Umweltbericht: Strahlung

Mobilfunk, Licht, UV-Strahlung, Radon: In unserer Umwelt existiert ein breites Spektrum an Strahlung. Vor schädlichen Mengen des natürlichen Radongases und der UV-Strahlung müssen wir uns schützen. Die zur Datenübertragung notwendige Mobilfunkstrahlung muss vorsorglich gering gehalten und möglichst effizient genutzt werden.

Strahlungsgrenzwerte
einhalten und über Risiken informieren

Die Mobilfunknetze sind ausgelastet und müssen laufend ausgebaut werden. Dabei kommen neue, immer leistungsfähigere Technologien zum Einsatz. Prüfungen im Bewilligungsverfahren und Kontrollen im Betrieb stellen die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte sicher.

Die Bevölkerung ist zu wenig über das Gesundheitsrisiko durch Radon informiert. Daher werden zu wenige Radonmessungen in Gebäuden durchgeführt und Überschreitungen nicht behoben. Obligatorische Messungen verbessern den Radonschutz in Schulen und Kindergärten.

Negative Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Menschen und Ökosysteme sollen durch Sensibilisierung, verbesserte Planung und konsequente Kontrolle im Bewilligungsverfahren verringert werden.
 

Fakten & Zahlen

Das Wichtigste zum Thema Strahlung:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Unser Bedarf an mobiler Kommunikation steigt stetig und Mobilfunkanlagen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Mobilfunknetze werden laufend ausgebaut und es kommen immer effizientere Übertragungstechnologien zum Einsatz, wie zuletzt 5G und adaptive Antennen.

Entwicklung der Übertragungstechnologien für Mobilfunk. (Quelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft)

Information wird mittels hochfrequenter Strahlung übertragen. Der Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung ist in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) geregelt. Alle Mobilfunkanlagen müssen strenge Grenzwerte einhalten. Anstelle von einzelnen leistungsstarken Anlagen ist deshalb ein dichtes Netz von weniger stark strahlenden Anlagen notwendig. Die NISV verfolgt ein zweistufiges Schutzsystem.

Mobilfunkanlage bei der die konventionellen Antennen (helle Panels unten) durch adaptive Antennen (dunkelgraue Panels oben) ergänzt wurden. Die adaptiven Antennen werden in der Regel mit der Übertragungstechnologie 5G betrieben. (Foto: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft)
Immissionsgrenzwerte schützen überall

Zum Schutz vor wissenschaftlich gesicherten Gesundheitsauswirkungen auf alle Menschen (also auch Kindern, ältere, Kranke oder Schwangere) müssen sämtliche Mobilfunkanlagen sogenannte Immissionsgrenzwerte (IGW) einhalten. Die IGW müssen überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können.

Vorsorglicher Schutz an Orten, wo sich Menschen länger aufhalten

Um Gesundheitsrisiken durch noch unbekannte oder nicht ausreichend gesicherte Wirkungen zu minimieren, legt die NISV zusätzlich Anlagegrenzwerte (AGW) fest. Diese Vorsorgewerte sind rund zehn Mal tiefer als die Immissionsgrenzwerte. Sie müssen an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden. Dazu zählen besonders Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, ständige Arbeitsplätze und öffentliche Kinderspielplätze, also Orte, an denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten.
 

Was ist 5G?

5G ist die derzeit aktuellste Mobilfunk-Übertragungstechnologie. Sie übertrifft 4G in Bezug auf Übertragungsgeschwindigkeit, -kapazität und Reaktionszeit deutlich. 5G eröffnet damit neue Anwendungsmöglichkeiten, z. B. im Bereich des autonomen Verkehrs oder neuer Smarthome-Anwendungen. Vor allem aber hilft 5G die steigenden Datenmengen, die übers Mobilfunknetz übertragenen werden, effizienter zu bewältigen.

Was ist eine adaptive Antenne?

Adaptive Antennen übertragen Daten durch Beamforming gezielt und bedarfsgerecht an einzelne Nutzende, die so von optimalen Übertragungsbedingungen profitieren. Gleichzeitig wird die Strahlung in allen anderen Richtungen reduziert. Wie auch alle konventionellen Anlagen müssen sie die Strahlungsgrenzwerte der NISV einhalten.
 

Schematische Darstellung der Abstrahleigenschaften einer konventionellen (links) und einer adaptiven Antenne (rechts). (Quelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft)

Bei adaptiven Antennen mit einer sehr guten räumlichen Strahlungsverteilung wird die Grenzwerteinhaltung gemittelt über einen Zeitraum von sechs Minuten betrachtet. So können kurze bedarfsbedingte Leistungsspitzen durch nachfolgende Zeitabschnitte mit geringer Leistung ausgeglichen werden.

Berechnung und Messung der Mobilfunkstrahlung an OMEN

Die Grenzwerteinhaltung von Mobilfunkanlagen wird im Bewilligungsverfahren basierend auf der Grundlage von Modellierungen beurteilt. An Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN), an denen Werte nahe dem Anlagegrenzwert berechnet wurden, werden nach Inbetriebnahme der Anlage zusätzlich Abnahmemessungen durchgeführt. Zeigt eine Abnahmemessung, dass an einem OMEN der Anlagegrenzwert überschritten wird, werden die Betriebsparameter der Anlage umgehend so angepasst, dass der Grenzwert eingehalten wird. Rund zehn Prozent der Messungen der letzten Jahre zeigten (meist geringfügige) Überschreitungen des Anlagegrenzwerts.
 

Natürliches radioaktives Radongas kann aus dem Untergrund durch Leitungsdurchführungen oder undichte Stellen im Mauerwerk oder im Kellerboden in Gebäude eindringen. Betroffen sind auch jüngere Gebäude. Radon wird von den menschlichen Sinnen nicht wahrgenommen, so dass hohe Konzentrationen in Wohnräumen unbemerkt auftreten können. Wird die belastete Luft über einen längeren Zeitraum eingeatmet, kann Radon das Lungengewebe schädigen. Jährlich sterben in der Schweiz bis zu 300 Personen an radonbedingtem Lungenkrebs. Einfache Messungen zeigen, wie hoch die Radonkonzentration in einem Raum ist und ob Schutzmassnahmen notwendig sind.

Strahlenexposition

Grafik, die die Art der Strahlung  und den Anteil an Strahlenexposition zeigt
Radon in Gebäuden stellt im schweizweiten Durchschnitt die Hauptquelle ionisierender Strahlung für Menschen dar. In lebenden Zellen und Organismen kann diese sehr energiereiche Strahlung schwerwiegende Schäden verursachen. (Quelle: Bundesamt für Gesundheit)
Verbesserter Radonschutz

Im Jahr 2018 wurden verschiedene gesetzliche Massnahmen ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung vor Radongas in Gebäuden zu verbessern. So wurde die bisher erlaubte maximale Konzentration von Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen stark gesenkt. Weiter muss die Radonproblematik bei Neu- und Umbauten von Gebäuden berücksichtigt werden, indem vorsorglich bauliche Schutzmassnahmen getroffen werden. In allen Schulen und Kindergärten müssen Radonmessungen durchgeführt werden. Bei Überschreitung des Referenzwerts ist der Gebäudeeigentümer oder die -eigentümerin verpflichtet, eine Radonsanierung durchzuführen.

Radonmessungen in Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen

Entsprechend den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung des Bundes werden im Kanton Zürich seit 2018 gestaffelt Radonmessungen in Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen durchgeführt. Die Messkampagne soll 2023 abgeschlossen werden. Rund sechs Prozent der gemessenen Gebäude enthielten mindestens einen Raum mit überhöhten Radonkonzentrationen. Die Sanierung dieser Räume wurde eingeleitet.
 

Radonkonzentration

Grafik zeigt die Häufigkeiten bestimmter Radonkonzentrationen, der Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter.
Maximale Radonkonzentration in Gebäuden mit Personenaufenthalt von Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen seit 1984. Bei Messwerten über 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) müssen Massnahmen zur Einhaltung des Referenzwerts getroffen werden. (Quelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft)

Licht ist auch eine Art der Umweltverschmutzung

Nächtliche künstliche Beleuchtung hat in den letzten Jahrzehnten schweizweit deutlich zugenommen und wird heute als Umweltverschmutzung wahrgenommen. Einerseits ist die nächtliche Beleuchtung ein zentrales Element für unser gesellschaftliches Zusammenleben und wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Sicherheit. Andererseits kann zu viel oder falsch eingesetztes Kunstlicht eine störende oder sogar schädliche Wirkung auf Mensch und Umwelt haben. So stört nächtliches Kunstlicht den Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen und kann z. B. Schlafstörungen und daraus entstehende Folgeerkrankungen verursachen.

Lichtemissionen

Vergleich der Zunahme der Lichtabstrahlung aus der Schweiz ins All 1994 und 2020. (Quelle: Bundesamt für Umwelt)
Besonders Tiere leiden unter Lichtverschmutzung

Der Verlust der nächtlichen Dunkelheit hat auch weitreichende negative Auswirkungen auf nachtaktive Tiere und ganze Ökosysteme. So werden z. B. Zugvögel nachts von Lichtglocken über Agglomerationen angezogen und bei ihrem Flug in ihre Winter- oder Sommerquartieren behindert. Nächtliches Kunstlicht kann für lichtscheue Tiere zu einem unüberwindbaren Hindernis werden und wird auch mit dem beobachteten Insektensterben in Zusammenhang gebracht, da es die Nahrungsaufnahme, Aktivität und Fortpflanzung von Insekten beeinträchtigt.

Weniger Lichtverschmutzung durch bessere Planung und Sensibilisierung

Eine aktive Beleuchtungsplanung und die Vermeidung unnötiger Lichtemissionen sollen die zunehmende Lichtverschmutzung eindämmen. Zu diesem Zweck hat das BAFU im Jahr 2021 die neue, umfassende Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» veröffentlicht. Zentrales Element darin ist der 7-Punkte-Plan, der einfache Grundsätze zur Vermeidung unnötigen Lichtemissionen enthält.

7-Punkte-Plan zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen

Illustration zeigt einen sieben Punkte Plan zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen. So zum Beispiel die Notwendigkeit, Ausrichtung, Abschirmung oder Helligkeit.
Quelle: Bundesamt für Umwelt
7-Punkte-Plan zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen

Die erste Frage (1), die man sich vor der Installation einer Beleuchtung stellen sollte, ist: Braucht es überhaupt eine Beleuchtung? Wird diese Frage bejaht, sollte sie eine möglichst geringe Helligkeit (2) und eine möglichst warme Lichtfarbe (3) haben. Es muss ein geeigneter Leuchtentyp ausgewählt und so platziert (4) und ausgerichtet (5) werden, dass nur beleuchtet wird, was beleuchtet werden soll. Eine bedeutende Rolle kommt der zeitlichen Steuerung der Beleuchtung zu (6): Wenn kein Licht notwendig ist, sollte die Beleuchtung abgeschaltet oder zumindest gedimmt werden. In bestimmten Fällen kann eine Abschirmung der Leuchte (7) helfen, das Licht nur auf den gewünschten Beleuchtungszweck zu richten und den umliegenden Raum dunkel zu halten.
 

Immer mehr Menschen in der Schweiz erkranken an gefährlichem schwarzem Hautkrebs. Grund dafür ist vor allem übermässige UV-Strahlung der Sonne. Grenzwerte helfen hier nicht weiter. Es ist wichtig, sich mit den bekannten Massnahmen in Eigenverantwortlich zu schützen: Bei starker Sonneneinstrahlung im Schatten bleiben, Kleidung, Hut und Sonnenbrille tragen und Sonnencreme benutzen. Nicht zu empfehlen ist das Vorbräunen im Solarium, da der UV-Anteil der Solariumlampen das Hautkrebsrisiko ebenfalls erhöht.

Hautkrebserkrankungen

Grafik, die Anzahl an Hautkrebs erkrankte Personen der Jahre 2010 bis 2018 zeigt, Tendenz steigend.
Anstieg der an schwarzem Hautkrebs erkrankten Personen in der Schweiz zwischen 2010 und 2018, 5-Jahres-Prävalenz: Es wird jeweils am 31. Dezember des angegebenen Jahres festgestellt, wie viele (noch lebende) Personen innerhalb der vergangenen fünf Jahre die Krebsdiagnose «schwarzer Hautkrebs» erhalten haben. (Quelle: Nationale Krebsregistrierungsstelle)
Die Haut hat ein Langzeitgedächtnis

Die Haut vergisst keinen einzigen Sonnenbrand und die Erbsubstanz speichert die durch übermässige UV-Strahlung entstandenen Schäden ein Leben lang. Je mehr Sonnenbrände die Haut erlebt hat, desto höher ist das Risiko, dass sich die Zellen nach Jahren verändern und Hautkrebs entsteht. Umso wichtiger ist es, dass vor allem Kinder und Jugendliche vor UV-Strahlung geschützt werden. Die Krebsliga des Kantons Zürich führt seit mehreren Jahren die auf diese Altersgruppen spezialisierte Aufklärungskampagne «Ja nicht rot werden» durch, die von 2018 bis 2021 auch vom Kanton Zürich unterstützt wird.
 

Umweltziele 2022 - Kanton Zürich auf Kurs?

Der Kanton Zürich setzt sich Ziele

Der Umweltbericht zeigt die wichtigsten Umweltziele des Kantons Zürich auf. Alle vier Jahre wird Bilanz gezogen. Ein einfaches Ampelsystem zeigt auf, wo sich der Kanton Zürich auf Kurs befindet und wo verstärkte Anstrengungen notwendig sind.

Stand der Zielbewertung: November 2022. Die nächste Beurteilung der Zielerreichung erfolgt mit dem Umweltbericht 2026.
 

Ziel: Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunkanlagen sind trotz Zunahme der Anzahl Anlagen durch strenge Kontrollen eingehalten

Ein Ampelsystem von Rot bis Grün gibt Auskunft über die Zielbewertung.
Ziel erreicht

Anzahl Kontrollen an Mobilfunkanlagen

Grafik, die die Anzahl Kontrollen an Mobilfunkanlagen der Jahre 2015 bis 2021 zeigt
Quelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

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Mittels Kontrollen über die Mobilfunk-Datenbank des BAKOM kann der rechtskonforme Betrieb von Mobilfunkanlagen und damit die Einhaltung der Grenzwerte im Betrieb überprüft werden. Diese Kontrollen müssen trotz einer Zunahme der Anzahl von Mobilfunkanlagen konsequent weitergeführt werden.

Ziel: Die Lichtemissionen nehmen nicht weiter zu

Ein Ampelsystem von Rot bis Grün gibt Auskunft über die Zielbewertung.
Keine Aussage möglich

Entwicklung der Lichtemissionen

Referenzjahre 1994 bzw. 2014. (Quelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft )

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Anhand von Satelliten-Messungen der nächtlichen Lichtabstrahlung aus dem Kanton Zürich ins Weltall kann zwischen 1994 und 2013 ein deutlicher Trend (Trendlinie gestrichelt) der Jahresmittelwerte zu höheren Lichtemissionen relativ zu jenen von 1994 ausgemacht werden. Durch den Einsatz eines neuen Satelliten 2014 können die alten und neuen Daten nicht mehr direkt miteinander verglichen werden. Relativ zu den Lichtemissionen 2014 lässt sich für die Folgejahre derzeit (noch) kein deutlicher Trend hin zu höheren Lichtemissionen bestätigen, allerdings kann auch eine deutliche Reduktion der Lichtemissionen ausgeschlossen werden.

Ziel: Die Bevölkerung ist über die Radonproblematik informiert, Radonmessungen werden durchgeführt

Ein Ampelsystem von Rot bis Grün gibt Auskunft über die Zielbewertung.
Ziel zum grossen Teil erreicht, positive Entwicklung erwartet

Anzahl Radon-überprüfte Gebäude

Grafik zeigt kumulierte Anzahl Gebäude bei denen die Radonkonzentration überprüft wurden von 1982 bis heute. Die Anzahl steigt besonders nach 2018 stark an.
Quelle: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

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Bisher wurde erst ein kleiner Teil der rund 250'000 Gebäude auf Radon hin überprüft. Die Bevölkerung und Baufachleute müssen besser über die Radonproblematik informiert werden, damit mehr Messungen eigenverantwortlich durchgeführt werden. Radonmessungen in Schulen und Kindergärten sind seit 2018 obligatorisch, entsprechend wurde bereits ein Grossteil der Schulen, Kindergärten und weiteren für Kinderbetreuung genutzten Gebäude auf Radon hin überprüft. Es wird angestrebt, durch verbesserte Information mehr freiwillige Radonmessungen zu erreichen. Die Messungen in Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen werden konsequent weitergeführt.

Was gibt es zu tun?

Heute handeln für unseren Lebensraum von morgen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Manuelle Stichkontrollen zur Überprüfung des rechtskonformen Betriebs von Mobilfunkanlagen müssen weiterhin konsequent durchgeführt werden. Ein automatischer Abgleich von Betriebs- und Bewilligungsdaten kann die Anzahl Kontrollen deutlich erhöhen. Die Kantone haben beim BAKOM eine entsprechende Anpassung der Mobilfunkdatenbank vorgeschlagen.
  • Die Messkampagne «Radonmessungen in Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen» muss wie geplant abgeschlossen werden. Künftige Einrichtungen müssen erfasst und gemessen werden. Sanierungen von Gebäuden, in denen die zulässige Radonkonzentration überschritten wird, müssen durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
  • Die Information der Bevölkerung über die Radonproblematik muss verbessert werden, damit sie eigenverantwortlich Radonmessungen durchführen lässt und, falls nötig, Sanierungsmassnahmen einleiten.
  • Die Notwendigkeit der natürlichen Dunkelheit in der Nacht muss der Bevölkerung nahegebracht werden. Gemeinden und kantonale Vollzugsbehörden müssen durch geeignete Information unterstützt werden, damit unnötige Lichtemissionen, z.B. bei Bauprojekten und Veranstaltungen vermieden werden können.
  • Um die Hautkrebsrate in der Schweiz zu senken, muss es zur Selbstverständlichkeit werden, sich selbst und Kinder sowohl im Sommer als auch im Winter vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen. Im Sommer sollten an kritischen Orten wie Sport- und Spielplätzen oder in Freibädern ausreichend Schattenplätze zur Verfügung stehen.

  • Fragen aus der Bevölkerung zur Grenzwertsetzung und gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung können beim BAFU gestellt werden. Die kantonale und städtischen NIS-Fachstellen (im Fall der Städte Winterthur und Zürich) beantworten technische Fragen zum Bau und Betrieb spezifischer Mobilfunkanlagen.
  • Bauliche Radonschutzmassnahmen sind am kostengünstigsten, wenn sie bereits bei der Planung eines Bauvorhabens berücksichtigt werden. Daher ist es wichtig, Bauherrinnen und Bauherren möglichst frühzeitig im Planungs- bzw. Bewilligungsprozess über die Radonthematik zu informieren.
  • Das Merkblatt für Gemeinden «Begrenzung von Lichtemissionen» informiert in kompakter Form über das Thema Lichtverschmutzung und wie sie vermindert bzw. vermieden werden kann. Ausführliche Hintergrundinformationen sind in der Vollzugshilfe «Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen» (BAFU, 2021) enthalten.
  • Der «7-Punkte-Plan zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» und die ergänzenden Hilfsmittel wie die Relevanzeinstufung einer Beleuchtung in Bezug zu ihrer Umgebung stellen Hilfsmittel dar, die bei der Planung, im Bewilligungsverfahren und bei Klagen ermöglichen, geeignete Massnahmen zur Verminderung unnötiger Lichtemissionen zu ergreifen.

  • Die Mobilfunkanlagen halten die strengen Schweizer Strahlungsgrenzwerte ein und werden streng kontrolliert und überwacht. Die höchste persönliche Strahlenbelastung wird in der Regel durch das eigene mobile Endgerät verursacht. Wer seine persönliche Exposition gegenüber Mobilfunkstrahlung verringern möchte, achtet bei der Nutzung von mobilen Endgeräten auf einen guten Empfang (damit das eigene Endgerät möglichst wenig Strahlung abgeben muss) und auf eine gewisse Distanz des Endgeräts zum Körper. Es ist beispielsweise besser, über die Lautsprecherfunktion oder mit Kopfhörern zu telefonieren, als das Smartphone direkt an den Kopf zu halten. Mobile Endgeräte und WLAN-Router können zudem abgeschaltet werden, wenn sie nicht benutzt werden.
  • Besonders Wohn- und Aufenthaltsräume im Unter- oder Erdgeschoss können von zu hohen Radonkonzentrationen betroffen sein. Ein Online-Radoncheck auf der Website des BAG gibt einen ersten Hinweis darauf, ob eine Radonmessung angezeigt bzw. wie dringend sie ist. Radonmessungen sind kostengünstig, wenig aufwändig und geben klare Auskunft über die Höhe der Radonbelastung in einem Raum.
  • Der «7-Punkte-Plan zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» der Vollzugshilfe «Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen» (BAFU, 2021) sowie die darin enthaltenen weiteren Hilfsmittel können auch für den umweltfreundlichen Betrieb von privater (nicht bewilligungspflichtigen) Beleuchtung, z.B. Weihnachtsbeleuchtung, genutzt werden. Empfehlenswert ist hierbei vor allem die Wahl einer möglichst warmweissen, nicht blinkenden und nicht blendenden Beleuchtung, die über eine Zeitschaltuhr ein-und ausgeschaltet werden kann.

Blick in die Zukunft: Herausforderungen & Chancen?

Zunehmende Digitalisierung: Die Digitalisierung ist eng mit dem weiteren Ausbau und der technologischen Weiterentwicklung der Mobilfunknetze verbunden. Der aktuelle Mobilfunkstandard 5G wird durch eine Nachfolgetechnologie abgelöst, und es werden weiterhin neue Funkfrequenzbereiche, namentlich Millimeterwellen, für die mobile Kommunikation erschlossen. Hier besteht jedoch noch Forschungsbedarf im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. Auch die Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte muss, wie die Mobilfunktechnik selbst, weiterentwickelt und möglichst automatisiert werden.

Die Anstrengungen zur Eindämmung der Lichtverschmutzung stehen in einem Spannungsverhältnis zu unserer ausgeprägten 24-Stunden-Gesellschaft. Die Notwendigkeit und die Vorteile nächtlicher Dunkelheit müssen aufgezeigt werden, damit sich die Gesellschaft für mehr Schutz der Dunkelheit einsetzt. Nicht zuletzt deshalb, weil die negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Tiere, Pflanzen und ganze Lebensgemeinschaften unsere Umwelt und unsere Lebensgrundlagen unnötig belastet.
 

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Strahlung

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