Unsere Sicherheitsassistenten der Grenzkontrolle bilden einen wichtigen Bestandteil unserer Polizeiarbeit am Flughafen Zürich. Ihre Hauptaufgabe ist die Kontrolle von Reisenden und deren Dokumenten sowohl bei der Einreise in die Schweiz als auch bei der Ausreise in den Schengenraum.
Porträt
Unsere Sicherheitsassistenten oder Sicherheitsassistentinnen an der Grenzkontrolle des Flughafens Zürich arbeiten in einem dynamischen und abwechslungsreichen Umfeld. Sie stehen täglich in direktem Kontakt mit internationalen Reisenden und fungieren als erste Anlaufstelle bei der Überprüfung von Personen, die in die Schweiz oder in den Schengenraum einreisen oder diesen verlassen möchten.
Ihre Hauptaufgabe liegt darin die Identität und Dokumente der Reisenden auf ihre Echtheit und Gültigkeit zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Weiter erfragen Sie auch den Zweck der Reise und wenden Ihre geschulte Aufmerksamkeit auf mögliche Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten an. Die Entscheidungsfindung über die Einreiseberechtigung oder die Anordnung einer weiterführenden Überprüfung gehört zu Ihrem Verantwortungsbereich.
Diese Tätigkeit erfordert nicht nur fundierte Kenntnisse im Bereich der Sicherheitsvorschriften und Grenzkontrollen, sondern auch soziale Kompetenz und Kommunikationsstärke, um auch in herausfordernden Situationen souverän zu handeln.
Anforderungen
Die Arbeit bei der Grenzkontrolle erfordert ein hohes Mass an Selbstbewusstsein, rasche Auffassung und gute Menschenkenntnisse.
Das erwarten wir
Wir verlangen von Ihnen psychische und – obwohl es sich um eine sitzende Tätigkeit handelt – auch physische Belastbarkeit. Sie sollten während längerer Zeit konzentriert arbeiten können, über Computeranwendungskenntnisse verfügen und sich gut auf Englisch verständigen können.
Formale Anforderungen
- Nationalität: Schweizer Bürgerrecht
- Berufsbildung: abgeschlossene Berufsausbildung (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Matura oder gleichwertige Ausbildung)
- Sprachen: gute Kenntnisse der deutschen und der englischen Sprache in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse erwünscht
- Tadelloser Leumund; Belastbarkeit und Verschwiegenheit
- Freude am Kontakt mit Menschen
- Bereitschaft, auch an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen sowohl Früh- wie Spät-Dienste zu arbeiten
- IT-Anwenderkenntnisse
- Mobilität: Der Flughafen muss für Arbeitsbeginn oder -ende auch ausserhalb der Betriebszeiten von öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können (beispielsweise eigenes Fahrzeug)
Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwölf Wochen und findet im Vollzeitunterricht statt. Sie enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil und Sie erhalten während dieser Zeit den vollen Lohn.
Zuerst kommt die Theorie: Während sieben bis acht Wochen unterrichten wir Sie in Fächern wie Einreisevorschriften, Ausweispapiere, Recht, Organisation oder Ortskenntnisse. Zum Abschluss legen Sie eine Prüfung ab; wenn Sie diese bestehen, folgt der praktische Teil.
Die praktische Ausbildung dauert vier bis fünf Wochen; während dieser Zeit werden Sie von Instruktorinnen und Instruktoren in der täglichen Arbeit begleitet und können Ihre Theorie in die Praxis umsetzen.
Lohn
Die Brutto-Monatslöhne werden aufgrund des Eintrittsalters festgelegt und liegen zwischen CHF 6'172 und CHF 7'144.
Zusätzlich erhalten Sie eine Dienstzulage für Nacht-, Samstags- und Sonntagsdienst. Diese beträgt CHF 6.40 pro Stunde.
Bewerbung
Zurzeit finden keine Rekrutierungen statt.
Wir danken für Ihr Interesse. Leider haben wir im Moment keine offenen Stellen bei der Sicherheitsassistenz Grenzkontrolle. Am besten schauen Sie periodisch auf dieser Seite vorbei.
Auswahlverfahren
Wenn Sie sich für eine Stelle als Sicherheitsassistenz Grenzkontrolle bewerben, erwartet Sie ein mehrstufiges Auswahlverfahren und eine gründliche Prüfung.
Wenn Sie unsere formalen Anforderungen erfüllen, werden Sie von uns zu einer Eingangsprüfung eingeladen. Zudem nehmen wir Sie bei einem Assessment unter die Lupe und stellen Sie auch psychologisch und medizinisch auf die Probe.
Nach bestandenem Auswahlverfahren erhalten Sie einen befristeten Anstellungsvertrag für die Zeit der Grundausbildung, welcher nach erfolgreichem Anschluss in eine unbefristete Anstellung übergeht.
Informationsveranstaltungen
Zurzeit sind keine Informationsveranstaltungen geplant.
Weiterführende Informationen
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