Meldepflichtige Stelle melden
Anleitung
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Das müssen Sie vorbereiten
Für die online Erfassung einer meldepflichtigen Stelle ist es wertvoll, wenn Sie nachstehende Informationen bereithalten:
Vorteile:
- Stellenbezeichnung
- Stellenbeschreibung / Inserat
- Berufsbezeichnung nach CH-ISCO-19
Vorteile:
- Qualifikation (gelernt, angelernt, ungelernt)
- Ausbildung
- Berufserfahrung (keine Erfahrung, < 1 Jahr, 1-3 Jahre, > 3 Jahre)
- Sprachkenntnisse
- Arbeitspensum
- Stellenantritt (Datum)
- Anstellungsdauer
- Arbeitsformen (z.B. Schichtarbeit, Heimarbeit)
- Arbeitsort und PLZ
- Unternehmensdaten
- Kontaktperson für öffentliche Arbeitsvermittlung
- Kontaktperson für Bewerber und Bewerberinnen
- Bewerbungsformen (E-Mail, Telefon, Post, Weblink)
- Für Stellenausschreibungen durch private Arbeitsvermittlungen zusätzlich: Angaben zu Auftraggeber / Einsatzbetrieb
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So melden Sie die Stelle
Melden Sie offene Stelle online. Die Stelle gelangt somit direkt zu unserem Stellenmeldezentrum.
Bei Fragen steht Ihnen das Stellenmeldezentrum gerne zur Verfügung:
Telefon: 043 258 63 00
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
13 bis 17 Uhr
E-Mail: hotline.smz@vd.zh.ch
Alternativ können Sie sich auch telefonisch oder persönlich an die Kundenberaterinnen und Kundenberater im für Ihren Betrieb zuständigen RAV wenden.
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Was passiert nach der Stellenmeldung?
- Nach Ihrer Stellenmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Stellenmeldung.
- Nach der Publikation der Stelle im Job-Room erhalten Sie eine Stellenmeldebestätigung mit der Information der Publikationssperrfrist.
- Die Publikationssperrfrist für meldepflichtige Stellen beginnt am ersten Arbeitstag nach der Aufschaltung der gemeldeten Stelle im Job-Room und dauert 5 Arbeitstage. In dieser Zeit können sich nur bei den RAV gemeldete Stellensuchende auf diese Stellen bewerben.
- Innert 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Bestätigung erhalten Sie vom Stellenmeldezentrum des Kantons Zürich passende Kandidatinnen- und Kandidatenvorschläge zur Prüfung zugesandt.
- Innert 4 Wochen geben Sie bei meldepflichtigen Stellen dem Stellenmeldezentrum eine Rückmeldung zu den Kandidatenvorschlägen mit folgenden Informationen:
Vorteile:
- Wurde eine der vorgeschlagenen Personen eingestellt?
- Welche der vorgeschlagenen Personen wurden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen?
- Welche der vorgeschlagenen Personen waren nicht geeignet?
- Nach Ihrer Stellenmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Stellenmeldung.
Kontakt
Amt für Arbeit - Stellenmeldezentrum
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
13 bis 17 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen