Für Spendensammlungen oder Mitgliederwerbung in der Öffentlichkeit oder von Tür zu Tür benötigen Sie eine Bewilligung.
Definition
Als öffentliche Sammlung gilt jeder direkte Kunden- oder Spenderkontakt in der Öffentlichkeit oder wenn Haushalte aufgesucht werden. Dabei werden Personen:
- Geld spenden – auch wenn sie dafür Rosen, Schoggitaler etc. erhalten
- Für ein Lastschriftverfahren oder eine entgeltliche Mitgliedschaft unterschreiben
- Sonst wie gegenüber der gemeinnützigen oder wohltätigen Institution eine Verpflichtung eingehen oder annehmen, eine solche eingegangen zu sein. Das umfasst auch die Annahme, dass es eine ausdrückliche Erklärung (Rücktritt, Widerruf oder Anruf/Mail) braucht, um die effektive oder vermeintliche Verpflichtung zu kündigen.
Bewilligungspflicht
In der Öffentlichkeit und durch das Aufsuchen von Haushalten sind lediglich Sammlungen mit gemeinnützigem oder wohltätigem Zweck zulässig. Diese Sammlungen bedürfen einer Bewilligung gemäss kantonalem Gesetz über die Märkte und das Reisendengewerbe.
Alle Personen, die mit der Sammlung beauftragt sind, müssen eine Kopie der erteilten Bewilligung auf sich tragen und auf Verlangen vorweisen.
Zuständigkeit
Wird die Sammlung in mehreren Gemeinden oder im gesamten Kantonsgebiet durchgeführt, kann eine kantonale Bewilligung beantragt werden. Dazu benötigen wir einen schriftlichen Antrag der gemeinnützigen oder wohltätigen Institution mit Angabe der für die Sammlung verantwortlichen Person und Details zur Sammelkampagne.
In allen anderen Fällen ist die Bewilligung direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde zu beantragen.
Kommunale Vorschriften & zusätzliche Bewilligungen
In kommunalen Erlassen sind weitere Vorschriften, Einschränkungen und Bewilligungspflichten möglich. Zum Beispiel ist meist zusätzlich eine Bewilligung für die Nutzung von öffentlichem Grund oder öffentlichem Raum nötig. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig alle Gemeinden, in denen Sie sammeln möchten, zu kontaktieren.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Sicherheitsdirektion - Gewerbebewilligungen
Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.15 Uhr bis 16.00 Uhr