung.

Lehrpersonen, die einen Wiedereinstieg in den Lehrberuf machen, stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Das Volksschulamt beteiligt sich an den Kosten für eine Standortbestimmung und Weiterbildungen, bzw. übernimmt bei einem erfolgreichen Wiedereinstieg diese Kosten bis zu einem Maximalbetrag. Lehrpersonen, die mehr als acht Jahre ihren Beruf nicht mehr ausgeübt haben, können die Angebote der Berufseinführung während der Wiedereinstiegsphase im ersten Schuljahr unentgeltlich nutzen. Informationen zu den Angeboten sind zu finden unter: 

Die PH Zürich bietet konsekutive Masterstudiengänge, die auf einer Bachelor-Ausbildung aufbauen und zu einem Lehrdiplom für die Sekundarstufe I führen an.

Für die prüfungsfreie Zulassung zur Ausbildung als Volksschullehrperson wird eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik vorausgesetzt.

Die Zulassung ist ebenfalls mit einem Aufnahmeverfahren an einer Pädagogischen Hochschule möglich: Aufnahmeverfahren an der Pädagogischen Hochschule Zürich für Studierende ohne direkte Zulassung

Der Quereinstieg in den Lehrberuf ist für Personen mit Berufserfahrung und Mindestalter 27 Jahre geeignet. Quereinstieg-Studiengänge, Aufnahmeprüfungen und Vorbereitungskurse bieten neben der PH Zürich auch andere pädagogische Hochschulen an, z.B.:

Die PH Zürich bietet auch Teilzeit-Studiengänge (Primarstufe und Sekundarstufe I) an, bei denen die Studierenden in beschränktem Umfang in ihren angestammten Berufen weiterarbeiten können.

Die PH Zürich bietet Studierenden verschiedene Möglichkeiten an, vorzeitig als Lehrperson zu arbeiten. Studierende sammeln so wertvolle Berufserfahrung und zugleich wird der Lehrpersonenmangel entschärft.

Zugang zum Studium

Die PH Zürich hat die Zulassung zum Studium für Personen ohne Lehrdiplom, die im Schuljahr 2022/23 an einer öffentlichen Zürcher Volksschule unterrichten, erleichtert.

Amtierende Personen ohne Lehrdiplom

Gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen kann eine Person ohne Lehrdiplom für längstens ein Jahr in einer Gemeinde als Lehrperson angestellt werden. Eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses kann nur aufgrund einer (provisorischen) Zulassung zum Schuldienst erfolgen. Das Volksschulamt hat die Bedingungen für die Ausstellung einer Zulassung für amtierende Personen ohne Lehrdiplom über das Schuljahr 2022/23 hinaus festgelegt:

Die Schulassistenz unterstützt die Lehrperson in der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Sie darf keine Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler sowie die Unterrichtstätigkeit übernehmen.

Schulassistenzen sind von der Gemeinde angestellt und unterstehen dem kommunalen Personalrecht. Es gelten für sie grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für das übrige kommunale Verwaltungspersonal der Schule.

PHZH-Beratungstelefon für Personen ohne Lehrdiplom

beratungstelefon@phzh.ch
+41 43 305 50 50

PHZH-Infoline für Studieninteressierte

infoline@phzh.ch
+41 43 305 44 44

Informationen für Schulen und Behörden

Schulen können verschiedene Massnahmen prüfen, um dem Lehrpersonenmangel entgegenzuwirken. Zu verschiedenen Themen sind Handlungsmöglichkeiten für Lösungsansätze sowie Rahmenbedingungen aufgeführt. Vieles sind Anregungen aus dem Schulfeld, die laufend ergänzt werden.

Entlastung der Lehrpersonen

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Die administrativen Aufgaben im Schulfeld sind zahlreich und benötigen wertvolle Ressourcen von Schulleitungen und Lehrpersonen. Prüfen Sie, ob Versände, Protokolle, Listen, Organisation von Anlässen, Lagern usw. an das administrative Schulpersonal delegiert werden können. Allenfalls kann die Schulverwaltung, die Assistenz der Schulleitung oder Praktikantinnen und Praktikanten aus einer Fachmittelschule (Fachrichtung Pädagogik) dafür eingesetzt oder ein bestehendes Pensum ausgebaut werden. So bleibt den Schulleitungen und Lehrpersonal mehr Zeit für ihre Kernaufgaben.

Sind personelle Ressourcen knapp, ist eine Priorisierung von Schulaktivitäten umso wichtiger. Legen Sie als Schulleitung und/oder mit dem Team fest, welche zusätzlichen Aktivitäten neben dem Unterricht zwingend notwendig sind und worauf Sie mit der nötigen Flexibilität verzichten könnten.

Lehrpersonen ohne anerkannte Ausbildung benötigen zumindest am Anfang Unterstützung. Um die benötigten personellen Ressourcen optimal einzusetzen, kann die Schule verschiedene Konzepte prüfen:

  • die Arbeit eines internen oder externen Coaches kann kommunal entschädigt werden. Die geringeren Lohnkosten einer unausgebildeten Person geben den finanziellen Spielraum dafür.
  • Unterstützung der Person durch Einsatz im Teamteaching
  • Entlastung durch im Team aufgeteilter Unterrichtsvorbereitung
  • individuelles Coaching oder Schulinterne Supervision durch die PHZH einrichten.  

Um die Gesundheit von Lehrpersonen und deren Verbleib im Lehrberuf zu fördern, stellt die PH Zürich verschiedene Angebote betreffend Gesundheit in der Schule und Achtsamkeit im Lehrberuf zur Verfügung.

Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) hat ein Begleitprogramm für Einsteigerinnen und Einsteiger entwickelt.

Schulorganisation

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Laden Sie Ihr Team ein, an Lösungen mitzuarbeiten. Zeigen Sie auf, welche Stellen unbesetzt sind. Besprechen Sie, wie eine Notlösung aussehen könnte. Können die erfahrenen Lehrpersonen die Kernfächer mehrheitlich abdecken? Ist die Stelle, die wir ausschreiben attraktiv, würden wir uns auf diese Stelle bewerben?

Müssen Klassen zusammengelegt werden, brauchen diese grossen Klassen zusätzliche Unterstützung. Klären Sie, ob eine pensionierte Lehrperson, eine Person ohne Lehrdiplom oder eine Schulassistenz unterstützen kann.

Indem die Unterrichtsvorbereitungen koordiniert werden, können Ressourcen eingespart werden Das Aufteilen der Unterrichtsvorbereitung im Jahrgangsteam nach Fächern oder Themen entlastet und unter Umständen ist damit auch jemand bereit, sein Pensum zu erhöhen. Unerfahrene Lehrpersonen können von erfahrenen Lehrpersonen profitieren und finden den Berufseinstieg schneller.

Zulassungsbestimmungen

Im Grundsatz gelten für die Anstellung einer Lehrperson die gesetzlichen Vorgaben. Aktuell sind aus Gründen des Lehrpersonenmangels zwei Ausnahmen möglich:

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  • Die Entscheidungskompetenz liegt beim Volksschulamt.
  • Als allgemeine Voraussetzung gilt die gesetzliche Grundlage.
  • Als individuelle Voraussetzung gilt in der Regel, dass die Person im berufsintegrierten Studiengang (z.B. Quest) ist oder kurz vor Erhalt des Lehrdiploms steht.
  • Das Volksschulamt verfügt die provisorische Zulassung schriftlich bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen.
  • Nach Ablauf eines Jahres ist eine Verlängerung der provisorischen Zulassung möglich.

  • Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Gemeinde.
  • Als allgemeine Voraussetzung gilt, dass das Volkschulamt die Gemeinden bei einem Lehrermangel zur Ausnahmeregelung ermächtigen muss. Dies hat es für das kommende Schuljahr 2024/25 auf allen Stufen der Volksschule  getan.
  • Es gibt keine individuelle Voraussetzung.
  • Das Volksschulamt versendet ein Informationsschreiben an die betroffenen Lehrpersonen und in Kopie an die Schulpflege.

Nach Ablauf eines Jahres ist KEINE Fortsetzung der Ausnahmeregelung möglich. Die provisorische Zulassung kann bei Bedarf beantragt und geprüft werden.

Rekrutierung und Stellenbesetzung

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Die Erhöhung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades hat eine grosse positive Wirkung auf den Lehrpersonenmangel. Das Volksschulamt empfiehlt deshalb, eine Erhöhung des Beschäftigungsgrades zusammen mit den Lehrpersonen zu prüfen, mittel- und längerfristig zu planen und umzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass der Beschäftigungsgrad nicht einseitig durch die Schulpflege oder durch die Schulleitung erhöht werden kann.

Während eines Fachkräftemangels kann es schwierig sein, geeignete Bewerbungen zu erhalten. Einige Beispiele kreativer Ideen von Schulen:

  • Schulen, die mit möglichen Nachteilen gegenüber der Konkurrenz zu kämpfen haben (z.B. aufgrund der geografischen Lage, ÖV-Anschluss etc.), versuchen Bewerberinnen und Bewerber mit Benefits zu gewinnen (z.B. mit Reka-Checks, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Lunch-Checks, Parkmöglichkeit etc.).
  • Pensionierte Lehrpersonen oder Wiedereinsteigende werden motiviert, indem ihnen Teilzeitstellen geboten werden mit der Möglichkeit eines geplanten Urlaubs. Die Stellenpartnerin oder der Stellenpartner übernimmt die Stellvertretung.
  • Eine erfahrene pensionierte Lehrperson kann im Teamteaching oder als Coach eine unerfahrene Lehrperson unterstützen. 
  • Studienabgängerinnen und -abgänger werden zu hohen Pensenverpflichtungen motiviert und durch die Schule über die übliche Berufseinführung hinaus unterstützt.

Beziehen Sie bei Rekrutierung von Lehrpersonen aktiv Ihr Netzwerk mit ein. Welche ehemaligen Mitarbeitenden, Pensionierten oder ausgebildeten Lehrpersonen in anderen Branchen (z.B. Kultur) oder in Familienpause können Sie direkt mit einer Stellenausschreibung ansprechen? Mit Abwerbungen in anderen Gemeinden ist jedoch niemandem gedient. Seien Sie deshalb fair. Nutzen Sie bei der Lösungsfindung das Denkpotenzial Ihres Teams und suchen Sie gemeinsam nach Möglichkeiten für eine aktive Rekrutierung.

  • Das Stelleninserat ist Ihre Visitenkarte als Arbeitgeber – auf das Layout und eine aktive, kurze und aussagekräftige Formulierung achten
  • (Realistische) Erwartungen an die Bewerberinnen auflisten. Zu hohe, unrealistische Anforderungen schrecken ab.
  • Auf Benefits hinweisen, um sich von anderen Schulen abzuheben.
  • Kontaktperson für allfällige Fragen auflisten
  • Auch LinkedIn-Profile oder andere Social Media-Kanäle der Teammitglieder für die Ansprache möglicher Interessentinnen und Interessenten nutzen.

Schauen Sie sich an Ihrer Schule um. Gibt es eine Bibliothekarin mit pädagogischer Vergangenheit? Waren Angestellte im Hort einmal Kindergartenlehrpersonen? Durchleuchten Sie die Lebensläufe aller an der Schule angestellten Personen. Möglicherweise verstecken sich einzusetzende Lehrpersonen darunter.

Lehrpersonen können auch auf einer Stufe unterrichten, für die sie nicht ausgebildet sind. Die pädagogischen Hochschulen bieten diverse Kurse und Weiterbildungen für stufenfremd unterrichtende Lehrpersonen an. Es lohnt sich zu prüfen, welche Entwicklungsmöglichkeiten es für bestehende Lehrkräfte gibt.

Begleitung für Lehrpersonen ohne Diplom

Die Bildungsdirektion hat zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) weitere Massnahmen ergriffen, um diese Personen beim Einstieg zu unterstützen und die Schulen zu entlasten.  

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Die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) unterstützt die Schulen bei der Integration und Begleitung der Lehrpersonen ohne Lehrdiplom.

  • In speziellen Kurzkursen und Planungswochen erhalten Personen ohne passende pädagogische Ausbildung während den Sommerferien eine Einführung in das Zürcher Schulwesen, lernen den Berufsauftrag einer Lehrperson sowie Unterstützungsangebote kennen und erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung ihres Unterrichts.
  • Während des 1. Semesters stehen diese Personen auch weitere Kurzangebote (Atelier) und Online-Kurse zur Verfügung.
  • Hintergrundinformationen und Unterstützungsmaterialien zum Thema Lehrplan 21 sowie Webinare und Kurse zu Unterricht und Lehrmittel runden das Angebot ab.
  • Das Institut Unterstrass stellt ähnliche Angebote zur Verfügung.

Neben der Begleitung der einzelnen Unterrichtenden bezwecken diese Angebote vor allem die Entlastung der betroffenen Schulen.

Die Kurse der PHZH sind für die betroffenen Lehrpersonen und für die Gemeinden bzw. für die Schulen kostenlos, sofern die Lehrpersonen eine Anstellung haben. Die Kurse anderer Anbieter gehen zu Lasten der Gemeinden. Für weitere Informationen bezüglich Durchführung und Anmeldung wenden Sie sich an die PHZH.

Die PHZH bietet Coachings für Lehrpersonen ohne Diplom an. Dozierende der PH Zürich unterstützen diese Personen in ihrem ersten Unterrichtsjahr. Das Coaching-Angebot umfasst ein Kick-off-Treffen an der PH sowie mehrere Online- und Präsenztreffen. 

Inhalt solcher Coaching-Einheiten könnten sein:

  • Unterrichtsplanung erstellen
  • Rituale etablieren
  • Unterricht differenzieren
  • Elternkontakt pflegen

Das individuelle Coaching geht zu Lasten der Gemeinden oder der teilnehmenden Person. Für weitere Informationen bezüglich Durchführung und Anmeldung wenden Sie sich an die PHZH.

Weitere Informationen zum Lehrpersonenmangel

Die Volksschule verzeichnet seit Jahren steigende Schülerzahlen und einen ausgeprägten Fachkräftemangel. Das Volksschulamt stellt im Kindergarten, der Primar- und Sekundarschule und in der Schulischen Heilpädagogik für das Schuljahr 2022/23 einen Lehrpersonenmangel fest. Aufgrund der Situation ermächtigt das Volksschulamt gestützt auf Artikel 7 Abs. 4 des Lehrpersonalgesetzes vom 10. Mai 1999 (LPG; LS 412.31) die Gemeinden, Lehrpersonen auf allen Stufen ohne Zulassung für längstens ein Jahr anzustellen. Selbstverständlich werden auch alle bisherigen Massnahmen (Erhöhung der Studienplätze, Quest-Lehrgang, usw.) weitergeführt.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 66


Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr

Mittwoch
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

lehrpersonal@vsa.zh.ch

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