Ausnahmebewilligung Arbeitnehmerschutz beantragen

Anleitung

  1. Wer kann einen Antrag stellen?

    Ist es einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin nicht möglich, die gesetzlichen Anforderungen gemäss Arbeitsgesetz und dessen Verordnungen einzuhalten, können die Behörden auf schriftlichen Antrag der
    Arbeitgebenden im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften bewilligen (Art. 39 ArGV 3 oder Art. 27 ArGV 4).

  2. Vor der Antragsstellung

    Bevor der Arbeitgeber den Antrag stellt, muss er allenfalls betroffenen Arbeitnehmern oder deren Vertretung im Betrieb Gelegenheit geben, sich dazu zu äussern und der Behörde das Ergebnis dieser Anhörung mitteilen.

  3. Formular ausfüllen

    Bitte laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus.  

  4. Formular einreichen

    Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:

    Amt für Wirtschaft
    Arbeitsbedingungen
    Vulkanstrasse 106
    8090 Zürich

    Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an folgende E-Mail-Adresse:

    arbeitsinspektorat@vd.zh.ch

  5. Nächste Schritte

    Bevor die Bewilligung erteilt wird, holen wir die Stellungnahme des Eidgenössischen Arbeitsinspektorates ein. Dieses wiederum holt, falls erforderlich, die Stellungnahme der SUVA ein.

    Anschliessend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.  

Kontakt

Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
Route (Google)

    

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch