Verkürzte Rute melden

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Coupierte Hunde sind in der Schweiz verboten. Deshalb müssen Hunde mit einer angeborenen verkürzten Rute beim kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Sie erhalten einen Eintrag in der Hundedatenbank AMICUS.

  2. Kosten

    Der Eintrag in die Hundedatenbank AMICUS ist kostenlos. 

    Wird der Eintrag «Hund wurde mit verkürzter Rute geboren» im Heimtierausweis gewünscht, betragen die Kosten CHF 50.

  3. Unterlagen zusammenstellen

    Stellen Sie die für die Meldung notwendigen Unterlagen gemäss dem Meldeformular «AMICUS – Eintrag angeborene verkürzte Rute» zusammen. Beachten Sie, dass wir je nach Herkunft und Rassenstatus des Hundes unterschiedliche Dokumente benötigen.

  4. Meldung einreichen

    Füllen Sie das Meldeformular «AMICUS – Eintrag angeborene verkürzte Rute» vollständig aus und reichen Sie es mit allen notwendigen Unterlagen beim Veterinäramt ein.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch
  5. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist beträgt wenige Tage.
    Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen werden wir mit Ihnen Rücksprache nehmen resp. die Dokumente einfordern.

    Sobald der Eintrag in AMICUS hinterlegt ist, erhalten Sie eine standardisierte Bestätigung von AMICUS.
     

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)