Den Gemeinden kommt eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung von Schäden durch gebietsfremde Arten zu. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort und sind die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung.
Auf dieser Seite
Neobiota-Kontaktperson
Jede Gemeinde hat eine für Neobiota zuständige Kontaktperson ernannt. Diese ist das Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinde und ist die erste Anlaufstelle für Privatpersonen. Die Neobiota-Kontaktperson sorgt für den Informationsfluss innerhalb der Gemeinde und plant und koordiniert die notwendigen Massnahmen. Dazu erhält sie vom Kanton Informationen und Unterstützung.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Neobiota Newsletter Nr. 2/21 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Neobiota Newsletter Nr. 1/21 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Neobiota Newsletter Nr. 3/20 PDF | 6 Seiten | deutsch | 6 MB
- Download Neobiota Newsletter Nr. 2/20 PDF | 8 Seiten | deutsch | 5 MB
- Download Rundmail Nr. 1/20: Informationen für Neobiota-Kontaktpersonen der Gemeinden, April 2020 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 4 MB
Hilfsmittel für Gemeinden
Hinweiskarte Neophytenverbreitung
Die Hinweiskarte Neophytenverbreitung zeigt Beobachtungen von invasiven Neophyten.
Die Beobachtungen können online auf dem GIS-Browser des Kantons oder mit einer App erfasst werden. Um Erfassungen vornehmen zu können, ist eine Registrierung notwendig.
Bekämpfungspflichtige Pflanzen
Ambrosia, Schmalblättriges Greiskraut & Riesenbärenklau sind bekämpfungspflichtig.
Gemeinden werden gebeten, Privatpersonen auf die Bekämpfungspflicht aufmerksam zu machen und Bestände in der Hinweiskarte Neophytenverbreitung zu erfassen.
Kommen Privatpersonen der Bekämpfungspflicht nicht nach, können sich die Gemeinden an die Sektion Biosicherheit (neobiota@bd.zh.ch, 043 259 32 60) wenden.
- Ambrosia: Grosse Bestände und Bestände in der Landwirtschaft sind dem Strickhof zu melden, Kontaktperson: Fiona Eyer, 058 105 99 03, fiona.eyer@strickhof.ch
- Riesenbärenklau: Privatpersonen sind darauf hinzuweisen, dass bei der Bekämpfung Vorsicht geboten ist, da bei Berührung des Riesenbärenklaus schwere Verbrennungen auftreten können.
- Schmalblättriges Greiskraut: Die Gemeinden werden bei der Bekämpfung des Schmalblättrigen Greiskrauts von Regionalkoordinatoren unterstützt:
- Download Bekämpfung Schmalblättriges Greiskraut: Übersicht Zuteilung Regionalkoordinatoren Gemeinden PDF | 1 Seiten | Deutsch | 789 KB
- Download Merkblatt Schmalblättriges Greiskraut, April 2020 PDF | 2 Seiten | deutsch | 657 KB
- Download Infoflyer Schmalblättriges Greiskraut PDF | 1 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Merkblatt Schmalblättriges Greiskraut (Bekämpfung) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 925 KB
Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts
Das Einjährige Berufkraut breitet sich aktuell stark im Kanton Zürich aus. Betroffen sind beispielsweise die Landwirtschaftsflächen, Magerwiesen und Strassenränder. Aus einzelnen Pflanzen können in wenigen Jahren dichte Bestände entstehen. Aus diesem Grund empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Einzelpflanzen konsequent entfernen (ausreissen)
- dichte Bestände regelmässig mähen, um das Versamen zu verhindern
- die Bekämpfung durch verschiedene Akteure innerhalb der Gemeinde koordinieren
Bekämpfung von Henrys Geissblatt
Bei dieser Pflanze ist es sehr wichtig, dass man die Bestände frühzeitig erkennt und die Bekämpfung sofort einleitet. Im Kanton Zürich gibt es bereits riesige Bestände, die man nur noch mittels einer Sanierung tilgen kann.
Bekämpfung:
- Pflanzen, die an Bäumen hochwachsen: am Grund abschneiden und direkt am Baum vertrocknen lassen. Dabei sterben die oberirdischen Pflanzenteile ab.
- Restlichen Pflanzen: regelmässig Einzelpflanzen oder lockere Bestände (zu Beginn halbjährlich) ausreissen/ausstocken. Dabei möglichst viel Wurzelwerk herauszerren und bei älteren Pflanzen ausgraben. Diese Arbeit gelingt bei feuchtem und lockerem Boden sehr gut. Im Winterhalbjahr sind zudem die immergrünen Pflanzen besser zu erkennen.
- Sollte dies nicht möglich sein: weitere Ausbreitung verhindern durch das Entfernen der Beeren (am besten schon die Blüten entfernen, diese sieht man gut) und das Absuchen der noch nicht befallenen anliegenden Fläche. In diesen Flächen sollten neue Pflanzen sofort von Hand ausgerissen oder ausgegraben werden.
Invasive gebietsfremde Tiere
Wenn Schädlinge wie gebietsfremde Ameisen oder Mücken auftreten, obliegt deren allenfalls notwendige Bekämpfung der Gemeinde.
Tigermücken
Besteht ein Verdacht auf eine Tigermücke kann dies auf der Seite des Schweizerischen Mückennetzwerks abgeklärt werden.
Auf der Seite des Schweizerischen Mückennetzwerks gibt es auch gute Abbildungen und Informationen zu den verschiedenen gebietsfremden Mückenarten. Die Tigermücke (Aedes albopictus) wird häufig mit der Asiatischen Buschmücke (Aedes japonicus) verwechselt. Die Asiatische Buschmücke hat sich im Gegensatz zur Tigermücke im Kanton Zürich praktisch flächendeckend etabliert. Sie ist wesentlich grösser als die Tigermücke.
Im Flyer Invasive Mücken finden Sie Massnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung von invasiven Mücken.
- Schweizerisches Mückennetzwerk (Achtung ältere Explorer -Versionen laden die Seite nicht vollständig)
- Tigermücke melden - Was muss ich tun? ZUP Nr. 97, Juni 2020
- Buschmücken Pilotprojekt in den Gemeinden: Bestände wurden halbiert, ZUP Nr. 90, April 2018
- Neu im Kanton: Tigermücken und Buschmücken, ZUP Nr. 88, Juli 2017
Invasive gebietsfremde Ameisen
Im Kanton Zürich sind bis heute hauptsächlich zwei problematische gebietsfremde Ameisenarten bekannt: Die vernachlässigte Wegameise Lasius neglectus und Tapinoma magnum.
Warum sind diese Ameisen problematisch?
Beide Arten bilden Nester mit mehreren Königinnen und es kann zur Bildung von Superkolonien kommen. Eine Superkolonie ist ein Komplex bestehend aus mehreren kooperierenden Nestern (>800 Ameisen pro Quadratmeter). Wird eine Königin durch die Bekämpfung getötet, erlischt der Befall nicht, weil in der Superkolonie noch viele weitere Königinnen vorhanden sind. Die Bekämpfung ist aus diesen Gründen sehr viel langwieriger und teurer als bei einem herkömmlichen Ameisenbefall.
Was für Schäden richten die Ameisen an?
- teils starke Belästigung in Wohnung und Garten
- Verdrängung anderer Ameisen und Insekten
- Blattläuse werden zur Honigtaugewinnung gehegt und können ebenfalls sehr hohe Dichten erreichen.
- Schäden an Fassaden und Elektrik
- Hygieneprobleme in Lebensmittel- und Gesundheitsbetrieben
Eine Verschleppung aus einem Befallsgebiet ist unbedingt zu vermeiden!
Der Hauptverschleppungsweg ist mittels Topf- und Gartenpflanzen oder Erdmaterial, das vom Menschen verschoben wird.
Gemeinden
Gemeinden, welche einen Befall mit Ameisen haben, werden gebeten, betroffene Privatpersonen mit dem «Merkblatt Invasive Ameisen» zu informieren, dass bei Abtransport und bei Entsorgung von Material aus dem Garten besondere Vorsicht geboten ist.
Es reicht eine unentdeckte befruchtete Königin, um eine Ameisenkolonie in ein neues Gebiet zu verschleppen. Kommen Privatpersonen dieser Anweisung nicht nach, können sich die Gemeinden an die Sektion Biosicherheit (neobiota@bd.zh.ch, 043 259 32 60) wenden.
Invasive Plattwürmer
In der Schweiz werden drei invasive Plattwürmer (Obama nungara, Diversibipalium multilineatum & Caenoplana variegata), vor allem in Verbindung mit dem Pflanzenhandel, gemeldet werden. Diese stammen aus unterschiedlichen Weltregionen (Südamerika, Japan & Neuseeland). Von diesen drei Arten gilt O. nungara als der invasivste. Er ernährt sich von Regenwürmer, Schnecken und beinahe allen Arthropoden (Gliederfüsser). Durch den Verlust dieser Organismen verschlechtert sich die Bodenqualität und einheimische Arten werden durch Nahrungskonkurrenz verdrängt.
Überprüfung von Baugesuchen
Die Gemeinde überprüft, ob die Angaben im Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle und im Zusatzformular Belastete Standorte (inkl. Neobiota) bezüglich biologischer Belastungen korrekt sind und leitet diese bei Belastungen mit Asiatischem Staudenknöterich oder Essigbaum an den Kanton weiter.
gebietsfremde Pflanzen | Formular | Weiterleitung Kantonale Leitstelle Baubewilligung |
---|---|---|
Asiatischer Staudenknöterich, Essigbaum |
Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle Zusatzformular Belastete Standorte und Altlasten (inkl. Neobiota) |
ja |
Ambrosia, Riesenbärenklau, Schmalblättriges Greiskraut, Erdmandelgras | Zusatzformular Entsorgung Bauabfälle | nein |
- Download Zusatzformular: Entsorgung Bauabfälle PDF | 2 Seiten | Deutsch | 102 KB
- Download Kommentar zum Zusatzformular: Entsorgung Bauabfälle PDF | 6 Seiten | Deutsch | 362 KB
- Download Zusatzformular: Belastete Standorte und Altlasten (inkl. mit Neobiota belastete Standorte) PDF | 4 Seiten | Deutsch | 271 KB
- Download Gebietsfremde Problempflanzen (invasive Neophyten) bei Bauvorhaben, 2019 PDF | 12 Seiten | Deutsch | 4 MB
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ansprechpersonen: