Eintragungsbelege Handelsregister vorprüfen lassen
Wann macht eine Vorprüfung Sinn
Um Beanstandungen anlässlich des Eintragungsverfahrens zu vermeiden, können Sie uns Entwürfe der Eintragungsbelege zur (freiwilligen) Vorprüfung einreichen, beispielsweise:
- Statuten
- Öffentliche Urkunden
- Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge
- Bilanzen oder Inventarlisten
- Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
- Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte
Anleitung
-
Vorprüfungsverfahren
Die Vorprüfungsgebühren werden separat in Rechnung gestellt. Die Gebühren bewegen sich je nach Umfang der eingereichten Akten in der Regel zwischen CHF 200 und CHF 500 (inkl. MwSt), vorbehalten speziell aufwändige Prüfungen.
Für speziell dringliche und/oder komplexe Eintragungsgeschäfte können Sie das Task-Force-Vorprüfungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Gebühr beträgt CHF 350 pro Stunde (inkl. MwSt). Im Vorprüfungs-Bestellformular können Sie unter der Rubrik «Art der Vorprüfung» angeben, ob Sie eine normale Vorprüfung oder eine Task-Force-Vorprüfung wünschen.
Reichen Sie Ihr Vorprüfungsbegehren über das folgende Online-Formular ein.
-
Online-Formular ausfüllen
Kontakt
Postfach
8022 Zürich
Öffnungszeiten:
Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr
Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr
Telefon
Öffnungszeiten Jahresende
Das Handelsregisteramt ist vom 24. Dezember bis und mit 5. Januar 2025 geschlossen. Wir sind in dieser Zeit weder telefonisch noch am Schalter erreichbar.
Eintragungen bis Ende 2024
Bitte reichen Sie die vollständigen und korrekten Belege bis zum 2. Dezember ein, damit die Eintragung sicher noch im Jahr 2024 erfolgen kann. Nach diesem Datum eingehende Geschäfte bearbeiten wir so rasch wie möglich im Rahmen der Kapazitäten.