Als Polizistin oder als Polizist bei der Kantonspolizei Zürich lernen Sie alle Aspekte des Lebens kennen. Das macht Ihre Arbeit gleichermassen anspruchsvoll und abwechslungsreich.
Porträt
Der Polizeiberuf ist kein gewöhnlicher Beruf. Wer ihn wählt, übernimmt Verantwortung für die Sicherheit. Polizistinnen und Polizisten bewirken mit ihrem Handeln, dass sich die Bevölkerung sicher fühlt. Bei den unzähligen Erlebnissen, die der Berufsalltag bietet, haben Polizistinnen und Polizisten stets mit Menschen zu tun.
Diese Sinnhaftigkeit der Arbeit, diese Abwechslungen im Alltag und diese Kontakte mit Mitmenschen sind es, die den Polizeiberuf nicht gewöhnlich machen.
Viel erleben. Viel bewirken.
Wie Eva Marina Frei gegen organisierte Kriminalität vorging
Anforderungen
Im Dienst werden Sie immer wieder mit Situationen und Schicksalen konfrontiert werden, die unter die Haut gehen. Deshalb ist Polizist oder Polizistin ein Beruf, der nicht nur Job sein darf, sondern auch Berufung sein muss.
Das erwarten wir
Der Polizeiberuf stellt hohe Anforderungen an Sie. Rambos und Draufgänger haben bei uns keine Chance – vielmehr erwarten wir von Ihnen, dass Sie auch in heissen Situationen einen kühlen Kopf bewahren. Grossen Wert legen wir auf persönliche Reife, Eigenverantwortung, Selbständigkeit, geistige Beweglichkeit und gute Umgangsformen. Weiter verlangen wir von Ihnen physische und psychische Belastbarkeit, Selbstbeherrschung, Teamfähigkeit und körperliche Fitness.
Die Kantonspolizei legt Wert auf ein professionelles und mit dem Polizeiberuf vereinbares Erscheinungsbild. Haare und Bart sind stets gepflegt zu tragen, Schmuck und Piercings sollten dezent gehalten werden. Tätowierungen an Kopf, Hals und Händen sind grundsätzlich nicht gestattet, können jedoch in unauffälligen Formen individuell geprüft werden. Tätowierungen an Unter- und Oberarmen sind erlaubt und müssen nicht verdeckt werden. Wichtig ist, dass keine Motive am Körper vorhanden sind, die den ethischen Grundsätzen des Polizeiberufs und der Kantonspolizei Zürich widersprechen.
Formale Anforderungen
- Nationalität: Schweizer Bürgerrecht
- Schulbildung: obligatorische Schulbildung nach den jeweiligen kantonalen Richtlinien
- Berufsbildung: anerkannter Berufsabschluss (EFZ), gleichwertige Ausbildung oder Matura
- Leumund: tadelloser Leumund
- Zeugnisse: vollständige Schul- und Berufszeugnisse sowie Referenzen
- Alter: bei Bewerbungseingang mindestens 20 und höchstens 39 Jahre alt (bis zum 40. Geburtstag)
- Mindestgrösse: keine
- Sehschärfe: uneingeschränktes Gesichtsfeld, Farbwahrnehmungsfähigkeit
- Führerausweis Kategorie B
- keine Anforderungen betreffend Militärdienst/Zivilschutz/Zivildienst
Ausbildung
Angehende Polizistinnen und Polizisten durchlaufen eine zweijährige Ausbildung und erhalten bei bestandener Berufsprüfung den Eidgenössischen Fachausweis Polizistin/Polizist. Nach dem ersten Jahr an der Zürcher Polizeischule absolvieren sie das zweite Jahr bereits im Polizeikorps der Zürcher Kantonspolizei.
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Teil 1: Die Zürcher Polizeischule
Der erste Teil umfasst die zwölfmonatige Ausbildung an der Zürcher Polizeischule und ist in drei Module unterteilt:
Vorteile:
- Erstes Modul: Vermittlung von Grundlagen
- Zweites Modul: Schwerpunkt auf Theorie mit Praxisbezug
- Drittes Modul: Praktikum in Begleitung erfahrener Polizistinnen und Polizisten und Vorbereitung auf die Einsatzfähigkeitsprüfung
Teil 2: Das Flughafenpolizei-Praktikum
Der zweite Teil der Ausbildung erfolgt bei der Flughafenpolizei. Dort erhalten die jungen Polizistinnen und Polizisten erste Praxiserfahrung im engen Kontakt mit der Bevölkerung: Sie kontrollieren die Passagiere an der Schengen-Aussengrenze und gewährleisten die Sicherheit am Flughafen. Sie schliessen die zweijährige Ausbildung mit einer eidgenössischen Berufsprüfung Polizist/in ab.
Laufbahn
Um die Polizistinnen und Polizisten weiter auf ihre langfristigen Aufgaben vorzubereiten, durchlaufen sie in den ersten Jahren eine strukturierte Laufbahn. Das eröffnet ihnen später ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten.
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Nach erfolgreichem Abschluss der eidgenössischen Berufsprüfung arbeiten die frisch vereidigten Polizistinnen und Polizisten rund ein Jahr bei der Flughafenpolizei weiter, bevor sie bei der Verkehrs- oder Sicherheitspolizei «auf Streife» gehen oder als Seepolizistin oder Seepolizist eingesetzt werden. Zudem haben sie die Möglichkeit, Erfahrungen bei einer Einsatzzentrale sowie als Protokollführende bei einer Staatsanwaltschaft zu sammeln.
Der nächste Schritt führt sie zur Regionalpolizei. Als Stationierte übernehmen sie dort sämtliche Polizeiaufgaben und erweitern ihr Wissen in allen Bereichen der Polizeiarbeit.
Vielfältige Möglichkeiten in Spezialdiensten
Nun eröffnen sich den Polizistinnen und Polizisten vielfältige Möglichkeiten in den Spezialdiensten, zum Beispiel bei der Kriminalpolizei oder in einer anderen Hauptabteilung. Durch das breite Spektrum an Aufgaben ergeben sich immer wieder neue Herausforderungen; viele Mitarbeitende wechseln so innerhalb der Organisation mehrfach den Beruf – nicht aber den Arbeitgeber.
Neben ihrer Haupttätigkeit haben unsere Polizistinnen und Polizisten bereits ab Vollendung der zweijährigen Ausbildung die Möglichkeit, zusätzlich eines von mehr als 50 spannenden Nebenämtern wie Polizeigrenadier, Hundeführerin, Verhandlungsführerin oder Schiessinstruktor zu übernehmen.
Der polizeiliche Leistungsauftrag im bevölkerungsreichsten Kanton und die besonderen Aufgaben am Flughafen Zürich führen dazu, dass die Kantonspolizei Zürich schweizweit die vielfältigsten Karrieremöglichkeiten innerhalb einer Polizei anbieten kann.
Lohn
Der Brutto-Monatslohn zu Beginn der Ausbildung wird aufgrund des Eintrittsalters festgelegt:
- während der Polizeischule/ZHPS: CHF 5'880 – CHF 6'852
- während dem Praxisjahr/Flughafen: CHF 6'075 – CHF 7'047 plus Dienstzulagen
- nach Bestehen der eidg. Berufsprüfung: CHF 6'418 – CHF 7'446 plus Dienstzulagen
Zusätzlich wird eine Dienstzulage für Nacht-, Samstags- und Sonntagsdienst berechnet. Bei der Flughafensicherheitsabteilung beträgt diese zurzeit ungefähr CHF 550 im Monat.
Bewerbung
Interessieren Sie sich für die ebenso anspruchsvolle wie spannende Ausbildung als Polizistin oder Polizist bei der Kantonspolizei Zürich? Und erfüllen Sie die Anforderungen? Dann freuen wir uns, Sie kennen zu lernen.
So bewerben Sie sich:
Für Ihre Online-Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Lebenslauf in Aufsatzform (am besten erstellen Sie den Text in einem Textverarbeitungsprogramm und kopieren ihn in das entsprechende Feld im Bewerbungstool)
- Ihre Beweggründe für den angestrebten Berufswechsel (am besten erstellen Sie den Text in einem Textverarbeitungsprogramm und kopieren ihn in das entsprechende Feld im Bewerbungstool)
- Diplome / Zertifikate (Fähigkeitsausweis mit Notenblatt, Berufsschulzeugnisse, weitere Aus- und Weiterbildungen)
- Arbeitszeugnisse und/oder –bestätigungen
- Bewerbungsfoto
Auswahlverfahren
Wenn Sie sich als Polizistin oder Polizist bewerben, erwartet Sie ein mehrstufiges Auswahlverfahren und eine gründliche Prüfung.
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Unter anderem verlangt die Kantonspolizei Zürich von Ihnen physische Belastbarkeit und körperliche Fitness. Wer unserer formalen Anforderungen erfüllt, erhält von uns einen Selbsttest, mit dem Sie in ausgewählten Disziplinen Ihre aktuelle Fitness erheben. Nach erfolgreicher Rückmeldung laden wir Sie zu einer Eingangsprüfung ein. Dort prüfen wir unter anderem Ihr Sprachwissen und Ihre kognitiven Fähigkeiten. Im weiteren Bewerbungsprozess nehmen wir Sie zudem bei einem Assessment unter die Lupe und stellen Sie mithilfe von Experten auch psychologisch und sportmedizinisch auf die Probe.
Nach bestandenem Auswahlverfahren erhalten Sie einen befristeten Anstellungsvertrag für die Dauer der Grundausbildung, welcher bei erfolgreichem Abschluss in eine unbefristete Anstellung übergeht.
Informationsveranstaltungen
Sie interessieren sich für den Polizeiberuf und möchten sich für die Ausbildung bei der Kantonspolizei Zürich bewerben? Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen und erfahren Sie mehr zu Ausbildung, Beruf und Auswahlverfahren.
- Mittwoch, 22. Januar 2025, 19 Uhr in Zürich
- Montag, 17. Februar 2025, 19 Uhr in Zürich
- Mittwoch, 12. März 2025, 19 Uhr in Zürich
- Freitag, 11. April 2025, 19 Uhr in Zürich
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Erlebnisse im Video
«Zurück am Ort des Geschehens» — unter diesem Motto erinnern sich Polizistinnen und Polizisten an Erlebnisse, die ihnen besonders in Erinnerung blieben. Und zwar genau dort, wo es passiert ist.
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Jörg Guggisberg, Diensthundeführer. Bei der Kantonspolizei Zürich seit 1995.
Philipp Herzog, Kinder- und Jugendinstruktion. Bei der Kantonspolizei Zürich seit 1984.
Brigitte Schlegel, Kriminalpolizei. Bei der Kantonspolizei Zürich seit 2001.
Daniel Schmid, Regionalpolizei. Bei der Kantonspolizei Zürich seit 2002.
Thomas Senn, Verkehrspolizei. Bei der Kantonspolizei Zürich seit 1991.
Guido Stocker, Verkehrsleitzentrale. Bei der Kantonspolizei Zürich seit 1996.
Übertritt und Wiedereinstieg
Sie verfügen bereits über eine abgeschlossene Polizeiausbildung und interessieren sich für eine Anstellung bei der Kantonspolizei Zürich?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Die Kantonspolizei Zürich bietet Ihnen in verschiedenen Bereichen interessante Perspektiven für Ihre weitere Laufbahn. Finden Sie Ihre berufliche Chance und profitieren Sie von den Entwicklungsmöglichkeiten bei der Kantonspolizei Zürich.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich - Personalgewinnung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
07.30 bis 12 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung