Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Services zum Handelsregistereintrag Ihrer Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Inland. Sie können sie hier neu eintragen, Änderungen vornehmen oder sie löschen.
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Eintragungen vor Jahresende
Damit Ihre Eintragung noch sicher bis Ende 2024 erfolgen kann, müssen alle Belege vollständig und korrekt bis spätestens 2. Dezember bei uns eingereicht sein (Ausnahme: Eintragungen im Rahmen der Task-Force-Vorprüfungen). Nach diesem Datum eingehende Geschäfte und Vorprüfungen bearbeiten wir so schnell wie möglich im Rahmen unserer Kapazitäten.
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Öffnungszeiten Jahresende
Das Handelsregisteramt ist vom 24. Dezember bis und mit 5. Januar 2025 geschlossen. Wir sind in dieser Zeit weder telefonisch noch am Schalter erreichbar.
Eintragungen bis Ende 2024
Bitte reichen Sie die vollständigen und korrekten Belege bis zum 2. Dezember ein, damit die Eintragung sicher noch im Jahr 2024 erfolgen kann. Nach diesem Datum eingehende Geschäfte bearbeiten wir so rasch wie möglich im Rahmen der Kapazitäten.