Fehlt bei Ihnen zuhause oder an Ihrem Firmenstandort die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge? Oder möchten Sie Ihre Gemeinde fit machen für die Elektromobilität? Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und erfahren, ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist.
Aktuell: Stand des Fördertopfs des Förderprogramms Ladeinfrastruktur
Für das Förderprogramm Ladeinfrastruktur stehen
insgesamt 50 Mio. Fr. zu Verfügung. Das Förderprogramm ist befristet bis alle Mittel aufgebraucht sind, spätestens jedoch per Ende 2026. Stand 19.01.2026 wurden mehr als 80% der Mittel beansprucht:
Um von Fördermitteln zu profitieren, müssen Fördergesuche möglichst zeitnah eingereicht werden. Sobald die finanziellen Mittel aufgebraucht wurde, können keine weiteren Gesuche eingereicht werden.
Betreffend die Gesuchsbearbeitung ist folgendes zu beachten:
- Es werden nur eingereichte und vollständige Gesuche bearbeitet. Sobald das mögliche Förderbudget erreicht wurde, werden angefangene, aber nicht abgeschlossene Förderanträge vom Online-Portal gelöscht. Schliessen Sie Ihre Anträge rechtzeitig ab und prüfen deren Vollständigkeit (inkl. allen notwendigen Beilagen).
- Die Reihenfolge der Vergabe der verbleibenden Fördermittel richtet sich am Zeitpunkt, an welchem die Gesuche vollständig eingereicht werden. Wenn Dokumente noch fehlen und nachgereicht werden müssen, gilt somit das Datum, an welchem alle notwendigen Unterlagen und Angaben vorhanden sind.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel. Eine verbindliche Aussage, bis zu welchem Zeitpunkt Fördergelder verfügbar sind, ist nicht möglich.
Das Förderprogramm in Kürze
Der Kanton Zürich fördert den Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Er unterstützt Private und Unternehmen dabei, ihre Parkplätze so vorzubereiten, dass sie mit Ladestationen ausgerüstet werden können. Dabei geht es vor allem um Anschlüsse, Verteil- und Lastmanagementsysteme.
Weiter werden private bidirektionale DC-Ladestationen in Wohngebäuden, die Basisinfrastruktur und AC-Ladestationen im öffentlichen Strassenraum für Anwohnende und bei Par+Ride- und Carsharing-Anlagen, sowie Beratungsleistungen rund um die E-Mobilität unterstützt.
Bitte beachten Sie:
Orientieren Sie sich jeweils an den zeitlichen Vorgaben bezüglich der Gesucheinreichung bei Ihrer gewählten Massnahme. Zu spät eingereichte Gesuche können in keinem Fall berücksichtigt werden.
Fragen?
Alle Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter
energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.
Kann mein Vorhaben gefördert werden?
Mit diesem Tool können Sie herausfinden, ob Ihr Vorhaben rund um Elektromobilität die grundlegenden Förderbedingungen des Förderprogramms Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich erfüllt, sodass Ihr Anliegen gefördert werden kann. Zusätzlich erfahren Sie, welche Gesuche Sie einreichen müssen, um einen möglichst hohen Förderbeitrag zu erhalten.
Zusätzliche Förderung auf kommunaler Ebene
Bitte beachten Sie, dass auch einzelne Städte/Gemeinden zusätzlich die Ladeinfrastrukturen fördern. Um insgesamt von einem möglichst hohen Förderbeitrag zu profitieren, sind zudem auch Abklärungen bezüglich möglichen Förderungen auf Gemeindeebene zu empfehlen.
Einen Überblick pro PLZ zu allen Fördermöglichkeiten bietet die Website «energiefranken.ch». Bitte wählen Sie dabei anschliessend «Mobilität» als Überthema aus.
Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre zum Förderprogramm Ladeinfrastruktur des Kantons Zürich.
Fördergesuch einreichen
Sobald Sie sich über die Fördermassnahmen und deren Bedingungen informiert haben, können Sie online ein Fördergesuch stellen.
Gesuche müssen zwingend über das Online-Portal eingereicht werden.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr