Um Lehrbewilligung ersuchen
Anleitung
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Wer diese Bewilligung braucht
Alle Lehrerinnen und Lehrer, die Unterricht gemäss Lehrplan erteilen, sind bewilligungspflichtig. Ist an einer Privatschule die Anstellung einer neuen Lehrperson geplant, muss für diese beim Volksschulamt vorgängig um eine Bewilligung ersucht werden. Zuständig für die Bewilligung ist die Aufsicht Privatschulen des Volksschulamtes. Das Volksschulamt erteilt die Bewilligung, wenn die Lehrpersonen für ihre Tätigkeit genügend ausgebildet sind.
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Bevor Sie starten
Vorteile:
- Klären Sie ab, ob die von Ihnen vorgesehene Person bewilligungsfähig ist.
- Erforderlich ist ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom.
- Zürcher Diplome: Erforderlich ist ein Lehrdiplom der Pädagogischen Hochschule Zürich (PH Zürich) oder ein Fähigkeitszeugnis einer Vorgänger-Institution der PH Zürich.
- Schweizer Diplome: Erforderlich ist ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom. Im Zweifelsfall kann das Volksschulamt eine Äquivalenzüberprüfung der EDK verlangen.
- Ausländische Diplome: Erforderlich sind ein Lehrdiplom sowie die Anerkennung der EDK.
- Lehrpersonen für deutschsprachigen Unterricht müssen über Sprachkenntnisse auf Niveau C2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in Deutsch verfügen.
- Klären Sie ab, ob die von Ihnen vorgesehene Person bewilligungsfähig ist.
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Dokumente vorbereiten
- Kopie des Diploms
- zusätzlich bei ausländischen Diplomen: EDK-Anerkennung oder Eingangsbestätigung der EDK
- zusätzlich bei Lehrerinnen und Lehrern, die sich noch in Ausbildung befinden: Ausbildungsnachweis (aktuelle Immatrikulationsbestätigung)
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Gesuch stellen
Kontakt
Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches, Aufsicht Privatschulen
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag8.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 11.45 Uhr