Hundegesetz: Vollzugshilfen für Gemeinden
Für den Vollzug des Hundegesetzes bietet das Veterinäramt den Gemeinden Informationen und Wegleitungen an, insbesondere für die Bereiche Ausbildung und Meldepflichten. Gemeinden erhalten die Zugangsdaten auf Anfrage beim Veterinäramt.
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