Gewässer müssen unterhalten werden, damit der Hochwasserschutz gewährleistet ist und Mensch und Natur sich gleichermassen wohl fühlen. Für die überkommunalen und bedeutenden regionalen Gewässer übernimmt der Kanton diese Aufgabe. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Zuständigkeiten.
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Zuständigkeiten
Der Hochwasserschutz ist eine Aufgabe der Kantone. Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau (Art. 3. Abs. 1) erfolgt dies in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und raumplanerische Massnahmen.
Das kantonale Wasserwirtschaftsgesetz (§ 13 WWG) regelt die Zuständigkeiten für den Hochwasserschutz zwischen Gemeinden und Kanton. Gemäss einem Beschluss des Regierungsrats pflegt der kantonale Gewässerunterhalt die grösseren überkommunalen Gewässer (die ein Einzugsgebiet entwässern, welches mehrere Gemeinden umfasst).
Ziele
Die Sektion Gewässerunterhalt des Kantons Zürich ermöglicht durch den baulichen Unterhalt und die ökologische Pflege des Gewässerraums einen optimalen Hochwasserschutz und sorgt für attraktive Erholungsräume.
Der Gewässerunterhalt setzt dabei auf folgende Schwerpunkte:
- Hochwasserschutz: Wir verhindern mittels Pflege- und Unterhaltsmassnahmen Überschwemmungen durch Hochwasser.
- Ökologie: Wir erhalten und fördern die einheimische Flora und Fauna durch einen ökologischen Gewässerunterhalt.
- Erholung: Wir sorgen für Erholungsräume an und im Wasser.
Aufgaben
Der kantonale Gewässerunterhalt unterhält die Uferböschungen, pflegt das Gehölze und mäht Wiesen an kantonalen Gewässern. Daneben hält er Bauwerke in und am Gewässer instand. Je nach Schwerpunkt fallen unterschiedliche Arbeiten an:
Werkhöfe und Gewässer
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Der Betrieb Sihl ist zuständig für die Sihl ab der Kantonsgrenze Schwyz bis zum Hauptbahnhof Zürich.
Der Betrieb Reuss/Limmat ist zuständig für:
- Limmat und ihre Altläufe
- Teilstrecken Reuss
- Reppisch
- Teilstrecken Lorze
- Haselbach
- Jonenbach
- Fischbach / Wüeribach
- Rückhaltebecken Bäckental (Maschwanden)
- Rückhaltebecken Jonental (Affoltern)
Der Betrieb Glatt ist zuständig für:
- Glatt
- Altbach
- Chiemlibach
- Chriesbach/Altbach
- Fischbach
- Furtbach
- Himmelbach
- Landbach
- Surb
- Rückhaltebecken Gheid (Buchs)
- Rückhaltebecken Landbach
Der Betrieb Töss (inkl. Magazin Rämismühle) ist zuständig für:
- Töss
- Eulach
- Wildbach
- Lützelmurg
- Chatzenbach
- Steinenbach
- Hochwasserrückhaltebecken Hegmatten, Winterthur
- Hochwasserrückhaltebecken Chälhof, Turbenthal
Der Betrieb Thur/Rhein ist zuständig für:
- Rhein (exkl. Konzessionsstrecken Kraftwerke)
- Thur
- Thurauen
- Mederbach
- Mühlibach
- Kefikerbach
- Schwarzbach
- Ellikerbach
- Flaacherbach
- Chrebsbach
- Näfbach
- Rückhaltebecken Marthalen
- Rückhaltebecken Rickenbach
Der Betrieb Oberland/Seen (inkl. Magazin Oberrieden) ist zuständig für:
- Ganzer Zürichsee bis Kantonsgrenze (ohne Stadt Zürich)
- Greifensee
- Pfäffikersee
- Jona
- Wildbach Wetzikon
- Aabach Uster
- Chämptnerbach
- Lupmen-Kempt Fehraltorf
- Grünigerbach
- Aabach Mönchaltorf
- Rückhaltebecken Esslingen
- Rückhaltebecken Grosswies (Wetzikon)
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Gewässerunterhalt
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