Private Wildtier-Haltebewilligung beantragen

Anleitung

  1. Wer benötigt eine Bewilligung?

    In der privaten Haltung untersteht eine abschliessende Liste von Wildtieren der Bewilligungspflicht. Für Tierarten mit speziellen Anforderungen gibt es zusätzlich eine Gutachtenpflicht. Bewilligungs- und gutachtenpflichtige Wildtiere dürfen erst aufgenommen werden, wenn die dafür erforderliche Haltebewilligung vorliegt.

  2. Ausbildung absolvieren

    Informieren Sie sich in Artikel 85 der Tierschutzverordnung über die Anforderungen an Privatpersonen, die Wildtiere halten, und absolvieren Sie die notwendige Ausbildung.

    Die Bestätigung über den erfolgreich absolvierten Sachkundenachweis ist zusammen mit dem Gesuch einzureichen.

    Sachkundenachweis (SKN)

    Um einen SKN zu erwerben, kann ein vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannter Kurs oder ein mindestens dreiwöchiges Praktikums absolviert werden.

    Fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA)

    Die FBA vermittelt Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten und ist mit einer Prüfung abzuschliessen. Die FBA besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zusätzlich muss ein Praktikum absolviert werden.

    Tierpflegerin / Tierpfleger / Fachausbildung

    In verschiedenen Tierhaltungen (z. B. in Tierheimen, im Zoofachhandel, in gewerbsmässigen Wildtierhaltungen oder in Versuchstierhaltungen) müssen die Tiere unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers betreut werden.

  3. Gehege vorbereiten

    Informieren Sie sich in Anhang 2 der Tierschutzverordnung über die Mindestanforderungen in Bezug auf die Gehegegrösse, Einrichtung und besondere Ansprüche des von Ihnen gewünschten Tiers.

    Richten Sie das Gehege, Aquarium etc. gemäss diesen Angaben korrekt ein.

  4. Bewilligungsgesuch einreichen

    Wenn die Anforderungen an das oder die Gehege sowie an die Ausbildung der Tierhalterin bzw. des Tierhalters erfüllt sind, müssen Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene «Bewilligungsgesuch für das Halten von Wildtieren» zusammen mit dem Nachweis der Ausbildung einreichen.

    Für gutachtenpflichtige Wildtiere sind auch das Gutachten sowie die Angaben gemäss der Zusatzinformation «Gutachtenpflichtige Wildtiere» unter Punkt 05 einzureichen.

    Bevor Sie das Gesuch einreichen, überprüfen Sie anhand des Merkblatts «Rückweisung von ungenügenden Gesuchen» (unter «Merkblätter & Downloads»), ob wirklich nichts mehr fehlt. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung direkt an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgewiesen.

    Sie dürfen erst dann Wildtiere aufnehmen, wenn Sie im Besitz einer Bewilligung des Veterinäramts für ebendiese Tiere sind.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  5. Einverständnis für das Gutachten geben

    Benötigen Sie für das von Ihnen gewünschte Wildtier ein Gutachten? Dann lesen Sie hier weiter. Wenn Sie kein Gutachten benötigen, springen Sie zu Punkt 06 «Überprüfung».

    Das Gutachten muss von einer unabhängigen und anerkannten Fachperson erstellt werden. Die Wahl der Gutachterin oder des Gutachters erfolgt nach Übereinstimmung zwischen Gesuchstellerin bzw. Gesuchsteller und Veterinäramt. Ist die Fachperson bestimmt und liegt Ihre Einverständnis­erklärung vor, bietet das Veterinäramt die Fachperson auf.

    Die Kosten für das Gutachten werden Ihnen zusammen mit der Bewilligung verrechnet.

    Das «Merkblatt zur Haltung von gutachtenpflichtigen Wildtieren» listet auf, welche zusätzlichen Informationen notwendig sind, damit ein Gutachten erstellt werden kann.

  6. Wie geht es weiter?

    Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und beurteilen bei Ihnen vor Ort, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür nehmen wir nach Erhalt der Unterlagen Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren.

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt für erstmalige Bewilligungen vier bis zehn Wochen und für Bewilligungserneuerungen vier bis acht Wochen. Falls Unterlagen bei der Gesucheinreichung fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind oder Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern.

  7. Bewilligung abwarten

    Sind alle Anforderungen erfüllt, stellen wir Ihnen die Bewilligung für Ihre Wildtierhaltung aus.

    Erst wenn Sie im Besitz der dafür erforderlichen Haltebewilligung sind, dürfen Sie das entsprechende Wildtier übernehmen.

Kontakt

Veterinäramt

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Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 41 41

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