Meldepflichtige Stelle melden

Anleitung

  1. Das müssen Sie vorbereiten

    Für die online Erfassung einer meldepflichtigen Stelle ist es wertvoll, wenn Sie nachstehende Informationen bereithalten:

    Vorteile:

    • Stellenbezeichnung
    • Stellenbeschreibung / Inserat
    • Berufsbezeichnung nach CH-ISCO-19

    Vorteile:

    • Qualifikation (gelernt, angelernt, ungelernt)
    • Ausbildung
    • Berufserfahrung (keine Erfahrung, < 1 Jahr, 1-3 Jahre, > 3 Jahre)
    • Sprachkenntnisse
    • Arbeitspensum
    • Stellenantritt (Datum)
    • Anstellungsdauer
    • Arbeitsformen (z.B. Schichtarbeit, Heimarbeit)
    • Arbeitsort und PLZ
    • Unternehmensdaten
    • Kontaktperson für öffentliche Arbeitsvermittlung
    • Kontaktperson für Bewerber und Bewerberinnen
    • Bewerbungsformen (E-Mail, Telefon, Post, Weblink)
    • Für Stellenausschreibungen durch private Arbeitsvermittlungen zusätzlich: Angaben zu Auftraggeber / Einsatzbetrieb
       
  2. So melden Sie die Stelle

    Melden Sie offene Stelle online. Die Stelle gelangt somit direkt zu unserem Stellenmeldezentrum.

    Bei Fragen steht Ihnen das Stellenmeldezentrum gerne zur Verfügung:

    Telefon: 043 258 63 00

    Montag bis Freitag
    8 bis 12 Uhr
    13 bis 17 Uhr


    E-Mail: hotline.smz@vd.zh.ch

    Alternativ können Sie sich auch telefonisch oder persönlich an die Kundenberaterinnen und Kundenberater im für Ihren Betrieb zuständigen RAV wenden.

  3. Was passiert nach der Stellenmeldung?

    • Nach Ihrer Stellenmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Stellenmeldung.
    • Nach der Publikation der Stelle im Job-Room erhalten Sie eine Stellenmeldebestätigung mit der Information der Publikationssperrfrist.
    • Die Publikationssperrfrist für meldepflichtige Stellen beginnt am ersten Arbeitstag nach der Aufschaltung der gemeldeten Stelle im Job-Room und dauert 5 Arbeitstage. In dieser Zeit können sich nur bei den RAV gemeldete Stellensuchende auf diese Stellen bewerben.
    • Innert 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Bestätigung erhalten Sie vom Stellenmeldezentrum des Kantons Zürich passende Kandidatinnen- und Kandidatenvorschläge zur Prüfung zugesandt.
    • Innert 4 Wochen geben Sie bei meldepflichtigen Stellen dem Stellenmeldezentrum eine Rückmeldung zu den Kandidatenvorschlägen mit folgenden Informationen:

    Vorteile:

    • Wurde eine der vorgeschlagenen Personen eingestellt?
    • Welche der vorgeschlagenen Personen wurden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen?
    • Welche der vorgeschlagenen Personen waren nicht geeignet?

Kontakt

Amt für Arbeit - Stellenmeldezentrum

Adresse

Postfach
8090 Zurich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 63 00


Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
13 bis 17 Uhr

E-Mail

hotline.smz@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.afa@vd.zh.ch