Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Fehlt bei Ihnen zuhause oder an Ihrem Firmenstandort die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge? Oder möchten Sie Ihre Gemeinde fit machen für die Elektromobilität? Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und erfahren, ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist.

Das Förderprogramm in Kürze

Der Kanton Zürich fördert den Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Er unterstützt Private und Unternehmen dabei, ihre Parkplätze so vorzubereiten, dass sie mit Ladestationen ausgerüstet werden können. Dabei geht es vor allem um Anschlüsse, Verteil- und Lastmanagementsysteme. 

Weiter werden private bidirektionale DC-Ladestationen in Wohngebäuden, die Basisinfrastruktur und AC-Ladestationen im öffentlichen Strassenraum für Anwohnende und bei Par+Ride- und Carsharing-Anlagen, sowie Beratungsleistungen rund um die E-Mobilität unterstützt. 

Bitte beachten Sie: 

Orientieren Sie sich jeweils an den zeitlichen Vorgaben bezüglich der Gesucheinreichung bei Ihrer gewählten Massnahme. Zu spät eingereichte Gesuche können in keinem Fall berücksichtigt werden.

Fragen?

Alle Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter 
energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.

Kann mein Vorhaben gefördert werden?

Mit diesem Tool können Sie herausfinden, ob Ihr Vorhaben rund um Elektromobilität die grundlegenden Förderbedingungen des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich erfüllt, sodass Ihr Anliegen gefördert werden kann. Zusätzlich erfahren Sie, welche Gesuche Sie einreichen müssen, um einen möglichst hohen Förderbeitrag zu erhalten.
 

Welches Vorhaben planen Sie/haben Sie ausgeführt?
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Repräsentieren Sie ein Unternehmen oder eine Gemeinde?
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Bezieht sich der gesamte Auftrag hauptsächlich auf die Elektromobilität?
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Möchten Sie ein E-Mobilitätskonzept, -strategie oder anderweitige Pläne rund um die Elektromobilität von einer externen Stelle erarbeiten lassen?
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Pro Gemeinde ist nur ein Gesuch zulässig. Sind Sie sich dessen bewusst und sind Sie damit einverstanden?
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Stehen Sie noch vor dem Beginn der Beratungsleistung? (Datum der Auftragsbestätigung, wenn kein anderes Datum vereinbart wurde)
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Welche Art von Parkierungsanlage trifft am ehesten auf Ihre Anlage zu?
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Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Carsharing-, Park+Ride- oder eine andere öffentliche/kommerzielle Anlage?
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Repräsentieren Sie eine Gemeinde oder wurden Sie von einer Gemeinde beauftragt, öffentliche Ladeinfrastrukturen zu erstellen?
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Befinden sich die Ladestationen und/oder die Basisinfrastruktur an siedlungsorientierten Strassen (z. B. in der blauen Zone), welche vorwiegend von Anwohnenden zum regelmässigen Parken genutzt werden?
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Existieren die Parkplätze bereits?
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Wurden alle notwendigen Eigentümerschaften (z. B. Eigentümerschaften der Liegenschaften) über das Gesuch informiert und sind diese damit einverstanden?
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Ist für die öffentlich zugänglichen Ladestationen ein E-Mobilitätskonzept auf Gemeindeebene vorhanden?
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Weisen die geplanten Ladestationen Leistungen pro Ladepunkt von mehr als 22kW auf?
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Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?
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Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn?
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Weisen die geplanten Ladestationen Leistungen pro Ladepunkt von mehr als 22kW auf?
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Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?
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Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch für Carsharing-Parkplätze zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage informiert?
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Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn Ihrer Anlage?
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Liegt die geplante Anlage ausserhalb der Handlungsräume «Stadtlandschaft» und «Urbane Wohnlandschaft» gemäss kantonalen Richtplan und sind diese mit dem regionalen Gesamtverkehrskonzept abgestimmt?
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Weisen die geplanten Ladestationen Leistungen pro Ladepunkt von mehr als 22kW auf?​
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Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?​
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Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch für Park+Ride-Parkplätze zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage informiert?​
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Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn Ihrer Anlage?
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Rüsten Sie Ihre Parkierungsanlage neu mit einer Basisinfrastruktur aus?
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Wurde das Gebäude, welches mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet wird, im Jahr 2023 oder später erstellt?
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Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn?
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Werden alle oder einen Teil der hier angemeldeten Parkplätze von Flottenfahrzeugen genutzt?
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Sind an diesem Standort mindestens so viele Flottenfahrzeuge stationiert wie Parkplätze mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden?
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Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch für Parkplätze für Flottenfahrzeuge zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage informiert?
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Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?
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Beinhaltet das Stromprodukt, welches Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen für die Ladestationen beziehen, 100% erneuerbaren Strom?
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Rüsten Sie Ihre Parkierungsanlage neu mit einer Basisinfrastruktur aus?
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Installieren Sie eine oder mehrere Ladestation(en) an eine bereits bestehende Basisinfrastruktur/Zuleitung?
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Handelt es sich bei den Ladestationen jeweils um bidirektionale DC-Ladestationen?
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Beinhaltet das Stromprodukt, welches Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen für die Ladestationen beziehen, 100% erneuerbaren Strom?
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Wie viele bidirektionale DC-Ladestationen installieren Sie?
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Kommt bei Ihrer Anlage ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?
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Wurde Ihre Anlage schon installiert?
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Erfolgte die Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten?
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Wurde das Gebäude, welches mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet wird, im Jahr 2023 oder später erstellt?
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Werden/Wurden alle Parkplätze in der Parkierungsanlage (z. B. einer Tiefgarage) ausgebaut?
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Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage über die Gesuchstellung für die einmalige Förderung informiert? Somit sollte es allen Eigentümerschaften klar sein, dass eine weitere Förderung nicht möglich ist.
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Beinhaltet das Stromprodukt, welches Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen beziehen, 100% erneuerbaren Strom?
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Werden alle anzumeldenden Parkplätze von Anwohnenden zur privaten Nutzung genutzt?
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Wie viele Parkplätze rüsten Sie mit einer Basisinfrastruktur aus?
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Wurde Ihre Anlage schon installiert?
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Wurde schon mit der Installation Ihrer Anlage (Basisinfrastruktur) begonnen?
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Kommt bei Ihrer Anlage ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe? Dies sehen Sie in der Regel in Ihrer Offerte.
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Erfolgte die Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten?
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Welches Vorhaben planen Sie/haben Sie ausgeführt?

Welches Vorhaben

Dies ist ein Pflichtfeld.

Repräsentieren Sie ein Unternehmen oder eine Gemeinde?

Unternehmen oder Gemeinde - beratung

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Bei Beratungsleistungen unterstützt der Kanton Zürich nur Unternehmen oder Gemeinden. Beratungsleistungen rund um Mobilitätsvorhaben für private Wohnprojekte oder Projekte anderer Akteurinnen und Akteure werden nicht unterstützt. ​

Bezieht sich der gesamte Auftrag hauptsächlich auf die Elektromobilität?

Hauptsächlich Elektromobilität - beratung

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Der Kanton Zürich fördert nur Beratungsleistungen, welche sich hauptsächlich auf die Elektromobilität beziehen. Andere Beratungsleistungen sind leider nicht förderberechtigt.​

Möchten Sie ein E-Mobilitätskonzept, -strategie oder anderweitige Pläne rund um die Elektromobilität von einer externen Stelle erarbeiten lassen?

von externer Stelle - beratung

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hinweis

Es werden zum Beispiel folgende Vorhaben gefördert:​

  • Strategie: Bedarfsanalyse und Ziele zur E-Mobilität (für Gemeinden), Grundsätze zum umfassenden Ersatz von fossil betriebenen Fahrzeugen (für Unternehmen) ​
  • Aktionsplan: Definition und Ausarbeitung von Massnahmen ​
  • Operative Begleitung: Auswahl von Anbietenden und Technologien, Standortfindung, Verfassen von Ausschreibungen und Umsetzung weiterer Massnahmen ​

Keine Förderung möglich

Bei Beratungsleistungen unterstützt der Kanton Zürich verschiedene Pläne rund um die Elektromobilität, wie zum Beispiel eine Bedarfsanalyse eines Unternehmens oder einer Gemeinde. Auch E-Mobilitätsstrategien fallen darunter. Ihr Vorhaben scheint jedoch nicht darunter zu fallen.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben nicht doch förderberechtigt ist, kontaktieren Sie gerne das Team Energieförderung des Kantons Zürich unter energiefoerderung@bd.zh.ch.​

Pro Gemeinde ist nur ein Gesuch zulässig. Sind Sie sich dessen bewusst und sind Sie damit einverstanden?

nur ein Gesuch pro Gemeinde ok - beratung

Dies ist ein Pflichtfeld.

Weitere Abklärung notwendig

Pro Gemeinde ist nur ein Gesuch zulässig. Bitte klären Sie vor Gesuchstellung ab, dass das eingereichte Gesuch diese Förderbedingung erfüllt und keine weiteren Gesuche gestellt werden.​

Stehen Sie noch vor dem Beginn der Beratungsleistung? (Datum der Auftragsbestätigung, wenn kein anderes Datum vereinbart wurde)

vor Beginn der Beratungsleistung - beratung

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Gesuche für die Fördermassnahme «Beratungsleistungen zur ​E-Mobilität für Gemeinden und Unternehmen» müssen zwingend vor Beratungsbeginn eingereicht werden. Spätere Gesuche sind in keinem Fall förderberechtigt.​

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «Beratungsleistungen zur E-Mobilität für Gemeinden und Unternehmen» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.​

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Weitere Massnahmen» und in der dort zu findenden Förderbroschüre auf den Seiten 30 bis 32 über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Gesuchsportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Welche Art von Parkierungsanlage trifft am ehesten auf Ihre Anlage zu?

Art Parkierungsanlage

Dies ist ein Pflichtfeld.

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Im Rahmen des Förderprogramms Ladeinfrastruktur sind Mischnutzungen in verschiedenen Fällen förderberechtigt. ​Diese Anlagen sind aber jeweils, pro Endnutzungsgruppe, geteilt zu betrachten. So ist für jede unterschiedliche Nutzung ein Gesuch einzureichen. ​


Beispiel: Tiefgarage mit Parkplätzen für private Anwohnende und Parkplätzen für Flottenfahrzeuge für Unternehmen

In diesem Fall sind zwei Gesuche (1 für Basisinfrastruktur von privaten Parkplätzen und 1 für Basisinfrastruktur für Flottenfahrzeuge) einzureichen.

Vorgehen

Ob die verschiedenen Teile Ihres Projekts förderberechtigt sind, können Sie erfahren, indem Sie diesen Entscheidungsbaum für die unterschiedlichen Bestandteile beantworten. Somit ist die Anlage z. B. einzeln als Parkierungsanlage für Anwohnende und einzeln für Flottenfahrzeuge zu betrachten. ​​Alternativ können Sie uns bei Rückfragen und Unklarheiten gerne unter energiefoerderung@bd.zh.ch kontaktieren.​

Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Carsharing-, Park+Ride- oder eine andere öffentliche/kommerzielle Anlage?

Carsharing oder andere - andere, carsharing, park+ride

Dies ist ein Pflichtfeld.

Repräsentieren Sie eine Gemeinde oder wurden Sie von einer Gemeinde beauftragt, öffentliche Ladeinfrastrukturen zu erstellen?

Repräsentiere Gemeinde - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Es sind nur Anlagen förderberechtigt, welche entweder von einer Gemeinde selbst oder im Auftrag einer Gemeinde ausgeführt werden. Andere öffentliche Ladestationen werden durch den Kanton Zürich finanziell nicht unterstützt.
 

Befinden sich die Ladestationen und/oder die Basisinfrastruktur an siedlungsorientierten Strassen (z. B. in der blauen Zone), welche vorwiegend von Anwohnenden zum regelmässigen Parken genutzt werden?

District Charging - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hinweis

Werden die Parkplätze somit vorwiegend als «District Charging» verwendet? (Nebennutzungen als POI-Charging sind möglich)

Keine Förderung möglich

Es sind nur Ladestationen an siedlungsorientierten Strassen (und ggf. nahen Garagen) förderberechtigt. Diese müssen vorwiegend Anwohnenden zur Verfügung stehen. Da dies bei Ihrem Vorhaben nicht der Fall ist, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.
 

Existieren die Parkplätze bereits?

PP existieren bereits - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Es sind nur Parkplätze förderberechtigt, welche bereits vorher als Parkplätze existieren. Da Sie die Parkplätze neu erstellen, ist Ihr Vorhaben nicht förderberechtigt.
 

Wurden alle notwendigen Eigentümerschaften (z. B. Eigentümerschaften der Liegenschaften) über das Gesuch informiert und sind diese damit einverstanden?

alle informiert - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hinweis

Nachträgliche Erweiterungsgesuche sind nicht förderberechtigt.

Keine Förderung möglich

Für eine Gesuchstellung müssen alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer informiert und damit einverstanden sein. Bitte informieren Sie vor der Gesuchstellung alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer Ihrer Parkierungsanlage.
 

Ist für die öffentlich zugänglichen Ladestationen ein E-Mobilitätskonzept auf Gemeindeebene vorhanden?

E-Mobilitätskonzept - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hinweis

Darin muss dargelegt werden, weshalb an diesem Standort Ladestationen geplant sind.

Keine Förderung möglich

Um von einer Förderung zu profitieren, ist ein vorgängiges E-Mobilitätskonzept zwingend. Da Sie kein Konzept vorweisen, ist keine Förderung möglich.
 

Weisen die geplanten Ladestationen Leistungen pro Ladepunkt von mehr als 22kW auf?

mehr als 22kW - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Es sind nur öffentliche Ladestationen mit einer Leistung bis 22kW pro Ladepunkt förderberechtigt.
Ladestationen mit höheren Leistungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
 

Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?

LastenMGMTsystem - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Ab 2 ausgerüsteten Parkplätzen muss ein lokales Lastmanagement ausgerüstet werden. Da Sie dies nicht vorweisen, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.
 

Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn?

vor Installationsbeginn - andere

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Gesuche für die Fördermassnahme «AC-Ladestationen für öffentlich zugängliche Anwohnerparkplätze» müssen zwingend vor Beratungsbeginn eingereicht werden. Spätere Gesuche sind in keinem Fall förderberechtigt.
 

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «Ladestationen für öffentlich zugängliche Anwohnerparkplätze» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Weitere
Massnahmen» und in der dort zu findenden Förderbroschüre auf den Seiten 15 bis 17 über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​
 

Gesuchsportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Weisen die geplanten Ladestationen Leistungen pro Ladepunkt von mehr als 22kW auf?

Weisen die Ladestationen 22kW? - carsharing

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Es sind nur öffentliche Ladestationen mit einer Leistung bis 22kW pro Ladepunkt förderberechtigt.

Ladestationen mit höheren Leistungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?

Kommt es bei Anlagen ab 2 Parkplätzen - carsharing

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Ab 2 ausgerüsteten Parkplätzen muss ein lokales Lastmanagement ausgerüstet werden. Da Sie dies nicht vorweisen, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.

Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch für Carsharing-Parkplätze zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage informiert?

Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) - carsharing

Dies ist ein Pflichtfeld.

Zusatzinfo

Weitere Gesuche für andere Massnahmen (z. B. Basisinfrastrukturen für Parkplätze in Wohngebäuden) sind weiterhin möglich.

Einzelne Parkplätze innerhalb einer Tiefgarage zählen nicht als einzelne Parkierungsanlage. Es ist auch in diesem Fall nur ein Gesuch pro gesamter Parkierungsanlage (z. B. Tiefgarage) möglich. Erweiterungsanträge sind nicht förderberechtigt. Es lohnt sich deshalb, gleich alle Carsharing-Parkplätze in einem Schritt auszurüsten.

Keine Förderung möglich

Für eine Gesuchstellung müssen alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer informiert und damit einverstanden sein. Bitte informieren Sie vor der Gesuchstellung alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer Ihrer Parkierungsanlage (z. B. Ihre Tiefgarage).

Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn Ihrer Anlage?

Stehen Sie noch vor dem Instalationsbeginn Ihrer Anlage? - Carsharing

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Gesuche für die Fördermassnahme «AC-Ladestationen für Parkplätze an Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen sowie an Carsharing-Standorten» müssen zwingend vor Installationsbeginn eingereicht werden. Spätere Gesuche sind in keinem Fall förderberechtigt.

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Bitte informieren Sie sich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «AC-Ladestationen für Parkplätze an Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen sowie an Carsharing-Standorten» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Weitere
Massnahmen» und in der dort zu findenden Förderbroschüre auf den Seiten 19 bis 21 über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Gesuchsportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Liegt die geplante Anlage ausserhalb der Handlungsräume «Stadtlandschaft» und «Urbane Wohnlandschaft» gemäss kantonalen Richtplan und sind diese mit dem regionalen Gesamtverkehrskonzept abgestimmt?

Liegt die geplante Anlage ausserhalb den Handlungsräumen... - Park + Ride

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Nur Park+Ride-Anlagen, welche ausserhalb der Handlungsräume «Stadtlandschaft» und «Urbane Wohnlandschaft» liegen, sind förderberechtigt. Zusätzlich müssen diese zwingend mit dem regionalen Gesamtverkehrskonzept abgestimmt sein. Da dies bei Ihrem Vorhaben nicht zutrifft, ist Ihre Anlage leider nicht förderberechtigt.

Weisen die geplanten Ladestationen Leistungen pro Ladepunkt von mehr als 22kW auf?​

Weisen die geplanten Ladestationen... - Park+Ride

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Es sind nur öffentliche Ladestationen mit einer Leistung bis 22kW pro Ladepunkt förderberechtigt. ​

Ladestationen mit höheren Leistungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.​

Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?​

Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen... Park + Ride

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Ab 2 ausgerüsteten Parkplätzen muss ein lokales Lastmanagement ausgerüstet werden. Da Sie dies nicht vorweisen, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.​

Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch für Park+Ride-Parkplätze zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage informiert?​

Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ... - Park N Ride

Dies ist ein Pflichtfeld.

Zusatzinfo

Weitere Gesuche für andere Massnahmen (z. B. Basisinfrastrukturen für Parkplätze in Wohngebäuden) sind weiterhin möglich.

Einzelne Parkplätze innerhalb einer Tiefgarage zählen nicht als einzelne Parkierungsanlage. Es ist auch in diesem Fall nur ein Gesuch pro gesamter Parkierungsanlage (z. B. Tiefgarage) möglich. ​ Erweiterungsanträge sind nicht förderberechtigt.​ Es lohnt sich deshalb, gleich alle Park+Ride-Parkplätze in einem Schritt auszurüsten.​

Keine Förderung möglich

Für eine Gesuchstellung müssen alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer informiert und damit einverstanden sein. Bitte informieren Sie vor der Gesuchstellung alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer Ihrer Parkierungsanlage (z. B. Ihre Tiefgarage)​.

Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn Ihrer Anlage?

Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn Ihrer Anlage? ​- PnR

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Gesuche für die Fördermassnahme «AC-Ladestationen für Parkplätze an Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen sowie an Carsharing-Standorten» müssen zwingend vor Installationsbeginn eingereicht werden. Spätere Gesuche sind in keinem Fall förderberechtigt.​

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «AC-Ladestationen für Parkplätze an Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen sowie an Carsharing-Standorten» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.​

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Weitere
Massnahmen» und in der dort zu findenden Förderbroschüre auf den Seiten 19 bis 21 über die genauen  Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Gesuchsportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Rüsten Sie Ihre Parkierungsanlage neu mit einer Basisinfrastruktur aus?

neue Basis - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Zusatzinfo

Eine Basisinfrastruktur bedeutet, ob neu eine Zuleitung von der Verteilung (Verteilerkasten) bis zu den einzelnen Parkplätzen gezogen wird.

Keine Förderung möglich

Bei Geschäftsgebäuden unterstützt der Kanton Zürich die Ausrüstung von bestehenden Parkplätzen mit einer Basisinfrastruktur. Der Anschluss von Ladestationen an eine bestehende Basisinfrastruktur oder anderweitige Massnahmen sind nicht förderberechtigt.
 

Wurde das Gebäude, welches mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet wird, im Jahr 2023 oder später erstellt?

2023 oder später - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Info

Davon ausschlaggebend ist das Abnahmedatum durch Ihre Gemeinde. Somit kann ab diesem Datum das Gebäude bezogen werden.

Keine Förderung möglich

Es werden nur Basisinfrastrukturen unterstützt, welche in bestehenden Bauten installiert werden. Da Ihr Gebäude im Jahre 2023 oder später errichtet wurde, wird Ihr Gebäude als Neubau definiert und ist somit nicht förderberechtigt.
 

Stehen Sie noch vor dem Installationsbeginn?

vor Installationsbeginn - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Gesuche für die Fördermassnahme «Basisinfrastruktur für Flottenfahrzeuge» müssen zwingend vor Installationsbeginn eingereicht werden. Spätere Gesuche sind in keinem Fall förderberechtigt.
 

Werden alle oder einen Teil der hier angemeldeten Parkplätze von Flottenfahrzeugen genutzt?

Nutzung durch Flottenfahrzeuge - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Info

Dazu gehören alle Fahrzeuge, welche im Eigentum von Unternehmen sind und hauptsächlich für den Geschäftsbetrieb genutzt werden. Die Fahrzeuge müssen noch nicht elektrifiziert sein.
Es ist dabei möglich, dass diese Fahrzeuge auch teilweise von den Mitarbeitenden privat genutzt werden. Entscheidend sind das Eigentum und die hauptsächliche Nutzung.
 

Keine Förderung möglich

Es sind nur Parkplätze förderberechtigt, welche für Flottenfahrzeuge ausgerüstet werden. Somit muss für jeden geförderten Parkplatz ein Flottenfahrzeug vorhanden sein, welches an diesem Standort stationiert ist.

Parkplätze für Besucherinnen und Besucher, Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden sind nicht förderberechtigt.
 

Sind an diesem Standort mindestens so viele Flottenfahrzeuge stationiert wie Parkplätze mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden?

mindestens 1 Flottenfahrzeug - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hinweis

Dazu gehören nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge, welche Verbrennermotoren aufweisen.
 

Keine Förderung möglich

Es werden nur Basisinfrastrukturen unterstützt, für welche Flottenfahrzeuge an diesem Standort stationiert sind.

Falls weniger Flottenfahrzeuge vorhanden sind als Anzahl Parkplätze, die mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden, sind nur die Parkplätze förderberechtigt für welche ein Flottenfahrzeug vorhanden ist.

Parkplätze für Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher oder Kundinnen und Kunden sind nicht förderberechtigt.
 

Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch für Parkplätze für Flottenfahrzeuge zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage informiert?

Pro Anlage nur ein Gesuch - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Zusatzinformation

  • Weitere Gesuche für andere Massnahmen (z. B. Basisinfrastrukturen für Parkplätze in Wohngebäuden) sind weiterhin möglich.
  • Einzelne Parkplätze innerhalb einer Tiefgarage zählen nicht als einzelne Parkierungsanlage. Es ist auch in diesem Fall nur ein Gesuch pro gesamter Parkierungsanlage (z. B. Tiefgarage) möglich.
  • Erweiterungsanträge sind nicht förderberechtigt. Es lohnt sich deshalb, gleich alle Flottenparkplätze in einem Schritt auszurüsten.

Weitere Abklärungen notwendig

Für eine Gesuchstellung müssen alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer informiert und damit einverstanden sein. Bitte informieren Sie vor der Gesuchstellung alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer Ihrer Parkierungsanlage (z. B. Ihre Tiefgarage).
 

Kommt bei Anlagen ab 2 Parkplätzen jeweils ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?

LastenMGMT - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Ab 2 ausgerüsteten Parkplätzen muss ein lokales Lastmanagement ausgerüstet werden. Da Sie dies nicht vorweisen, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.
 

Beinhaltet das Stromprodukt, welches Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen für die Ladestationen beziehen, 100% erneuerbaren Strom?

100 erneuerbar - business

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hinweis

Davon ausgeschlossen ist Strom aus Kohle, Erdgas, Erdöl und Atomkraft.
Diese Information sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung oder erfahren es in Absprache mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen.
 

Keine Förderung möglich

Es sind nur Anlagen förderberechtigt, welche mit 100% erneuerbarem Strom betrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass alle Energieversorgungsunternehmen im Kanton Zürich dies im Standardprodukt anbieten.

Bitte informieren Sie sich bei Unsicherheiten bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen.
 

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «Basisinfrastruktur für Ladestationen auf Parkplätzen von
gewerblich genutzten Personen- und Nutzfahrzeugen» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website für Unternehmen und in der dort zu findenden Förderbroschüre über die genauen  Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass nur Parkplätze förderberechtigt sind, für welche ein Flottenfahrzeug vorhanden ist. Parkplätze für Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher oder Kundinnen und Kunden sind nicht förderberechtigt.

Gesuchsportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Rüsten Sie Ihre Parkierungsanlage neu mit einer Basisinfrastruktur aus?

Rüsten Sie Ihre Parkierungsanlage neu mit einer Basisinfrastruktur aus?

Dies ist ein Pflichtfeld.

Damit ist gemeint, ob neu eine Zuleitung von der Verteilung (Verteilerkasten) bis zu den einzelnen Parkplätzen gezogen wird (plus gegebenenfalls Anpassungen an der Verteilung, sowie Kommunikationsanbindungen und ein Lastmanagement).

Installieren Sie eine oder mehrere Ladestation(en) an eine bereits bestehende Basisinfrastruktur/Zuleitung?

Installieren Sie eine oder mehrere Ladestation(en) - basisalt

Dies ist ein Pflichtfeld.

Existiert somit bereits eine Basisinfrastruktur, z. B. ein Flachbandkabel oder eine Einzelleitung zu den betroffenen Parkplätzen?

Keine Förderung möglich

Da weder Ladestationen noch eine Basisinfrastruktur installiert wird, wird Ihr Vorhaben nicht durch das Förderprogramm Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich abgedeckt.

Handelt es sich bei den Ladestationen jeweils um bidirektionale DC-Ladestationen?

Handelt es sich bei den Ladestationen jeweils um bidirektionale DC-Ladestationen? - basisalt

Dies ist ein Pflichtfeld.

Damit sind Ladestationen gemeint, welche mit Gleichstrom laufen und es Ihnen ermöglichen, das Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Als Richtwert kosten diese Ladestationen ca. Fr. 10 000 oder mehr pro Stück. Dies sind keine herkömmlichen Wallboxen.

Keine Förderung möglich

Der Kanton Zürich unterstützt die Installation von herkömmlichen AC-Ladestationen an bestehende Basisinfrastrukturen nicht. Bei Wohngebäuden wird die Basisinfrastruktur gefördert. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Innovationsförderung von einer Förderung von bidirektionalen DC-Ladestationen zu profitieren.

Beinhaltet das Stromprodukt, welches Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen für die Ladestationen beziehen, 100% erneuerbaren Strom?

Beinhaltet das Stromprodukt, - basisalt

Dies ist ein Pflichtfeld.

Hinweis

Davon ausgeschlossen ist Strom aus Kohle, Erdgas, Erdöl und Atomkraft.
Diese Information sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung oder erfahren es in Absprache mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen.
 

Keine Förderung möglich

Es sind nur Anlagen förderberechtigt, welche mit 100% erneuerbarem Strom betrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Energieversorgungsunternehmen im Kanton Zürich dies im Standardprodukt anbieten. Bitte informieren Sie sich bei Unsicherheiten bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen.

Wie viele bidirektionale DC-Ladestationen installieren Sie?

Wie viele bidirektionale DC-Ladestationen - basisalt

Dies ist ein Pflichtfeld.

Kommt bei Ihrer Anlage ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe?

Kommt bei Ihrer Anlage ein lokales - basisalt

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Ab 2 bidirektionalen DC- Ladestationen muss ein lokales Lastmanagement ausgerüstet werden. Da Sie dies nicht vorweisen, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.

Wurde Ihre Anlage schon installiert?

Wurde Ihre Anlage schon installiert? - basisalt

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Gesuche für 2 oder mehr bidirektionale DC-Ladestationen müssen zwingend vor Installationsbeginn eingereicht werden.

Da Ihre Anlage schon installiert wurde, ist keine Förderung mehr möglich.

Eine rückwirkende Förderung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «Bidirektionale DC-Ladestationen an privaten Parkplätzen in Ein- und Mehrparteiengebäuden» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Weitere
Massnahmen» und in der dort zu findenden Förderbroschüre auf den Seiten 11 bis 13 über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Gesuchstellung auf der Plattform die Massnahme «Bidirektionale DC-Ladestationen (zweistufiges Verfahren ab 2 Ladestationen)» auswählen sollten.

Gesuchportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Erfolgte die Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten?

mehr als 6 monate - basisalt

Dies ist ein Pflichtfeld.

Keine Förderung möglich

Bei der Installation von einer bidirektionalen DC-Ladestation müssen Fördergesuche spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme eingereicht werden. Da Ihre Anlage älter ist, ist keine Förderung mehr möglich

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «Bidirektionale DC-Ladestationen an privaten Parkplätzen in Ein- und Mehrparteiengebäuden» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Weitere
Massnahmen» und in der dort zu findenden Förderbroschüre auf den Seiten 11 bis 13 über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​


Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Gesuchstellung auf der Plattform die Massnahme «Bidirektionale DC-Ladestationen (zweistufiges Verfahren für 1 Ladestation)» auswählen sollten.

Gesuchportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Wurde das Gebäude, welches mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet wird, im Jahr 2023 oder später erstellt?

Wurde das Gebäude, welches mit einer - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Info

Davon ausschlaggebend ist das Abnahmedatum durch Ihre Gemeinde. Somit können ab diesem Datum Personen in die Gebäude einziehen.

Keine Förderung möglich

Es werden nur Basisinfrastrukturen unterstützt, welche in bestehenden Bauten installiert werden. Da Ihr Gebäude im Jahre 2023 oder später errichtet wurde, handelt es sich bei Ihrem Gebäude um einen Neubau und ist somit nicht förderberechtigt.

Werden/Wurden alle Parkplätze in der Parkierungsanlage (z. B. einer Tiefgarage) ausgebaut?

Werden/Wurden alle Parkplätze - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Pro Parkierungsanlage (z. B. eine Tiefgarage) ist nur ein Gesuch zulässig. Wurden alle verschiedenen Eigentümerschaften der gesamten Parkierungsanlage über die Gesuchstellung für die einmalige Förderung informiert? Somit sollte es allen Eigentümerschaften klar sein, dass eine weitere Förderung nicht möglich ist.

Eigentümerschaften informiert - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Zusatzinfo

Einzelne Parkplätze innerhalb einer Tiefgarage oder Teile einer Tiefgarage  zählen nicht als einzelne Parkierungsanlage. Erweiterungsanträge sind nicht förderberechtigt. Es lohnt sich deshalb, gleich die ganze Anlage in einem Schritt auszurüsten.

Weitere Abklärungen notwendig

Für eine Gesuchstellung müssen alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer informiert und damit einverstanden sein.

Bitte informieren Sie vor der Gesuchstellung alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer Ihrer Parkierungsanlage (z. B. Ihre Tiefgarage) und nehmen Sie zur Kenntnis, dass weitere Gesuche für diese Parkierungsanlage nicht mehr förderberechtigt sind.
 

Beinhaltet das Stromprodukt, welches Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen beziehen, 100% erneuerbaren Strom?

Beinhaltet das Stromprodukt, welches Sie - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Davon ausgeschlossen ist Strom aus Kohle, Erdgas, Erdöl und Atomkraft. Diese Information sehen Sie auf Ihrer Stromrechnung oder erfahren es in Absprache mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen.

Keine Förderung möglich

Ihre Anlage muss mit 100% erneuerbarem Strom gespiesen werden, um förderfähig zu sein.

Da Sie nicht 100% erneuerbaren Strom beziehen, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass alle Standardprodukte von Energieversorgungsunternehmen im Kanton Zürich 100% erneuerbaren Strom beinhalten. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihr Energieversorgungsunternehmen.
 

Werden alle anzumeldenden Parkplätze von Anwohnenden zur privaten Nutzung genutzt?

alle Parkplätze private Nutzung - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Zusatzinfo

Besucherparkplätze sind nicht förderberechtigt.
 

Keine Förderung möglich

In Wohngebäuden sind nur Parkplätze förderberechtigt, welche rein von privaten Anwohnenden zur privaten Nutzung genutzt werden.

Alle anderen Nutzungsarten (z. B. Besucherparkplätze oder Parkplätze für Kundinnen und Kunden von Unternehmen) sind nicht förderberechtigt oder müssen separat abgeklärt werden.

Wie viele Parkplätze rüsten Sie mit einer Basisinfrastruktur aus?

wieivele PP - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Wurde Ihre Anlage schon installiert?

Anlage schon installiert - bsisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihre Anlage scheint potenziell durch die Massnahme Basisinfrastruktur für private Parkplätze in Ein- und Mehrparteiengebäuden (einstufiges Verfahren bis vier Parkplätze)» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Da Sie eine kleine Anlage (bis zu 4 Parkplätze) planen, können Sie von einem verkürzten Verfahren profitieren. Dabei ist ein Fördergesuch erst nach Inbetriebnahme, dafür aber komplett mit allen Unterlagen, zu stellen. Gesuche, welche vor der Inbetriebnahme gestellt werden, werden erst danach geprüft, wenn alle Unterlagen nach Inbetriebnahme vorhanden sind. Für die Gesuchstellung haben Sie ab Inbetriebnahme 6 Monate Zeit. Später eingereichte Gesuche sind in jedem Fall nicht förderberechtigt.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Wohngebäude» und in der dort zu findenden Förderbroschüre über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Gesuchportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Wurde schon mit der Installation Ihrer Anlage (Basisinfrastruktur) begonnen?

Installation schon begonnen - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Kommt bei Ihrer Anlage ein lokales Lastmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe? Dies sehen Sie in der Regel in Ihrer Offerte.

lokales Lastenmgmt System - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Erfolgte die Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten?

mehr als 6 monate - basisneu

Dies ist ein Pflichtfeld.

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihre Anlage scheint potenziell durch die Massnahme Basisinfrastruktur für private Parkplätze in Ein- und Mehrparteiengebäuden (einstufiges Verfahren bis vier Parkplätze)» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Da Sie eine kleine Anlage (bis zu 4 Parkplätze) installiert haben, können Sie von einem verkürzten Verfahren profitieren und nun ein Gesuch einreichen. Dabei ist ein Fördergesuch erst nach Inbetriebnahme, dafür aber komplett mit allen Unterlagen, zu stellen. Dafür haben Sie ab Inbetriebnahme 6 Monate Zeit. Später eingereichte Gesuche sind in jedem Fall nicht förderberechtigt.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Wohngebäude» und in der dort zu findenden Förderbroschüre über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Gesuchportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Keine Förderung möglich

Bei Basisinfrastrukturen, welche bis zu 4 Parkplätze beinhalten, müssen Fördergesuche spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme eingereicht werden. Da Ihre Anlage älter ist, ist keine Förderung mehr möglich.
 

Keine Förderung möglich

Fördergesuche für Anlagen ab 5 Parkplätzen müssen zwingend vor Installationsbeginn eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche sind in jedem Fall nicht förderberechtigt.
 

Keine Förderung möglich

Ab 2 ausgerüsteten Parkplätzen muss ein lokales Lastmanagement ausgerüstet werden. Da Sie dies nicht vorweisen, ist Ihre Anlage nicht förderberechtigt.
 

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «Basisinfrastruktur für private Parkplätze in Ein- und Mehrparteiengebäuden (einstufiges Verfahren bis vier Parkplätze)» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Wohngebäude» und in der dort zu findenden Förderbroschüre über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​

Gesuchportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Eine Förderung Ihres Vorhabens ist möglich

Ihr Anliegen scheint potenziell durch die Massnahme «Basisinfrastruktur für private Parkplätze in Ein- und Mehrparteiengebäuden (zweistufiges Verfahren ab fünf Parkplätze)» des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich gefördert werden zu können.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zu «Wohngebäude» und in der dort zu findenden Förderbroschüre über die genauen Förderbedingungen. Danach sind Sie bereit ein Gesuch über unser Gesuchportal zu stellen.​
 

Gesuchportal

Bitte prüfen Sie vor dem Einreichen, dass alle notwendigen Dokumente beigelegt wurden. Die Liste der Dokumente finden Sie im Gesuchportal.

Zusätzliche Förderung auf kommunaler Ebene

Bitte beachten Sie, dass auch einzelne Städte/Gemeinden zusätzlich die Ladeinfrastrukturen fördern. Um insgesamt von einem möglichst hohen Förderbeitrag zu profitieren, sind zudem auch Abklärungen bezüglich möglichen Förderungen auf Gemeindeebene zu empfehlen. 
Einen Überblick pro PLZ zu allen Fördermöglichkeiten bietet die Website «energiefranken.ch». Bitte wählen Sie dabei anschliessend «Mobilität» als Überthema aus.

Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich.

Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Herausgeber/in
Kanton Zürich Baudirektion & Volkswirtschaftsdirektion
Publikationsdatum
Juli 2024
Autor/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich

Fördergesuch einreichen

Sobald Sie sich über die Fördermassnahmen und deren Bedingungen informiert haben, können Sie online ein Fördergesuch stellen. 

Gesuche müssen zwingend über das Online-Portal eingereicht werden.

Fördergelder beantragen 

Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.

Stand des Förderprogramms

Aus dem gesamten Fördertopf von 50 Millionen Franken konnten bis Ende April 2024 über 18 Millionen Franken zugesichert werden. Mit den bereits gesprochenen Fördergeldern werden unter anderem 52 500 Parkplätze mit einer Basisinfrastruktur fürs elektrische Laden ausgerüstet. 

Das Förderprogramm Ladeinfrastruktur startete im April 2023 und ist bis Ende 2026, oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind, befristet.

Der Kanton Zürich veröffentlicht regelmässig Medienmitteilungen zum Stand des Förderprogramms.  Genauere Informationen entnehmen Sie der aktuellen Medienmitteilung:

Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit des Förderprogramms die Rahmenbedingungen für die Förderung vorgibt und somit nicht dem Zusicherungszeitraum eines spezifischen Gesuchs entspricht. Die genauen Förderbedingungen, wie lange eine Fördergesuch gültig ist, ist den Bedingungen der jeweiligen Fördermassnahme zu entnehmen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 80 093 93 93

Montag bis Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail

energiefoerderung@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: