Personalentwicklung

Personalentwicklung beginnt beim Stellenantritt mit einem Einführungsprogramm oder einer Fachbegleitung für Berufseinsteigende und endet mit dem Übergang in eine andere Berufs- oder Lebensphase, z.B. mit dem Altersrücktritt.

Personalentwicklung

Die Schulleitung plant die Personalentwicklung aufgrund von Entwicklungszielen aus dem Schulprogramm, der Personalstruktur und den Entwicklungsbedürfnissen und dem Entwicklungspotenzial der Mitarbeitenden. Sie achtet auf ein ausgewogenes Verhältnis der unterschiedlichen Personalentwicklungsaktivitäten:

  • Personalentwicklungsaktivitäten, die eher darauf angelegt sind, eine Entwicklung der Schule als Ganzes zu unterstützen, leiten sich aus dem Schulprogramm ab. Beispiele dafür sind Weiterbildungen zu pädagogischen Themen wie «Altersdurchmischtes Lernen», «Umgang mit Heterogenität» oder «Kompetenzorientiert unterrichten und beurteilen».
  • Personalentwicklungsaktivitäten, die eher darauf angelegt sind, den individuellen Beitrag einer Lehrperson zur Qualität der Schule zu fördern, werden in den Mitarbeitendengesprächen thematisiert und im Rahmen der individuellen Zielvereinbarung festgehalten. Beispiele dafür sind fachdidaktische Kurse, Lehrmitteleinführungen, Ergänzungsstudien zur Fach- oder Stufenerweiterung, zertifizierte Lehrgänge (CAS, DAS, MAS) an einer Pädagogischen Hochschule oder die Ausbildung für die Schulische Heilpädagogik.
  • Daneben sind weitere Personalentwicklungsaktivitäten möglich, die auf die Qualität der Zusammenarbeit fokussieren oder die der Bearbeitung von Fragestellungen, Themen oder Inhalten aus der unmittelbaren Arbeitstätigkeit dienen. Beispiele dafür sind pädagogische Sitzungen, gegenseitige Unterrichtsbesuche, kollegiale Beratung, Fachberatung oder Supervision und Coaching.

Die Schulleitung ist für die Förderung und Koordination der Weiterbildung der Lehrpersonen zuständig. Im Rahmen des Berufsauftrags weist sie den Mitarbeitenden Arbeitszeit für schulinterne oder individuelle Weiterbildung zu. Die Gemeinde kann für Weiterbildungen bezahlten Urlaub gewähren und sich an den Kosten teilweise oder ganz beteiligen. Viele Gemeinden haben ihre kommunalen Regelungen in einem eigenen Weiterbildungsreglement festgehalten.

 

Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Handbuch für Zürcher Schulbehörden und Schulleitungen:

Berufseinführung

Individuelle Weiterbildungen 

«Der einzelne Mensch trägt die Verantwortung für seine Weiterbildung» und «Die öffentlichen Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter» sind zwei Aussagen aus dem Bundesgesetz über die Weiterbildung. Im Berufsauftrag für Lehrpersonen ist eine Weiterbildungspflicht vorgesehen und es wird Arbeitszeit dafür zur Verfügung gestellt. Nicht alle individuellen Weiterbildungen sind von gleich hohem Interesse für die Schule und werden darum vom Arbeitgeber in unterschiedlichem Mass unterstützt. Massgeblich für den Beitrag der Schule an einer individuellen Weiterbildung sind der Beschäftigungsgrad der Lehrperson und der sogenannte Interessegrad der Weiterbildung. Die Schulleitung oder die Schulpflege bewilligt individuelle Weiterbildungen und legt das Ausmass der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit und die Kostenbeteiligung fest. Dabei beachtet sie die kantonalen Vorgaben zu diversen Aus- und Weiterbildungen und sorgt dafür, dass der Unterricht nicht ausfällt.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Handbuch für Zürcher Schulbehörden und Schulleitungen:

Schulinterne Weiterbildungen mit Schuleinstellung

Gemeindeinterne Weiterbildungsveranstaltungen, welche mit einer Schuleinstellung verbunden sind, müssen den Eltern frühzeitig bekannt sein. Es gilt die Regelung, dass diese zu gleichen Teilen in der Unterrichtzeit wie der unterrichtsfreien Zeit der Schule stattfinden müssen.

Beispiele:

  • Eine zweitägige gemeindeinterne Weiterbildung findet Freitag und Samstag statt.
  • Ein Weiterbildungstag der Schule findet am Mittwoch von 8 bis 17 Uhr statt.
 
 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Schulführung

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 74

Sekretariat

E-Mail

beratung@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: