Nachteilsausgleich beantragen
Anleitung
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Wer ist berechtigt, einen Nachteilsausgleich zu beantragen?
Lernende mit diagnostizierten Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten.
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Welche Dokumente sind für die Gesuchstellung nötig?
- Gutachten mit Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen. Es muss von einer anerkannten Fachstelle ausgestellt werden und darf höchstens drei Jahre alt sein.
- Falls vorhanden, weitere für die Beurteilung des Gesuchs relevante Dokumente.
- Gutachten mit Empfehlungen zu unterstützenden Massnahmen. Es muss von einer anerkannten Fachstelle ausgestellt werden und darf höchstens drei Jahre alt sein.
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Wann muss das Gesuch eingereicht werden?
- für das Qualifikationsverfahren bis Ende Oktober des Vorjahres
- für den Berufsfachschulunterricht und den überbetrieblichen Kurs, sobald der Nachteil erkannt wird
- für das Qualifikationsverfahren bis Ende Oktober des Vorjahres
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Formular ausfüllen
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich am Qualifikationsverfahren PDF | 3 Seiten | Deutsch | 276 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich für die Mittelschulen (inkl. ZAP) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 301 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich in den überbetrieblichen Kursen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 190 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich für die Berufsmaturität PDF | 2 Seiten | Deutsch | 269 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich in der schulisch organisierten Grundbildung PDF | 2 Seiten | Deutsch | 122 KB
- Download Gesuch um Nachteilsausgleich in der Berufsfachschule PDF | 2 Seiten | Deutsch | 261 KB
- Download Gesuch um Nachteilausgleich für die Berufsmaturität PDF | 2 Seiten | deutsch | 269 KB
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Formular senden an
Auf dem jeweiligen Gesuchsformular ist am Ende des Dokuments ersichtlich, bei welcher Stelle das Gesuch eingereicht werden muss.
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Wie geht es weiter?
Die zuständige Stelle prüft das Gesuch und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Walter Waltenspül (Betriebliche Bildung)