Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Inland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Services zum Handelsregistereintrag Ihrer Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Inland. Sie können sie hier neu eintragen, Änderungen vornehmen oder sie löschen.

Eintragungen vor Jahresende

Damit Ihre Eintragung noch sicher bis Ende 2024 erfolgen kann, müssen alle Belege vollständig und korrekt bis spätestens 2. Dezember bei uns eingereicht sein (Ausnahme: Eintragungen im Rahmen der Task-Force-Vorprüfungen). Nach diesem Datum eingehende Geschäfte und Vorprüfungen bearbeiten wir so schnell wie möglich im Rahmen unserer Kapazitäten.

Kontakt

Handelsregisteramt

Adresse

Schöntalstrasse 5
Postfach
8022 Zürich
Route (Google)

Öffnungszeiten:

Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr

Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr

Telefon

+41 43 259 74 00

Telefon

Öffnungszeiten Jahresende

Das Handelsregisteramt ist vom 24. Dezember bis und mit 5. Januar 2025 geschlossen. Wir sind in dieser Zeit weder telefonisch noch am Schalter erreichbar.

E-Mail

kanzlei.hra@ji.zh.ch

Eintragungen bis Ende 2024

Bitte reichen Sie die vollständigen und korrekten Belege bis zum 2. Dezember ein, damit die Eintragung sicher noch im Jahr 2024 erfolgen kann. Nach diesem Datum eingehende Geschäfte bearbeiten wir so rasch wie möglich im Rahmen der Kapazitäten.


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