Gewerbsmässige Wildtier-Haltebewilligung beantragen
Anleitung
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Ausbildung absolvieren
In bewilligungspflichtigen Wildtierhaltungen müssen die Tiere unter der Verantwortung einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers betreut werden.
In Wildtierhaltungen mit nur einer Tiergruppe mit ähnlichen Haltungsansprüchen genügt es, wenn die für die Tierbetreuung verantwortliche Person über eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) verfügt.
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Gehege vorbereiten
Informieren Sie sich in Anhang 2 der Tierschutzverordnung über die Mindestanforderungen in Bezug auf die Gehegegrösse, Einrichtung und besondere Ansprüche des von Ihnen gewünschten Tiers.
Richten Sie das Gehege, Aquarium etc. gemäss diesen Angaben korrekt ein.
Bevor eine Bewilligung erteilt werden kann, muss bei einer ganzen Reihe von Wildtieren (u. a. fast alle Chamäleons, Rochen und Grosskatzen) bei neuen Haltungen oder Gehegen durch das Gutachten eines unabhängigen Experten belegt werden, dass eine tiergerechte Haltung möglich ist. Diese Anforderungen können über die Mindestabmessungen des Geheges hinausgehen. Siehe hierzu Punkt 04.
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Bewilligungsgesuch einreichen
Wenn die Anforderungen an das oder die Gehege sowie an die Ausbildung der Tierhalterin bzw. des Tierhalters erfüllt sind, können Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene «Bewilligungsgesuch für das Halten von Wildtieren» zusammen mit dem Nachweis der Ausbildung einreichen.
Für gutachtenpflichtige Wildtiere sind auch das Gutachten sowie die Angaben gemäss der Zusatzinformation «Gutachtenpflichtige Wildtiere» unter Punkt 04 einzureichen.
Bevor Sie das Gesuch einreichen, überprüfen Sie anhand des Merkblatts «Rückweisung von ungenügenden Gesuchen» (unter «Merkblätter & Downloads»), ob wirklich nichts mehr fehlt. Unvollständige Gesuche werden zur Überarbeitung direkt an die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller zurückgewiesen.
Veterinäramt
Veterinäramt
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Einverständnis für das Gutachten geben
Benötigen Sie für das von Ihnen gewünschte Wildtier ein Gutachten? Dann lesen Sie hier weiter. Wenn Sie kein Gutachten benötigen, springen Sie zu Punkt 05 «Überprüfung».
Das Gutachten muss von einer unabhängigen und anerkannten Fachperson erstellt werden. Die Wahl der Gutachterin oder des Gutachters erfolgt nach Übereinstimmung zwischen Gesuchstellerin bzw. Gesuchsteller und Veterinäramt. Ist die Fachperson bestimmt und liegt Ihre Einverständniserklärung vor, bietet das Veterinäramt die Fachperson auf.
Die Kosten für das Gutachten werden Ihnen zusammen mit der Bewilligung verrechnet.
Das «Merkblatt zur Haltung von gutachtenpflichtigen Wildtieren» listet auf, welche zusätzlichen Informationen zum Wildtierhaltungsgesuch notwendig sind.
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Überprüfung
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und beurteilen bei Ihnen vor Ort, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür nehmen wir nach Erhalt der Unterlagen Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt für erstmalige Bewilligungen vier bis zehn Wochen und für Bewilligungserneuerungen vier bis acht Wochen. Falls Unterlagen bei der Gesucheinreichung fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen notwendig sind oder Voraussetzungen zuerst noch von der gesuchstellenden Person zu erarbeiten sind, kann sich die Frist bis zum Entscheid verlängern.
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Bewilligung
Sind sämtliche Anforderungen erfüllt, stellen wir Ihnen die Bewilligung für Ihre gewerbsmässige Wildtierhaltung per Post zu.
Erst wenn Sie im Besitz der dafür erforderlichen Bewilligung sind, dürfen Sie die entsprechenden Wildtiere übernehmen.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
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08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr