Werbebewilligung für Tiere beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Werbung mit Tieren ist bewilligungspflichtig. Als Werbung gilt u. a., wenn lebende Tiere für Film- oder Foto-Aufnahmen verwendet oder an Ausstellungen, Veranstaltungen oder als Schaufensterdekoration ausgestellt werden. Streichelgehege mit Kaninchen, Kleinnagern oder Küken sind grundsätzlich nicht gestattet.
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Werbebewilligung beantragen
Füllen Sie das «Gesuchsformular für die Werbung mit Tieren» vollständig aus und reichen Sie es unterschrieben beim zuständigen kantonalen Veterinäramt ein. Zuständig ist das Veterinäramt des Kantons, in dem die Werbung produziert wird.
Sollten Sie unsicher sein, ob der von Ihnen geplante Einsatz von Tieren unter Werbung mit Tieren fällt und somit bewilligungspflichtig ist, fragen Sie beim Veterinäramt nach: kanzlei@veta.zh.ch. Legen Sie detailliert dar, wie der Einsatz aussehen soll.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, überprüfen Sie anhand des Merkblatts «Rückweisung von ungenügenden Gesuchen» (unter «Merkblätter & Downloads»), ob wirklich nichts mehr fehlt. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung direkt an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgewiesen.
Veterinäramt
Veterinäramt
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Bearbeitung des Gesuchs
Die Bearbeitung des Gesuchs kann je nach Grösse und Komplexität des beantragten Werbeeinsatzes zwei bis vier Wochen dauern. Dies gilt insbesondere bei erstmaligen Bewilligungen.
Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern. Das gilt auch, wenn Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind.
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Wie geht es weiter?
Kann dem Gesuch stattgegeben werden, erhalten Sie die Bewilligung für die Werbung mit Tieren per Post zugestellt. Diese Bewilligung ist nur für den von Ihnen mit dem Gesuch eingereichten Einsatz und im festgelegten Zeitraum gültig.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr