Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, angemessene Ruhezeiten sowie branchen- und ortsübliche Löhne sind wichtige gesetzlich geregelte Arbeitsbedingungen. Der Lohnschutz ist zudem ein Fokusthema der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.
Bitte beachten Sie, dass der Bereich Arbeitsbedingungen insbesondere für die folgenden Themen nicht zuständig ist und wenden Sie Ihre Anfrage an die genannte Amtsstelle:
- Privatrechtliche Themen (z.B. ausbleibende Lohnzahlungen, Kündigung oder Ferien):
unentgeltliche Rechtsauskunft des zuständigen Bezirks- oder Arbeitsgerichts - Kürzung der Arbeitslosentaggelder:
zuständiges regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) - Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub:
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
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Amt für Wirtschaft - Arbeitsbedingungen
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