Leistungsexport: in einem EU-/EFTA-Land Stellen suchen

Anleitung

  1. Für einen Leistungsexport müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen

    Vorteile:

    • Staatsangehörige eines EFTA- oder EU-Staates
    • arbeitslos
    • in der Schweiz arbeitslos gemeldet
    • Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
    • Beitragszeit erfüllt
    • 4 Wochen Wartefrist erfüllt
    • Formular «Antrag auf Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland» vor der Abreise beim RAV Zürich Lagerstrasse eingereicht
       
  2. So beantragen Sie den Leistungsexport

    Füllen Sie das Antragsformular aus:

    Senden Sie das Formular an das EU-Kompetenzzentrum:

     

  3. So geht es weiter, wenn Sie mit Leistungsexport im Ausland sind

    1. Anmeldung im Ausland

    Sie müssen sich innerhalb der ersten 7 Tage nach Beginn des Leistungsexportes (Mitnahmezeitraum) bei der ausländischen Arbeitsvermittlung anmelden.

    Sie erhalten vom EU-Kompetenzzentrum das Formular «Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit» (PD U2). Dieses müssen Sie bei der ausländischen Stellenvermittlung persönlich abgeben.

    2. Einhalten der Kontrollvorschriften

    Während Ihres Aufenthaltes müssen Sie den Melde- und Kontrollpflichten bei der örtlichen Arbeitsvermittlung nachkommen. Bei Verstössen erfolgt eine Meldung an die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz. Dies kann zu Sanktionen führen.

    3. Formular an Arbeitslosenkasse

    Das Formular «Angaben der versicherten Person» reichen Sie weiterhin monatlich bei Ihrer Schweizer Arbeitslosenkasse ein.

    Die Arbeitslosentaggelder werden weiterhin von der Schweizer Arbeitslosenkasse bezahlt (Leistungsexport). Die Höhe der Arbeitslosenentschädigung bleibt unverändert.  

    4. (Vorzeitige) Rückkehr

    Falls Sie innerhalb der Dauer des Mitnahmezeitraums in die Schweiz zurückkehren, müssen Sie sich beim ausländischen Arbeitsamt abmelden und sich nach der Rückkehr in die Schweiz sofort persönlich im RAV Zürich Lagerstrasse, Anmeldung im 1. Stock, zurückmelden.

    Beachten Sie, dass zwischen dem letzten Tag Ihrer Verfügbarkeit gegenüber der ausländischen Arbeitsvermittlung und dem Tag der persönlichen Rückmeldung beim RAV Zürich Lagerstrasse kein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder besteht.


    5. Keine Rückkehr

    Sollten Sie sich bis Ende des Mitnahmezeitraums nicht persönlich beim RAV Zürich Lagerstrasse zurückmelden, werden Sie automatisch von der Arbeitsvermittlung in der Schweiz abgemeldet.

    Eine erneute Anmeldung beim RAV zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich und muss beim zuständigen RAV des Wohnortes erfolgen.

Kontakt

EU-Kompetenzzentrum - RAV Zürich Lagerstrasse

Adresse

Lagerstrasse 107
8004 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 65 65

E-Mail

eures@vd.zh.ch