Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Virusinfektion, die für Wild- und Hausschweine gefährlich ist. Die ASP nähert sich der Schweiz. Informieren Sie sich hier über die aktuelle Lage und wie sich der Kanton Zürich vorbereitet.

Krisenübung ASP im Zentralschlachthof Hinwil

(31.10.2024) Suspectus lautete der Name der Krisenübung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP), die im Zentralschlachthof Hinwil AG durchgeführt wurde. Suspectus – zu Deutsch: verdächtig. Was passiert, wenn bei der Fleischkontrolle der Verdacht aufkommt, dass eines der geschlachteten Tiere mit ASP infiziert sein könnte?

Krisenübung ASP im Zentralschlachthof Hinwil
Krisenübung ASP im Zentralschlachthof Hinwil. Quelle: Veterinäramt

An der Krisenübung ASP im Zentralschlachthof Hinwil nahmen neben Vertretern des Zentralschlachthofs und des Kantonalen Veterinäramts Zürich, das für die Fleischkontrolle zuständig ist, auch zahlreiche Vertreter und Vertreterinnen der Fleischbranche als Beobachter teil. Das Krisenkonzept ASP wurde en detail durchgespielt. «Wir üben heute eine Bedrohungslage, die vor unserer Haustür steht», begrüsste Kantonstierarzt Lukas Perler die Anwesenden morgens um 7 Uhr im Zentralschlachthof Hinwil. ASP rückt der Schweiz sowohl aus dem Norden als auch aus dem Süden näher. «Wir fokussieren in dieser Übung auf den Notfallplan im Schlachthofgelände», sagte Lukas Perler und wies darauf hin, dass dieses Szenario in der Schweiz zum ersten Mal in einem solch umfangreichen Rahmen geübt wird.

Das Szenario sieht vor, dass die Fleischkontrolle aufgrund des Verdachts auf ASP bei einem bereits geschlachteten Schwein das Schlachtband anhält. Was passiert dann? Sofort setzt eine Kommunikationskaskade zum Kantonstierarzt und der Betriebsleitung des Zentralschlachthofs ein. Der Krisenstab vor Ort setzt sich zusammen, um festgelegte Sofort-, Erstmassnahmen und die Fallbearbeitung durchzudenken. Das Zusammenspiel Schlachtbetrieb und Veterinäramt klappte sehr gut: Das Gelände wurde umgehend abgesperrt, Zufuhren und Abfahrten vom Gelände unterbunden, der Personen- und Warenfluss gesperrt. Aber es kamen auch viele, ganz konkrete, ganz praktische Fragen auf. «Das ist der Sinn einer solchen Übung», sagte Lukas Perler, «zu erkennen, welche Fragen von wem noch geklärt werden müssen, bevor ein Seuchenfall tatsächlich eintritt».

Eine Nachricht mit erheblichen Konsequenzen lieferte die Fleischkontrolle bei der zweiten Sitzung des Krisenstabs: Wenn die Probe vom Zentralschlachthof beim Institut für Virologie und Immunologie (IVI) in Mittelhäusern BE angekommen ist, braucht es bis zu 8 Stunden, bis das Ergebnis vorliegt. Erst dann weiss man, ob sich der Verdacht bestätigt hat.

Da ASP eine hochansteckende Seuche ist, gelten strenge gesetzliche Regeln. Es muss festgelegt werden, welche Tiere, die sich auf dem Schlachthofareal befinden, als ansteckungsverdächtig gelten und wie mit ihnen zu verfahren ist. Bis das Ergebnis des IVI vorliegt, besteht sowohl die Möglichkeit, dass sich der Verdacht bestätigt, als auch, dass er sich als negativ herausstellt. Die Situation ist ungewiss. Trotzdem müssen Entscheidungen getroffen werden. Welche Tiere werden wohin verstellt? Welche Tiere gelten im Seuchenfall als nicht kontaminiert und können weiterverarbeitet werden?

Alle empfänglichen Tiere, die zur gleichen Zeit im Gebäude waren wie das verdächtige Tier, gelten im Rahmen der Übung als ansteckungsverdächtig. Diese Einteilung ist Aufgabe der Fleischkontrolle. Das Szenario wurde theoretisch folgendermassen durchgespielt: Nach einer Zwischenreinigung des Schlachtbands werden die sich noch auf dem Gelände des Zentralschlachthofs befindenden Tiere – auch aus Tierschutzgründen – zeitnah geschlachtet und so gelagert, dass man die Schlachtkörper je nach Ergebnis der Probe weiterverarbeiten oder verwerfen kann.

Die Übung hat gezeigt, dass das Notfallkonzept im Zentralschlachthof Hinwil greift und die Zusammenarbeit zwischen Fleischkontrolle und Schlachtbetrieb gut funktioniert. Lukas Perler dankte am Ende allen Beteiligten und wandte sich speziell an die Vertreterinnen und Vertreter der Fleischbranche: «Wir haben heute gesehen, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit in einem ASP-Krisenfall zwischen dem Schlachtbetrieb, dem Veterinäramt und der Fleischbranche ist.» Er und sein Team nähmen Hausaufgaben aus der Übung mit, aber auch die Fleischbranche habe noch einiges zu klären und vorzubereiten. Im Fall eines Seuchenausbruchs im Schlachthof werde das Veterinäramt kein Risiko eingehen, versicherte er und fügte hinzu: «Das ist im Interesse der Bevölkerung, aber auch im Interesse der Fleischbranche.»


Die Krankheit

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine betreffen kann. Für den Menschen besteht kein Gesundheitsrisiko,
weder bei Kontakt mit Schweinen noch durch den Konsum von Schweinefleisch.

Gemäss Tierseuchenverordnung zählt die Afrikanische Schweinepest zu den hochansteckenden Tierseuchen. Sie ist weit weniger ansteckend als etwa die Maul- und Klauenseuche oder die klassische Schweinepest. Allerdings verläuft sie bei mehr als 90 Prozent der angesteckten Schweine tödlich.

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Die Symptome sind bei Haus- und Wildschweinen identisch. Sie unterscheiden sich aber je nach Verlaufsform.

Akuter Verlauf der Krankheit:

  • Todesfälle
  • Fieber
  • Blaue Ohrspitzen und blaue Extremitäten
  • Blutungen unter der Haut


Chronischer Verlauf der Krankheit:

  • Unspezifischer Leistungsabfall
  • Fieber
  • Kümmerer
  • Durchfall
  • Aborte
  • Hautrötungen oder Hautblutungen
  • Vermehrte Infektionskrankheiten

Die Ansteckung findet direkt über Tierkontakt oder indirekt über Geräte, Transportfahrzeuge, weggeworfene oder verfütterte, erregerhaltige Fleischabfälle statt. Für die schnelle Verbreitung über grosse Distanzen sind meist menschliche Aktivitäten verantwortlich. Die Ausbreitung durch Wildschweine erfolgt entsprechend ihrem Bewegungsprofil langsam und über kurze Distanzen.

Afrikanische Schweinepest - Infektionswege
Die Afrikanische Schweinepest kann sich über verschiedene Wege ausbreiten.

Ursprung der Krankheit

Die Krankheit hat Ihren Ursprung in Afrika. Sie wird dort von sogenannten Lederzecken auf Warzenschweine übertragen. Die Warzenschweine selbst erkranken mittlerweile nicht mehr, aber sie können Hausschweine anstecken.

Durch den Transport von infiziertem Fleisch ist der Erreger höchstwahrscheinlich nach Osteuropa eingeschleppt worden und hat so seinen Weg Richtung Westeuropa gefunden. In Europa wird die Erkrankung nicht durch Zecken übertragen, sondern über infizierte Tiere oder deren Kadaver.
 

Aktuelle Lage in Europa und in der Schweiz

In der Schweiz gibt es aktuell keinen Nachweis eines an Afrikanischer Schweinepest erkrankten Tiers. Aber die Bedrohungslage ist hoch, was sich auch am Status der Risikoampel des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ablesen lässt. Diese steht auf rot. Das bedeutet, dass die Krankheit bedrohlich nahe an die Schweiz herangerückt ist. In Deutschland und Norditalien gibt es bereits Ausbrüche.

Massnahmen zur Früherkennung in der Schweiz

Zur Früherkennung in der Schweiz sind Jäger angehalten, tot gefundene, krank erlegte oder verunfallte Wildschweine mit einem vom BLV zur Verfügung gestellten Probenahmeset zu beproben und diese Probe an das Institut für Virologie und Immunologie der Universität Bern zu schicken. Dieses Früherkennungsprogramm läuft seit mehreren Jahren.

Die generelle Lage in Europa kann man sehr gut anhand der vom Friedrich-Löffler-Institut zur Verfügung gestellten Karten ablesen.
 

Bekämpfungsmassnahmen in der Schweiz

Die wichtigste Massnahme im Ausbruchsfall ist, verendete Wildschweine aus dem Wald zu bergen, damit sich möglichst wenige Tiere anstecken können.

Die Bekämpfungsmassnahmen bei Wildschweinen sind in einer Technischen Weisung des BLV geregelt. Die Massnahmen sind in zwei Etappen aufgeteilt.

ASP Krisenausbruch Etappe I
Etappe I nach Technischer Weisung des BLV.

Erste Etappe

In der ersten Etappe wird um den Fundort eines an ASP verendeten Wildschweins ein sogenanntes Initialsperrgebiet mit einem Radius von 10 bis 15 km festgelegt. Dies entspricht einer ungefähren Fläche von 300 bis 700 km².

Massnahmen in der ersten Etappe:

  • Intensive Suche nach Wildschweinkadavern
  • Bergung, Beprobung und Entsorgung der Kadaver
  • Einschränkungen in der Waldnutzung
  • Jagdverbot

Durch das Entfernen verseuchter Kadaver wird das Ansteckungsrisiko reduziert. Gleichzeitig soll der Wald beruhigt werden, damit die Wildschweine im Idealfall den als Initialgebiet festgelegten Bereich nicht verlassen. Ziel ist, die Verbreitung des Virus einzuschränken. Für diese Etappe sind ca. drei Wochen vorgesehen.

Die Kadaverfunde werden während der ersten Etappe laufend ausgewertet. Basierend auf dieser ersten Datengrundlage wird die zweite Etappe zur Bekämpfung initiiert.

ASP Krisenausbruch Etappe II
Etappe II nach Technischer Weisung des BLV.

Zweite Etappe

In der zweiten Etappe werden ausgehend von den Kadaverfundorten Kerngebieten definiert. Um diese herum wird eine Pufferzone festgelegt. Innerhalb dieser Pufferzonen kann das Vorkommen der Seuche nicht ausgeschlossen werden, zumal es zu Tierbewegungen aus dem Kerngebiet kommen kann. Die Kerngebiete und ihre Pufferzone werden zusätzlich von einem Beobachtungsgebiet eingefasst. Es werden Massnahmen in der zweiten Etappe für das Kerngebiet, die Pufferzone und das Beobachtungsgebiet erlassen. Es ist möglich, dass mehrere Kerngebiete und somit auch mehrere Pufferzonen und Beobachtungsgebiete festgelegt werden.

Massnahmen in der zweiten Etappe:

  • Kerngebiet: intensive Suche nach Kadavern inkl. Bergung, Beprobung und Entsorgung, Jagdverbot, Waldzugangsverbot
  • Puffergebiet: Jagdverbot, Einschränkungen in Waldnutzung
  • Beobachtungsgebiet: Jagdeinschränkungen, ggf. Einschränkungen in Waldnutzung

Die Dauer der zweiten Etappe ist nicht geregelt. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass sich die Eindämmung der Seuche über Monate erstrecken kann.

Afrikanische Schweinepest bei Hausschweinen

Massnahmen bei hochansteckenden Tierseuchen in Schweinehaltungen sind in der Tierseuchenverordnung geregelt. Der Bestimmungen über die
Afrikanische Schweinepest sind in Artikel 116 ff. ausgeführt (siehe: Rechtliche Grundlagen). 

Die Bekämpfung geschieht vom Ort der Tierhaltung ausgehend lokal. Bei der betroffenen Tierhaltung werden Massnahme-Zonen definiert. Positiv getestete Schweine sowie alle empfänglichen Tiere der Tierhaltung werden getötet. Zudem müssen sämtliche Kontaktbetriebe sowie Schweinehaltungen innerhalb der Zonen auf das Vorkommen klinischer Symptome überprüft werden. Der Tierverkehr in den Zonen ist massiv eingeschränkt. Betroffene Tierhaltungen unterliegen einer einfachen Sperre 2. Grades.
 

Aktuelles rund um ASP im Kanton Zürich

Vorbereitungen auf einen Ausbruch von ASP

(9.10.2024) Das Veterinäramt hat an mehreren Übung das Suchen, Bergen und Beproben von Wildschweinen, die an Afrikanischer Schweinepest (ASP) verendet sind, trainiert. Dabei wurden unter realen Bedingungen – vom Eingang der Meldung eines aufgefundenen Wildschweinkadavers bis zur Entsorgung des kontaminierten Kadavers – alle Abläufe im Feld durchgespielt.

Abtransport des aufgefundenen Tierkadavers.
Bei der internen Übung wurde der Abtransport eines aufgespürten Tierkadavers geübt. Quelle: VETA

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Eine der wichtigsten Bekämpfungsmassnahmen der ASP ist das Entfernen der an der Krankheit gestorbenen Wildschweine aus der Natur. Dies muss möglichst schnell geschehen, damit sich keine weiteren Wildschweine an an den infizierten Kadavern anstecken. Für die gezielte Suche nach Kadavern gibt es drei Möglichkeiten:

  • speziell ausgebildete Suchhundestaffeln,
  • Drohnen
  • Personenketten.

Um die Suche mit Personenketten zu realisieren, werden im Kanton Zürich Multiplikatorenschulungen mit diversen Partnerorganisationen wie der Kantonspolizei oder der Fischerei- und Jagdverwaltung durchgeführt. Die geschulten Multiplikatoren können das notwendige Wissen dann in ihren Zuständigkeitsbereichen weitergeben. So bildet sich ein grösseres Netz an Personen, die bei der Kadaversuche im Fall eines ASP-Ausbruchs helfen können. Die notwendigen Schulungsmaterialien werden vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt.

FAQ

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Es gibt zwei Arten der Ausbreitung: Die natürliche Ausbreitung und Punkteintrag durch Menschen.

Natürliche Ausbreitung

Die Krankheit kann sich zwischen Wildschweinrotten durch direkten Kontakt zwischen den Schweinen oder durch Kontakt zwischen Schweinen und infizierten Kadavern verbreiten. Es reicht bereits eine relativ kurze Kontaktzeit für eine Ansteckung. Ebenso können sich Hausschweine bei direktem Kontakt mit Wildschweinen infizieren.

Punkteintrag durch Menschen

Innerhalb von Europa ist es zu mehreren sprunghaften Ausbreitungen des Virus gekommen. Dies ist auf die Verschleppung durch Menschen zurückzuführen. Der Virus überlebt lange in Fleischprodukten. Schweine können sich durch die Aufnahme von Speiseresten infizieren. Es reicht bereits ein weggeworfenes Salamisandwich auf der Autobahnraststätte, um das Virus in die Schweiz einzutragen.

Auch eine indirekte Übertragung durch kontaminierte Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen oder Kleidung wurden bereits nachgewiesen.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Schweine eine tödliche Krankheit. Ein Eintrag in die Schweizer Wild- oder Hausschweinepopulation wäre verheerend. Dann wäre mit einer hohen Anzahl toter Tiere zu rechnen und die wirtschaftlichen Kosten wären enorm.

Zudem würde der Export von Schweinefleisch und anderen Schweineschlachterzeugnissen massiv eingeschränkt werden. Dies hätte für die landwirtschaftlichen Betriebe grosse wirtschaftliche Verluste zur Folge.
 

Jäger und Wildhüter können einen wichtigen Beitrag zur Früherkennung leisten und sind zur Mitarbeit aufgerufen. Ganzjährig werden sämtliche in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein tot aufgefundenen Wildschweine, Abschüsse infolge unspezifischer Krankheitsanzeichen und im Verkehr verunfallte Wildschweine auf ASP untersucht. Jäger und Wildhüter werden gebeten, vermehrt auf tote und kranke Wildschweine zu achten und jedes dieser Tiere einer Untersuchung auf ASP zuzuführen.

Biosicherheit spielt eine entscheidende, präventive Rolle für Schweinehaltende – ungeachtet, ob die Schweinehaltung professionell oder hobbymässig geführt wird. Wichtige Verhaltensregeln zur Biosicherheit sind in sämtlichen Schweinehaltungen umzusetzen:

  • Kontrollierter Zugang zu den Stallungen
  • Stallzutritt nur mit Schutzkleidung oder betriebseigener Kleidung
  • Keine Verfütterung von Speiseresten
  • Kein Kontakt zu freilebenden Wildschweinen
  • Regelmässige Reinigung und Desinfektion der verwendeten Gerätschaften

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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