Fusion, Spaltung, Umwandlung oder Vermögensübertragung vornehmen

Anleitung

  1. Wie vorgehen

    Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung werden rechtsformübergreifend und abschliessend durch das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz) geregelt.

    Haben Sie Fragen? Rufen Sie unsere Rechtsauskunftstelle 
    043 259 74 00 an oder nehmen Sie mit Fachpersonen in Rechtsanwaltskanzleien oder Treuhandbüros Kontakt auf.

Kontakt

Handelsregisteramt

Adresse

Schöntalstrasse 5
Postfach
8022 Zürich
Route (Google)

Öffnungszeiten:

Schalter: 8.00 bis 16.30 Uhr

Telefon: 8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 16.30 Uhr

Telefon

+41 43 259 74 00

Telefon

E-Mail

kanzlei.hra@ji.zh.ch

Längere Bearbeitungsdauer

Saisonbedingt erhalten wir sehr viele Eintragungsgeschäfte. Wir bitten um Verständnis, wenn wir die übliche Bearbeitungszeit von 7-10 Tagen zurzeit nicht immer einhalten können.