Umgang mit Bildern und Videos

Hauptkapitel
Inhalte gestalten
Unterkapitel
Informationen bereitstellen
Gilt für
Websites & Webapplikationen (mit Login)

Bilder

Redaktionelle Vorgaben

Wir pflegen einen sinnvollen Umgang mit Bildern. Ein gutes Bild unterstützt das Nutzererlebnis, indem es unterschwellig hilft, den Inhalt zu verstehen. 

Es gelten folgende Regeln:

Vorteile:

  • Bilder sollen keine Schrift enthalten. Falls ausnahmsweise Text im Bild steht, muss dieser im Alt-Text stehen oder im Text auf der Seite verfügbar sein.
  • Bilder sollen den Inhalt des Themas ergänzen und unterstützen.
  • Rein dekorative Stimmungs- oder Symbolbilder setzen wir nur sehr zurückhaltend ein.

Komponente

Alles zur Bild-Komponente:

Videos

Redaktionelle Vorgaben

Wie ein Bild soll auch ein Video das Nutzererlebnis unterstützen und den Inhalt zugänglicher machen. 

Einbindung

Wir publizieren Videos auf dem YouTube-Kanal des Kantons Zürich und binden sie mittels Video-Komponente ein.

Komponente

Alles zur Video-Komponente:

Barrierefreiheit

Wie wir Bilder und Videos für Menschen mit Sehbeeinträchtigung zugänglich machen und welche Vorgaben dabei gelten:

Kontakt

Digitale Verwaltung - ZHweb

E-Mail

zhweb@sk.zh.ch